Betreff
Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2010 bis 2015 (auf der Basis des Jahres 2008)
Vorlage
0192/2009
Aktenzeichen
wen
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt beschließt das als Anlage 1-3 beigefügte -auf Basis des Jahres 2008 fortgeschriebene- Haushaltssicherungskonzept 2010 bis 2015.

 

1.1 Die nachfolgend beschriebene Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes baut weiterhin auf der sukzessiven Umsetzung des Kienbaum-Gutachtens auf und wird ergänzt um die in der Folge aus dem GPA-Bericht umzusetzenden Maßnahmen sowie den, im Falle eines entsprechenden Umsetzungsbeschlusses, unter Beschlussentwurf 4 formulierten Prüfaufträgen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt,

 

2.1 die aus dem Haushaltssicherungskonzept resultierenden Maßnahmen (Ziffer 1.1) sukzessive umzusetzen und

 

2.2 im Falle der unabweisbaren Abweichung einen entsprechenden Korrekturbeschluss des Rates einzuholen und

 

2.3 dem Rat jährlich eine Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes vorzulegen.

 

3. Die Ergebnisse der Beschlussfassung aus der Vorlage Nr. R 1334/16. TA – Umsetzungsbeschluss zur überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA)- in das Haushaltssicherungskonzept aufzunehmen.

 

4. Der Rat erteilt der Verwaltung Prüfaufträge zur Analyse der finanziellen, personellen und organisatorischen Synergien und Möglichkeiten sowie der haushalts- und gesellschaftsrechtlichen Abhängigkeiten, etwa

 

4.1 durch Organisationsuntersuchungen in den Bereichen Finanzen, Bürgerbüro und Schulgeschäftszimmer, zur optimalen Ausnutzung finanzieller und personeller Ressourcen,

 

4.2 durch die Implementierung eines neuen Gebäudereinigungs- und Hausmeisterkonzeptes zur optimalen Ausnutzung finanzieller und personeller Ressourcen,

 

4.3 durch die Weiterführung der opt-out-Regelungen für den Bereich der Berufsfeuerwehr Leverkusen,

 

4.4 durch die Aufgabe der Schwimmbäder Herzogstr. und Auermühle mit dem Ziel, die Kosten der Bäderbetriebe zu reduzieren und Veräußerungsgewinne durch Verwertung des entsprechenden Anlagevermögens für den SPL zu erzielen.

 

4.5 durch die Liquidation der Sport Marketing GmbH

      

4.6 durch die Erhöhung der Nutzungsentgelte in städtischen Gebäuden für Dritte (z. B. Vereine und Verbände)

 

4.7 durch die Erstellung eines Konzeptes zur Schließung von Schulen in Abhängigkeit zu den Schülerzahlen mit dem Ziel der optimalen Ausnutzung der finanziellen, personellen und infrastrukturellen Ressourcen im Schulbereich.

 

4.8 Die Ergebnisse aus den beschlossenen Prüfaufträgen dieser Vorlage (Ziffern 4.1 bis 4.7) werden den entsprechenden Ausschüssen sowie dem Rat zeitnah zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

gezeichnet:

 

Buchhorn        Häusler           Stein               Adomat          Mues

 


Begründung:

 

Einleitung

Der mittelfristige Ergebnisplan (Stand 26.10.2009 -Haushaltseinbringung -) 2010 bis 2013 sieht unter Berücksichtigung der vorläufigen Eröffnungsbilanz folgende Entwicklung vor:

 

in Mio. €

 

2009

 

2010

 

2011

 

2012

 

2013

Summe

 

Ergebnis

 

 

-120,4

 

-106,1

 

-106,8

 

-86,9

 

-87,8

 

-508,0

 

Verzehr AG*-Rücklage

 

32,6

 

0

 

0

 

0

 

0

 

32,6

 

EK-Verzehr

 

 

87,8

 

106,1

 

106,8

 

86,9

 

87,8

 

475,4

Abbildung 1                                                                                               * Ausgleichsrücklage

 

Entsprechend der Regelungen des § 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GO NRW ist die Stadt Leverkusen zur Herstellung ihrer dauerhaften Leistungsfähigkeit verpflichtet ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen. Die o. g. Vorschrift findet deshalb Anwendung, weil in zwei aufeinander folgenden Haushaltsjahren, die aus der Bilanz ersichtliche allgemeine Rücklage um mehr als 1/20 verringern wird. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Ausgleichsrücklage Ende des Jahres 2009 aufgezehrt sein wird und bei eintretenden jährlichen Defiziten das Eigenkapital sukzessive in Anspruch genommen wird.

 

Mit Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) erwartet die Kommunalaufsicht seit dem Jahr 2008 ein den Vorschriften der Gemeindeordnung entsprechendes HSK. Mit der vom Rat der Stadt Leverkusen am 18.06.2008 beschlossenen Vorlage Nr. R. 1258/16. TA hat die Verwaltung dieser Vorgabe Rechnung getragen und ein Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2008 bis 2015 vorgelegt. Die erste Fortschreibung für den Zeitraum 2009 bis 2015 erfolgte mit der Vorlage R 1460/16. TA. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage erfolgt die erforderliche Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2010 bis 2015.

 

Insofern ist es die Verpflichtung von Politik und Verwaltung, neben den bisherigen Konsolidierungsmaßnahmen auch in Zukunft diesen Weg weiter zu beschreiten.

 

Aufgrund dessen ist die nachfolgend beschriebene

 

-          Umsetzung des Kienbaum-Gutachtens,

-          Umsetzung der Empfehlungen der GPA NRW sowie die

-          haushaltsrechtliche Analyse weiterer Konsolidierungspotentiale durch Prüfaufträge an die Verwaltung

 

durch die Verwaltung weiter zu verfolgen, zu analysieren und für die politische Beschlussfassung vorzubereiten.

 

Schritt 1 Haushaltskonsolidierung

 

-          Weitere sukzessive Umsetzung des Kienbaum-Gutachtens

 

Wie bereits in den Jahren 2007 und 2008 werden auch im Jahr 2009 wiederum die Vorgaben aus dem Kienbaum-Gutachten übererfüllt. Insgesamt konnte bisher, gegenüber den Vorgaben, ein wirtschaftlicher Überschuss in Höhe von ca. 2,2 Mio. € erzielt werden. Für das Jahr 2009 (Status 12/2009) gilt im Bereich der Personalausgabenreduzierung (Abbildung 2) die Überschreitung der Sollwertvorgabe um 63 % (+ 1.701.909 €).

 

Tatsächlich konnte somit der sozialverträgliche Personalabbau durch die stringente Umsetzung des Kienbaum-Gutachtens in den Jahren 2006 bis 2009 durch die Fachverwaltung erreicht bzw. übererfüllt werden.

 

Personalausgabenreduzierung im Soll-Ist-Vergleich 2006 bis 2009

 

Abbildung 2

 

Allein aufgrund der Umsetzung des Kienbaum-Gutachtens konnten mit Ende des Jahres 2009 insgesamt rd. 91,91 Stellen „kassenwirksam“ abgebaut werden.

 

Dies bedeutet, dass bereits in den ersten vier Jahren (eines 10-jährigen Konsolidierungszeitraumes) der Umsetzung des Kienbaum-Gutachtens nahezu 42 % der erforderlichen Stellen sozialverträglich abgebaut wurden und damit rd. 12 Mio. € an Personalausgaben vermieden werden konnten.

 

Die in der Anlage 1 dargestellten Zahlenwerte verdeutlichen das Konsolidierungsvolumen bis zum Jahre 2015. Hierbei muss allerdings, wie bereits in den unterjährigen Berichtswesen dargestellt, festgehalten werden, dass es sich aufgrund des sog. „Einfrierens“ z.B. des Personaletats hier um vermiedene Personalaufwendungen handelt und die Ertragssteigerungen und Aufwandsreduzierungen bereits Gegenstand der Finanzplanungen sind.

 

 

 

 

Einnahmeverbesserung/Ausgabereduzierung im Soll-Ist-Vergleich 2006 bis 2009

 

Abbildung 3

 

Im Bereich der Einnahmeverbesserungen/Sachausgabenreduzierungen (Abbildung 3) sind 95 % (- 119.689 €) erreicht.

 

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass ohne die bisherige allerdings auch weiterhin erforderliche sukzessive Umsetzung der Kienbaum-Maßnahmen die Finanzplanung der Jahre 2009 bis 2013 in der Summe mit rd. 84,93 Mio. € schlechter ausfallen würde (s. Anlage 3).

 

Insofern hat der Rat der Stadt Leverkusen mit dem Umsetzungsbeschluss zum Kienbaum-Gutachten im Jahr 2006 ein wichtiges Signal in Richtung Haushaltskonsolidierung gesetzt und muss diesen Weg auch weiterhin konsequent verfolgen.

 

Schritt 2 Haushaltskonsolidierung

 

-          Analyse und Umsetzung des GPA-Berichtes

 

Die Verwaltung hat nach entsprechender Beschlussfassung zur Vorlage Nr. R. 1334/16. TA die „Orientierungsdaten“ der GPA analysiert, und nach Abgleich mit den Vergleichsstädten (Prüfung erstreckt sich auf alle 23 kreisfreien Städte in NRW) entsprechende Umsetzungsvorlagen an die Fachausschüsse und den Rat der Stadt Leverkusen unterbreitet.

 

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass

 

-          die von der GPA zugrunde gelegte Methodik dazu führt, dass eine Orientierung auf der Basis eines Niedrigstwertes erfolgte, obwohl dieser „Billigste“ nicht zwangsläufig der „Beste“ ist,

-          qualitative Faktoren in die Bewertung nicht einbezogen wurden sind und die Bewertung des Einsparpotentials sich ausschließlich auf quantitative Faktoren beschränkt,

-          eine mangelnde Vergleichbarkeit der Rahmenbedingungen der Benchmark-Kommunen gegeben ist,

-          eine -auf kameraler Basis- vergangenheitsbezogene Betrachtungsweise des Berichtes gegeben ist und damit die NKF-Rechnungslegung nicht nachvollzogen wurde,

-          eine mangelnde Gegenrechnung von Kosten externer Dienstleister erfolgte sowie die Einbeziehung dezentraler Leistungserbringer nicht in Betracht gezogen wurde und

-          schließlich in verschiedenen Fällen kein Abgleich mit den bereits beschlossenen und teilweise umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen des Kienbaum-Gutachtens erfolgte. 

-           

Schritt 3 Haushaltskonsolidierung 2010 bis 2015

 

-          Prüfaufträge entsprechend der Ziffern 4.1 bis 4.7 (fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept 2010 bis 2015)

 

Nach dem Motto „Fortschritt statt Rückschritt“ sind sowohl Verwaltungsführung als auch die Politik gefordert alle Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung zu eröffnen und entschlossen zu verfolgen. Andernfalls wird die Handlungsfähigkeit weiter -bis zum Zeitpunkt der Handlungsunfähigkeit- eingeschränkt. Nach entsprechender Beratung durch die Fachverwaltung wird die Verwaltung unverzüglich in die Prüfung und Analyse einsteigen und den Gremien, Fachausschüssen und dem Rat entsprechende Entscheidungsvorschläge für die Haushaltsplanberatungen 2011 unterbreiten.

 

Von den vorrangig zu behebenden Strukturfehlern im Finanzierungsgefüge zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist das vorliegende Haushaltssicherungskonzept unabdingbare Verpflichtung der kommunalen Selbstverwaltung. Dies gilt auch dann, wenn nicht absehbar ist, wann die Stadt das Nothaushaltsrecht verlassen kann.  .

 

Abschließend sei erwähnt, dass es sich hierbei nur um exemplarische Prüfaufträge handelt, welche in der Stadt und den städtischen Gesellschaften ergänzt werden können.

 

Bewertung Prüfaufträge aus der Vorlage R 1460/16. TA (fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept 2009 bis 2015)

 

In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlagen 0130/2009, 0131/2009, 0133/2009 und 0151/2009 verwiesen. Nach erfolgter Beschlussfassung fließen die Ergebnisse in den Haushalt 2010 -über die Veränderungsliste- ein.

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Basis zur Fertigstellung dieser Vorlage waren die Jahresendergebnisse zum Umsetzungsstatus des Kienbaum-Gutachtens des Jahres 2009. Insofern war es der Verwaltung erst möglich diese Vorlage zum jetzigen Zeitpunkt zur erstellen.