- Fällung eines Silber-Ahorn in der Grünanlage Im Dorf
Beschlussentwurf:
1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:
Der Fällung eines Silber-Ahorn in der Grünanlage Im Dorf wird zugestimmt.
Leverkusen, den 09.04.13
gezeichnet:
Gietzen Pockrand
Bezirksvorsteher stv. Bezirksvorsteher
2. Vorstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Baumdaten:
Baumart:
Silber-Ahorn
Baumhöhe: ca. 16 m
Stammumfang:
zweistämmiger Solitär 189 cm und 110 cm (zusammen 299 cm)
Gemäß § 10, Abs. 2
Buchstaben e) aa) der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen muss die Fällung von
Solitärbäumen mit einem Stammumfang von mehr als 1,60 m der Bezirksvertretung
zur Entscheidung vorgelegt werden.
Bei der
Kontrolle am 02.04.2013 festgestellte Schäden:
Am Stammfuss des
zweistämmigen Silber-Ahorn (Acer saccharinum) sind an mehreren Stellen
Pilzfruchtkörper des flachen Lackporlings (Ganoderma lipsiense) zu sehen. Der
Pilz verursacht eine intensive Weißfäule im Stammfuß- und Wurzelbereich,
wodurch die Bruch- und Standfestigkeit stark vermindert wird. Es sind ca. 50 %
des Stammumfanges mit Pilzfruchtkörpern bedeckt, so dass in diesen Bereichen
nur noch von geringen Restwandstärken (=intaktes Holz) auszugehen ist.
Gerade die Baumart
Silber-Ahorn ist äußerst anfällig für Pilzbefall, da sie sich kaum gegen
Schädlinge abschotten kann. Eine Reaktion des Baumes auf den Befall ist nicht
erkennbar, da kein Kompensationswachstum zu erkennen ist. Bei einem
guten Kompensationswachstum würde der Baum vermehrt mit stärkerem Holzzuwachs
reagieren.
Ein Stämmling wurde
bereits vor einigen Jahren stärker zurückgeschnitten, vermutlich um die
Windangriffsfläche zu reduzieren. Ein weiterer Rückschnitt würde die Krone des
Baumes weiter zusätzlich zerstören, da notwendige Assimilationsflächen verloren
gehen, nicht mehr alle Wurzeln ausreichend versorgt werden können und Wurzeln
bzw. Wurzelbereiche auf Raten absterben.
Der Baum steht
unmittelbar an der Lützenkirchener Straße (Bereich Ampelkreuzung Lehner Mühle),
demnach ist von einer erhöhten, berechtigten Sicherheitserwartung des Verkehrs
auszugehen. Um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, ist der Baum
kurzfristig zu fällen.
Eine Ersatzpflanzung
ist in Planung.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2129/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Kopf / 67 / 6723
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Fällung des Baumes ist zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit kurzfristig unumgänglich.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
PN 1305 –Öffentliches Grün und Landschaftsbau
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Fällung
Nettokosten gemäß
Rahmenvertrag 2013: brutto 934,15 €
Stubben ausfräsen
Nettokosten gemäß
Rahmenvertrag 2013: brutto 148,75 €
Gesamtkosten brutto
1082,90 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
Begründung der äußersten
Dringlichkeit:
Das Schadbild ist so weit fortgeschritten, dass bei dem Baum mit großer Wahrscheinlichkeit akute Standsicherheitsprobleme bestehen. Der Baum muss kurzfristig, möglichst noch vor dem vollen Laubaustrieb, gefällt werden. Deshalb kann mit der Entscheidung nicht bis zur nächsten, regulären Sitzung der Bezirksvertretung III am 02.05.2013 gewartet werden.