Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Fällung eines Silber-Ahorn in der Grünanlage Im Dorf
Vorlage
2129/2013
Aktenzeichen
01-40-2129/2013-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fällung eines Silber-Ahorn in der Grünanlage Im Dorf wird zugestimmt.

 

Leverkusen, den 09.04.13

 

gezeichnet:

Gietzen                                                         Pockrand

Bezirksvorsteher                                          stv. Bezirksvorsteher

 

 

2. Vorstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 3 GO NRW genehmigt.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Baumdaten:

Baumart: Silber-Ahorn

Baumhöhe: ca. 16 m

Stammumfang: zweistämmiger Solitär 189 cm und 110 cm (zusammen 299 cm)

 

Gemäß § 10, Abs. 2 Buchstaben e) aa) der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen muss die Fällung von Solitärbäumen mit einem Stammumfang von mehr als 1,60 m der Bezirksvertretung zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Bei der Kontrolle am 02.04.2013 festgestellte Schäden:

Am Stammfuss des zweistämmigen Silber-Ahorn (Acer saccharinum) sind an mehreren Stellen Pilzfruchtkörper des flachen Lackporlings (Ganoderma lipsiense) zu sehen. Der Pilz verursacht eine intensive Weißfäule im Stammfuß- und Wurzelbereich, wodurch die Bruch- und Standfestigkeit stark vermindert wird. Es sind ca. 50 % des Stammumfanges mit Pilzfruchtkörpern bedeckt, so dass in diesen Bereichen nur noch von geringen Restwandstärken (=intaktes Holz) auszugehen ist.

 

Gerade die Baumart Silber-Ahorn ist äußerst anfällig für Pilzbefall, da sie sich kaum gegen Schädlinge abschotten kann. Eine Reaktion des Baumes auf den Befall ist nicht erkennbar, da kein Kompensationswachstum zu erkennen ist. Bei einem guten Kompensationswachstum würde der Baum vermehrt mit stärkerem Holzzuwachs reagieren.

 

Ein Stämmling wurde bereits vor einigen Jahren stärker zurückgeschnitten, vermutlich um die Windangriffsfläche zu reduzieren. Ein weiterer Rückschnitt würde die Krone des Baumes weiter zusätzlich zerstören, da notwendige Assimilationsflächen verloren gehen, nicht mehr alle Wurzeln ausreichend versorgt werden können und Wurzeln bzw. Wurzelbereiche auf Raten absterben.

 

Der Baum steht unmittelbar an der Lützenkirchener Straße (Bereich Ampelkreuzung Lehner Mühle), demnach ist von einer erhöhten, berechtigten Sicherheitserwartung des Verkehrs auszugehen. Um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, ist der Baum kurzfristig zu fällen.

 

Eine Ersatzpflanzung ist in Planung.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2129/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Kopf / 67 / 6723

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Fällung des Baumes ist zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit kurzfristig unumgänglich.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

PN 1305 –Öffentliches Grün und Landschaftsbau

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Fällung

Nettokosten gemäß Rahmenvertrag 2013: brutto 934,15 €

 

Stubben ausfräsen

Nettokosten gemäß Rahmenvertrag 2013: brutto 148,75 €

 

Gesamtkosten brutto 1082,90 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Das Schadbild ist so weit fortgeschritten, dass bei dem Baum mit großer Wahrscheinlichkeit akute Standsicherheitsprobleme bestehen. Der Baum muss kurzfristig, möglichst noch vor dem vollen Laubaustrieb, gefällt werden. Deshalb kann mit der Entscheidung nicht bis zur nächsten, regulären Sitzung der Bezirksvertretung III am 02.05.2013 gewartet werden.