Betreff
GGS Wuppertalstraße
- Umbau eines Klassenraumes zur Mensa für den Offenen Ganztag
Vorlage
2069/2013
Aktenzeichen
651-HKF
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der Entwurfsplanung des Fachbereichs Gebäudewirtschaft zum Umbau eines Klassenraumes einschl. Nebenraum in eine Mensa mit Aufwärmküche an der GGS Wuppertalstraße wird zugestimmt.

 

2.      Die prognostizierten Gesamtbaukosten für den Umbau betragen gemäß Kostenberechnung nach heutigem Stand 80.000 € inkl. Mehrwertsteuer.

 

3.      Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung ist auf der Grundlage der Entwurfsplanung fortzuführen.

 

4.      Mit der Durchführung der Maßnahme ist nach der Beschlussfassung zu beginnen.

 

gezeichnet:

Häusler                                              Adomat

Begründung:

 

Im laufenden Schuljahr besuchen in der GGS Wuppertalstraße ca. 110 Kinder den offenen Ganztag. Für das Schuljahr 2013/2014 wird die Teilnehmerzahl voraussichtlich auf 150 Kinder ansteigen.

Nach dem Grundlagenerlass des Landes NRW zum Ganztag ist die Stadt Leverkusen als Schulträger verpflichtet, den Schülerinnen und Schülern die Einnahme eines Mittagessens zu ermöglichen. Dazu stellt der Schulträger die Räume sowie die Sachausstattung zur Verfügung und trägt die sächlichen Betriebskosten.

 

 

Zustand:

Zurzeit wird ein Klassenraum im Erdgeschoss des Schulgebäudes provisorisch als Essraum genutzt. Der dazu gehörende Nebenraum ist als Aufwärmküche notdürftig hergerichtet.

Der Umbau eines Klassenraumes ist für die Fortführung der Übermittagsbetreuung an der Grundschule unabdingbar.

 

 

Raumprogramm:

Essraum             ca. 70,0 m²

Küche                 ca. 18,5 m²

Lager                  ca.   2,3 m²

 

Personal-WC und Umkleide im 1. OG,

Stellplatz für Waschmaschine und Trockner im KG.

 

 

Geplante Maßnahmen:

Der Bereich Aufwärmküche/Essraum wird baulich saniert und den Anforderungen angepasst. Die Küche wird entsprechend den Baustandards für Wärmeküchen hergerichtet und ausgestattet.

Bauliche Veränderungen finden nur im Bereich der Küche statt. Der Essraum erhält eine Akustikdecke und einen neuen Bodenbelag. Das Bauvolumen wird nicht verändert.

In diesem Zuge wird die Elektroinstallation im gesamten Bereich erneuert.

 

 

Kosten:

Die Kosten betragen gemäß Kostenberechnung 80.000 €.

 

 

Terminplanung:

Nach Beschlussfassung soll mit der Maßnahme begonnen werden.

Für den Zeitraum der Sanierung wird die Essensausgabe in einem anderen Klassenraum stattfinden.

Zum neuen Schuljahr 2013/2014 soll die Baumaßnahme abgeschlossen sein.

 

 

Abstimmung mit der Schule:

Die gesamte Planung und Ausführung ist mit der Schule abgestimmt.

Die Stellungnahme der Schulkonferenz wird nachgereicht.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2069/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Heike Kuhla-Folkmann, Abt. 651,

Tel.: 406-65 47

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Umbau eines Klassenraumes einschl. Nebenraum zu einer Mensa mit Aufwärmküche

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Zur Finanzierung stehen im investiven Haushalt für 2013 auf der Finanzstelle 6502017001173  Mittel in Höhe von 55.000 € auf der Finanzposition 783100 und 25.000 € unter Finanzposition 782600 zur Verfügung.

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)