- Bürgerantrag vom 16.03.13
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zur Kenntnis, dass bisher kein rechtlicher Anspruch auf Lärmschutz an Bahnstrecken besteht und Lärmschutzmaßnahmen durch den Bund in einem Sanierungsprogramm priorisiert und umgesetzt werden. Des Weiteren nimmt er zur Kenntnis, dass derzeit die Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems vom Bundesverkehrsministerium getestet und auch von der EU geplant wird.
2. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die mögliche Abschaffung des Schienenbonus zurzeit im Vermittlungsausschuss des Bundestages und Bundesrates beraten wird.
3. Weitere Maßnahmen kann der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nicht empfehlen und lehnt daher den Bürgerantrag ab.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Mit Schreiben vom 16.03.13 (s. Anlage 1) beantragt der Petent, dass die Stadt Leverkusen sich dafür einsetzt, Lärmschutzmaßnahmen an der Güterstrecke entlang der Wohngebiete Alkenraths zu ergreifen und den Schienenbonus bis 2014 für Alt- und Neubaustrecken abzuschaffen.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.
1. Zur Ergreifung zusätzlicher
Lärmschutzmaßnahmen an der Güterzugstrecke
Das Anliegen ist aufgrund der
hohen Lärmbelastung vor Ort verständlich. Herr Oberbürgermeister Buchhorn hat
diesbezüglich bereits im Juni 2012 den Bundesverkehrsminister Herrn Dr.
Ramsauer angeschrieben und weitergehende Schutzmaßnahmen vor dem zunehmenden
Schienenlärm (Lärmsanierungsmaßnahmen) gefordert.
Leider besteht an bestehenden
Bahnstrecken jedoch kein rechtlicher Anspruch auf Lärmschutz. Von daher sind
die Stadt und die Anwohner auf die Umsetzung von freiwilligen Maßnahmen, die
durch den Bund finanziert werden, angewiesen. Hier besteht wenig
Handlungsspielraum, da es ein bundesweites Programm zur Abwicklung der
Sanierungsmaßnahmen gibt, in welchem die Priorisierung der einzelnen
Sanierungsbereiche festgelegt ist.
Unbestritten ist, dass dringend weitergehende Maßnahmen zur Lärmminderung an der Quelle erforderlich sind. Denn die positiven Wirkungen von Lärmschutzwänden oder Lärmschutzfenstern am Ausbreitungsweg bleiben immer lokal eng begrenzt und sind flächendeckend auch nicht umsetzbar. Daher geht die Bahn auch andere Wege zur Reduzierung des Schienenlärms. Ein hohes Lärmminderungspotential liegt in der technischen Ausstattung der Güterwagen. Schallemissionen lassen sich um rund 10 dB(A) reduzieren, wenn alle Güterzüge mit anderen Bremsen ausgestattet werden. Auch lärmabhängige Trassenpreise können eine Lenkungsfunktion haben. Die Einführung eines solchen lärmabhängigen Trassenpreissystems wird derzeit vom Bundesverkehrsministerium getestet. Auch die EU plant die Einführung eines solchen Systems, um eine einheitliche Vorgehensweise europaweit abzusichern. Eine europäisch abgestimmte Vorgehensweise ist vor dem Hintergrund, dass nur bei einer Umrüstung von über 90 % aller Güterwaggons der gewünschte Lärmminderungseffekt erzielt werden kann, zwingend erforderlich.
2. Zur Abschaffung des
Schienenbonus bis 2014
Die Abschaffung des sogenannten
„Schienenbonus“ wird derzeit in den politischen Gremien auf Bundesebene
beraten. Ein Gesetzgebungsvorschlag mit unbestimmter Zeitvorgabe wurde vom
Bundesrat gestoppt. Die Länderkammer überwies eine entsprechende Änderung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes in den Vermittlungsausschuss. Der Bundesrat will
in dem Vermittlungsverfahren erreichen, dass die gesetzliche Grundlage des
Schienenbonus bereits mit Wirkung zum 1. Januar 2015, also deutlich früher
als vom Bundestag vorgesehen, für alle neuen Vorhaben gestrichen wird. Die
Festlegung eines fixen Datums sei erforderlich, um Planungssicherheit für den
Schienenbereich zu erreichen. Dies diene dem fairen Interessenausgleich
zwischen Lärmschutz und Planungssicherheit.
Eine kommunale Initiative hätte
auf das Verfahren keinen Einfluss.
Der Schienenbonus räumt Zügen seit
Jahren das Recht ein, fünf Dezibel lauter zu sein als Autos. Hintergrund dieser
Regelung war die Annahme, dass Schienenlärm als weniger belastend wahrgenommen
wird als Straßenlärm. Das gilt inzwischen als überholt – auch, weil der
Güterverkehr per Schiene zunimmt und mehr Hochgeschwindigkeitszüge unterwegs
sind.