Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Ausführung folgender Baumaßnahmen über 30.000 € in 2013 zu:
KGS Don-Bosco Schule, Quettinger Straße 90
Sanierung des Sportbodens und des Prallschutzes: 100.000 €
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Im Rahmen der Erstellung des Sporthallenentwicklungsplanes wurde der
Sportboden bereits als sanierungsbedürftig eingestuft.
Der nunmehr ca. 30 Jahre alte Sportboden ist nicht mehr reparaturfähig.
Der normalerweise elastische Schwingboden ist mit den Jahren erhärtet und die
Schwingeigenschaft des Bodens ist nicht mehr gegeben. Zusätzlich ist der Boden
an mehreren Stellen beschädigt. Daher besteht bei der Ausübung der
verschiedenen Sportarten erhöhte Unfallgefahr.
Zusätzlich hierzu muss der Prallschutz an den Wänden erneuert und
komplettiert werden, damit die Unfallgefahr gemäß der
Unfallverhütungsvorschriften reduziert wird.
Die vorhandenen 3 Geräteraumtore und die 2 innenliegenden
doppelflügeligen Hallentüren sind abgängig und werden im Rahmen der Gesamtmaßnahme
erneuert.
Zur Aufrechterhaltung des Betriebes ist die Maßnahme unumgänglich.
Geplante
Sanierung:
Der vorhandene Oberboden als auch die Holzunterkonstruktion werden
demontiert und durch einen neuen Sportboden ersetzt. Der vorhandene Prallschutz
wird entfernt, die Wandflächen überarbeitet und ein neuer Prallschutz
aufgebracht. Die beiden Längswände werden ebenfalls mit einem Prallschutz
versehen. Die 3 Geräteraumtore und die beiden 2-flügeligen Hallentüren werden
ausgetauscht und an den Prallschutz angepasst.
Die Durchführung der Maßnahme ist für die Sommerferien 2013 vorgesehen.
Geschätzte Kosten
brutto:
Erneuerung Sportboden: 55.000 €
Erneuerung Prallschutz: 10.000 €
Erneuerung Hallentore: 30.000 €
Türen: 5.000 €
100.000
€
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage 2046/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Andrea Pesch / 65 / 6530
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Im Rahmen der Erstellung des Sporthallenentwicklungsplanes wurde der
Sportboden als sanierungsbedürftig eingestuft.
Der nunmehr ca. 30 Jahre alte Sportboden ist nicht mehr reparaturfähig.
Der normalerweise elastische Schwingboden ist mit den Jahren erhärtet und die
Schwingeigenschaft des Bodens ist nicht mehr gegeben. Zusätzlich ist der Boden
an mehreren Stellen beschädigt. Daher besteht bei der Ausübung der
verschiedenen Sportarten erhöhte Unfallgefahr.
Zusätzlich hierzu muss der Prallschutz an den Wänden erneuert und
komplettiert werden, damit die Unfallgefahr gemäß UVV reduziert wird.
Die vorhandenen 3 Geräteraumtore und die 2 innenliegenden
doppelflügeligen Hallentüren sind abgängig und werden im Rahmen der
Gesamtmaßnahme erneuert.
Zur Aufrechterhaltung des Betriebes ist die Maßnahme unumgänglich.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle PN 0170, Sachkonto 523107
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
100.000,-€
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund der erforderlichen Kostenermittlung konnte die Vorlage nicht frühzeitiger erstellt werden. Da die Maßnahme in den Sommerferien durchgeführt werden muss, ist eine Beratung in diesem Turnus erforderlich.