Betreff
Vereinbarung zwischen der Stadt Leverkusen und dem Mieterverein Leverkusen e. V.
Vorlage
2109/2013
Aktenzeichen
Sö/50-Vo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die als Anlage beigefügte Vereinbarung zwischen der Stadt Leverkusen und dem Mieterverein Leverkusen e. V. abzuschließen.

 

gezeichnet:

Stein

Begründung:

 

Die Wohnungslage stellt sich in Leverkusen derzeit noch ausgeglichen dar. Bezieher von Transferleistungen sind immer noch in der Lage, eine adäquate Wohnung zu erhalten. Da aber die Kosten für die Unterkunft in den letzten Jahren angestiegen sind und es kaum Möglichkeiten der Steuerung gibt, haben diverse Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit den vor Ort ansässigen Mietervereinen Verträge abgeschlossen, um die Leistungsbezieher in ihren Mietverhältnissen zu unterstützen.

 

Die zum Teil einer Zweitmiete gleichenden Nebenkosten entsprechen nicht in jedem Falle der Rechtmäßigkeit.  Außerdem entspricht die Ausstattung einiger Wohnungen nicht dem allgemeinen Standard, so dass sich hier die Frage einer Mietminderung stellt. In den Jobcentern und Sozialämtern fehlt neben den Personalressourcen auch das entsprechende Fachwissen, um hier in entsprechende Abrechnungen einzugreifen.

 

Diese Entwicklung hat mittlerweile auch der Gesetzgeber erkannt, und seitens des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales wurde ein Leitfaden für den Abschluss von Vereinbarungen mit Mietvereinen erstellt. Auch in den diversen Arbeitstagungen und Workshops waren diese Vereinbarungen immer wieder Thema.

 

Aus den vorgenannten Gründen hat die Stadt Leverkusen, vertreten durch den zuständigen Beigeordneten und die Fachbereichsleitung Soziales, mit dem Mieterverein Leverkusen e.V. Gespräche mit dem Zweck des Abschlusses einer Vereinbarung geführt.

 

Das Ergebnis findet sich in der als Anlage beigefügten Vereinbarung wieder, die zunächst für einen Probezeitraum von zwei Jahren abgeschlossen werden soll.

 

Innerhalb dieses Zeitraumes werden die Vertragspartner die Effektivität der Vereinbarung durch ein unterjähriges Berichtswesen überprüfen.

 

Die Zahlungen an den Mieterverein sind haushaltsneutral, da Mietminderungen oder niedrigere Nebenkostenabrechnungen erwartet werden. Genaue Erkenntnisse können unterjährig durch das bereits beschriebene Berichtswesen erhalten werden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2109/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Dez. III - Frau Söllner (8833),

FB 50 - Frau Vogt (5000)

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Vereinbarung mit dem Mieterverein zur Unterstützung bei der Abrechnung von Mietnebenkosten und bei der Prüfung, ob der Standard der Wohnung angemessen ist

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produkt 0505 für Empfänger von SGB II Leistungen

Produkt 0515 für Empfänger von SGB XII Leistungen

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Sachkosten in Höhe von rd. 7.200,00 €, ausgehend von 50 Fällen,

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

S.o.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Aufgrund der Erfahrungen anderer Kommunen ist die Maßnahme zumindest kostenneutral.