Betreff
Satzungen der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL)
Vorlage
0193/2009
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat der TBL in seiner Sitzung am15.09.2009 in anliegender Fassung (Anlage 1) beschlossene Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW in den Straßen Fährstraße, Ringstraße und Hitdorfer Straße der Stadt Leverkusen zustimmend zur Kenntnis.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat der TBL in seiner Sitzung am 17.11.2009 in anliegender Fassung (Anlage 2) beschlossene Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW in Teilbereichen der Straßen Beerenstraße, Friedenberger Straße, Leichlinger Straße sowie Sanddornstraße zustimmend zur Kenntnis.

 

3. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat der TBL in seiner Sitzung am 17.11.2009 in anliegender Fassung (Anlage 3) beschlossene Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW in der Damaschkestraße zustimmend zur Kenntnis.

 

4. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat der TBL in seiner Sitzung am 17.11.2009 in anliegender Fassung (Anlage 4) beschlossene 2. Änderungssatzung zur Satzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) über die Straßenreinigung in der Stadt Leverkusen (Straßenreinigungssatzung) zustimmend zur Kenntnis.

 

gezeichnet:

 

Buchhorn

 

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen hat den TBL gemäß § 114 a Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit § 2 Abs. 8 der Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt öffentlichen Rechts „Technische Betriebe der Stadt Leverkusen“ das Recht auf Erlass von eigenen Satzungen eingeräumt.

 

Beim Erlass der Satzungen unterliegt der Verwaltungsrat der TBL jedoch gemäß § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NW dem Weisungsrecht des Rates der Stadt Leverkusen. Zur Ausübung dieses Weisungsrechtes werden dem Rat der Stadt Leverkusen die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 15.09.2009 bzw. 18.11.2009 in anliegender Fassung beschlossenen Satzungen zur Kenntnis gegeben.

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1   Vorlage VR 117/1.TA, Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in der Straße Fährstraße

 

Anlage 2   Vorlage VR 124/1.TA, Satzung zur Abänderung der Fristen für die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in den Straßen Leichlinger Straße, Sanddornstraße, Beerenstraße und Friedenberger Straße

 

Anlage 3   Vorlage VR 125/1.TA, Satzung zur Abänderung der Fristen für die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in der Damaschkestraße

 

Anlage 4   Vorlage VR 132/1.TA, 2. Änderung der Satzung der Technischen Betriebe der

Stadt Leverkusen, Anstalt des öffentlichen Rechts (TBL) über die Straßenreinigung in der Stadt Leverkusen (Straßenreinigungssatzung)