Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom
Verwaltungsrat der TBL in seiner Sitzung am15.09.2009
in anliegender Fassung (Anlage 1) beschlossene Satzung zur Abänderung der Fristen bei der
Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG
NRW in den Straßen Fährstraße, Ringstraße und Hitdorfer Straße der Stadt
Leverkusen zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom
Verwaltungsrat der TBL in seiner Sitzung am
17.11.2009 in anliegender Fassung (Anlage 2) beschlossene Satzung zur
Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen
gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW in Teilbereichen der Straßen Beerenstraße,
Friedenberger Straße, Leichlinger Straße sowie Sanddornstraße zustimmend zur Kenntnis.
3. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom
Verwaltungsrat der TBL in seiner Sitzung am
17.11.2009 in anliegender Fassung (Anlage 3) beschlossene Satzung zur
Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen
gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW in der Damaschkestraße zustimmend zur Kenntnis.
4. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat
der TBL in seiner Sitzung am 17.11.2009 in
anliegender Fassung (Anlage 4) beschlossene 2. Änderungssatzung zur
Satzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) über die Straßenreinigung in der Stadt
Leverkusen (Straßenreinigungssatzung) zustimmend
zur Kenntnis.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Die Stadt Leverkusen hat den TBL gemäß § 114 a Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit § 2 Abs. 8 der Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt öffentlichen Rechts „Technische Betriebe der Stadt Leverkusen“ das Recht auf Erlass von eigenen Satzungen eingeräumt.
Beim Erlass der Satzungen unterliegt der Verwaltungsrat der TBL jedoch gemäß § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NW dem Weisungsrecht des Rates der Stadt Leverkusen. Zur Ausübung dieses Weisungsrechtes werden dem Rat der Stadt Leverkusen die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 15.09.2009 bzw. 18.11.2009 in anliegender Fassung beschlossenen Satzungen zur Kenntnis gegeben.
Anlagen:
Anlage 1 Vorlage VR 117/1.TA, Satzung zur Abänderung der Fristen bei der
Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in der Straße Fährstraße
Anlage 2 Vorlage VR 124/1.TA, Satzung zur Abänderung der Fristen für die
Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in den Straßen Leichlinger
Straße, Sanddornstraße, Beerenstraße und Friedenberger Straße
Anlage 3 Vorlage
VR 125/1.TA, Satzung zur Abänderung der
Fristen für die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in der
Damaschkestraße
Anlage 4 Vorlage
VR 132/1.TA, 2.
Änderung der Satzung der Technischen Betriebe der
Stadt Leverkusen, Anstalt des öffentlichen Rechts (TBL)
über die Straßenreinigung in der Stadt Leverkusen (Straßenreinigungssatzung)