Betreff
Bezirksbezogene Baumaßnahme ab 30.000 € im Stadtbezirk II in 2013 (KGS Don-Bosco-Schule, Quettinger Straße 90)
Vorlage
2046/2013
Aktenzeichen
652.1pe
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Ausführung folgender Baumaßnahmen über 30.000 € in 2013 zu:

 

KGS Don-Bosco Schule, Quettinger Straße 90

 

Sanierung des Sportbodens und des Prallschutzes: 100.000 €

 

 

gezeichnet:

 

 

 

Buchhorn

Begründung:

 

Im Rahmen der Erstellung des Sporthallenentwicklungsplanes wurde der Sportboden bereits als sanierungsbedürftig eingestuft.

Der nunmehr ca. 30 Jahre alte Sportboden ist nicht mehr reparaturfähig. Der normalerweise elastische Schwingboden ist mit den Jahren erhärtet und die Schwingeigenschaft des Bodens ist nicht mehr gegeben. Zusätzlich ist der Boden an mehreren Stellen beschädigt. Daher besteht bei der Ausübung der verschiedenen Sportarten erhöhte Unfallgefahr.

 

Zusätzlich hierzu muss der Prallschutz an den Wänden erneuert und komplettiert werden, damit die Unfallgefahr gemäß der Unfallverhütungsvorschriften reduziert wird.

Die vorhandenen 3 Geräteraumtore und die 2 innenliegenden doppelflügeligen Hallentüren sind abgängig und werden im Rahmen der Gesamtmaßnahme erneuert.

Zur Aufrechterhaltung des Betriebes ist die Maßnahme unumgänglich.

 

 

Geplante Sanierung:

 

Der vorhandene Oberboden als auch die Holzunterkonstruktion werden demontiert und durch einen neuen Sportboden ersetzt. Der vorhandene Prallschutz wird entfernt, die Wandflächen überarbeitet und ein neuer Prallschutz aufgebracht. Die beiden Längswände werden ebenfalls mit einem Prallschutz versehen. Die 3 Geräteraumtore und die beiden 2-flügeligen Hallentüren werden ausgetauscht und an den Prallschutz angepasst.

 

Die Durchführung der Maßnahme ist für die Sommerferien 2013 vorgesehen.

 

 

Geschätzte Kosten brutto:

 

Erneuerung Sportboden:                                                                                55.000 €

Erneuerung Prallschutz:                                                                                  10.000 €

Erneuerung Hallentore:                                                                                   30.000 €

Türen:                                                                                                                 5.000 €

                                                                                                                        100.000 €

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage 2046/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Andrea Pesch / 65 / 6530

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Im Rahmen der Erstellung des Sporthallenentwicklungsplanes wurde der Sportboden als sanierungsbedürftig eingestuft.

Der nunmehr ca. 30 Jahre alte Sportboden ist nicht mehr reparaturfähig. Der normalerweise elastische Schwingboden ist mit den Jahren erhärtet und die Schwingeigenschaft des Bodens ist nicht mehr gegeben. Zusätzlich ist der Boden an mehreren Stellen beschädigt. Daher besteht bei der Ausübung der verschiedenen Sportarten erhöhte Unfallgefahr.

Zusätzlich hierzu muss der Prallschutz an den Wänden erneuert und komplettiert werden, damit die Unfallgefahr gemäß UVV reduziert wird.

Die vorhandenen 3 Geräteraumtore und die 2 innenliegenden doppelflügeligen Hallentüren sind abgängig und werden im Rahmen der Gesamtmaßnahme erneuert.

Zur Aufrechterhaltung des Betriebes ist die Maßnahme unumgänglich.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PN 0170, Sachkonto 523107

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

100.000,-€

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

Aufgrund der erforderlichen Kostenermittlung konnte die Vorlage nicht frühzeitiger erstellt werden. Da die Maßnahme in den Sommerferien durchgeführt werden muss, ist eine Beratung in diesem Turnus erforderlich.