- Abberufung und Bestellung eines Geschäftsführers der JOB SERVICE Beschäftigungsförderung gGmbH (JSL)
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den
Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der JSL nach §
113 Abs. 1 GO NRW Weisung,
1. Herrn Hanno Lützenkirchen wegen des Erreichens
der vertraglichen Altersgrenze zum 30.06.2013 als Geschäftsführer der JSL
abzuberufen.
2. nach Beschlussfassung zu 1., Herrn Alexander
Lünenbach mit Wirkung ab dem 01.07.2013 als Geschäftsführer der JSL zu bestellen
und einen Anstellungsvertrag unter den in der Begründung genannten
Rahmenbedingungen abzuschließen.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Der derzeitige Geschäftsführer der JSL, Herr Hanno Lützenkirchen, beendet seine Tätigkeit wegen des Erreichens der Altersgrenze zum 30.06.2013.
Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen stellvertretenden Geschäftsführer, Herrn Alexander Lünenbach, zum Nachfolger von Herrn Hanno Lützenkirchen zu bestellen.
Herr Alexander Lünenbach befindet sich zurzeit in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit der JSL.
Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung, Ratsherrn Uwe Richrath, und dem Mitglied der Gesellschafterversammlung, Herrn Beigeordneten Frank Stein, folgende wesentliche Rahmenbedingungen vor:
- Der zwischen der Gesellschaft und Herrn Lünenbach bestehende Anstellungsvertrag ruht während der Dauer des mit Herrn Lünenbach zu den nachfolgenden Konditionen abzuschließenden Geschäftsführervertrages.
- Abschluss eines Anstellungs- bzw. Dienstvertrags als Geschäftsführer (Geschäftsführervertrag) mit der Gesellschaft für die Dauer von zunächst 5 Jahren zu den folgenden wesentlichen Konditionen.
- Vergütung nach TVöD 15 zuzüglich einer dynamischen Funktionszulage von monatlich 600 €.
- Verzicht auf persönlichen Dienstwagen
- „Rückfallklausel“ in die mit der JSL derzeit bestehenden arbeitsvertraglichen Regelungen bei Beendigung des Geschäftsführervertrages, d.h. der bis zur Beendigung des Geschäftsführervertrages ruhende Anstellungsvertrag zwischen Herrn Lünenbach und der Gesellschaft wird fortgesetzt. Herrn Lünenbach entstehen durch das zwischenzeitliche Ruhen des Anstellungsvertrages keine Nachteile.
Nach § 12 Buchstabe
c des Gesellschaftsvertrages der JSL beschließt die Gesellschafterversammlung
über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung sowie über die
Festlegung der Anstellungsbedingungen.
Die von der Stadt Leverkusen entsandten Mitglieder in der Gesellschafterversammlung
bedürfen hierfür gem. § 8 des Gesellschaftsvertrages einer Weisung nach § 113
Abs. 1 GO NRW.
Der Anstellungsvertrag
bzw. Dienstvertrag mit der Geschäftsführung wird für
die Gesellschaft nach § 14 Abs. 3 der Satzung durch den Vorsitzenden der
Gesellschafterversammlung geschlossen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2034/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: ……………………………………………..
Herr Vaßen /Fachbereich
Finanzen/Beteiligungen, Steuern und Abgaben/ 406-2040
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
keine
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
keine
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)