Beschlussentwurf:
Dem Vorschlag der Verwaltung zur Durchführung von
Informationsveranstaltungen und der Befragung der Eltern von Schülerinnen und
Schülern der Klassen 2 und 3 zur Wahl einer weiterführenden Schule wird
zugestimmt.
gezeichnet:
Adomat
Begründung:
Auf der Basis
·
der
aktuellen Gesetzeslage und der zu erwartenden Schulrechtsänderungen,
·
der
demografischen Entwicklung,
·
der
Ganztags- und Inklusionsentwicklung,
·
immobilienwirtschaftlicher
Notwendigkeiten,
·
der
Schülerzahlenentwicklungen
und
·
einer
Elternbefragung
sollen im Rahmen
der Teilschulentwicklungspläne Bedingungen, Erfordernisse und Chancen zur
bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Weiterentwicklung der Leverkusener
Schullandschaft aufgezeigt werden.
Durch eine anonyme
Befragung sollen alle Eltern der Zweit- und Drittklässler in Leverkusener
Grund- und Förderschulen in diesen Prozess einbezogen werden. Befragt werden
danach Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von rd. 3.200 Schülerinnen und
Schülern.
Der Befragung soll
eine ausführliche Information der Eltern über das nordrhein-westfälische
Schulwesen, das schulformbezogene Angebot in Leverkusen und die Inhalte und
Regularien der Elternbefragung vorausgehen.
Sie entspricht dem
Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zur Errichtung,
Änderung und Auflösung von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und
Berufskollegs vom 06.05.1997. Danach gehören zu einer förmlichen Befragung
- die Abgrenzung des Kreises der zu beteiligenden Erziehungsberechtigten,
- eine eindeutige und sachgerechte Fragestellung,
- ein geordneter Verfahrensablauf und
- eine überprüfbare Auswertung der Befragungsergebnisse.
Das Elternanschreiben und der Fragebogen wurden mit der Bezirksregierung Köln
abgestimmt. Die Bezirksregierung Köln hat gegen das Elternanschreiben und den
Fragebogen keine Einwände.
Die Aufnahme der
Marienschule in den Fragebogen ist mit der Schule abgestimmt.
Die förmliche
Elternbefragung schließt den Prüfauftrag des Rates der Stadt Leverkusen zur
Ermittlung des Bedarfs für eine dritte Gesamtschule mit ein.
Die Verwaltung
schlägt vor, die Informationsveranstaltungen unmittelbar durch die einzelne
Grund-/Förderschule durchführen zu lassen. Auf diese Weise wird eine
größtmögliche Beteiligung der Eltern gewährleistet. Die Schulen sind die
bekannten und vertrauten Ansprechpartner in pädagogischen Fragen und nehmen als
Kernaufgabe schon heute Beratungsfunktionen an der Schnittstelle des Übergangs
zu einer weiterführenden Schule wahr.
Soweit gewünscht,
sollen die Schulen sich zusammenschließen und sogenannte
Veranstaltungsgemeinschaften bilden können.
Die Eltern werden mit einem gemeinsamen, zentralen Schreiben von
Verwaltung und Schulaufsicht zu den Informationsveranstaltungen eingeladen.
Gleichzeitig erhalten die Eltern den Fragebogen, Kurzinformationen über die
möglichen Schulformen in Nordrhein-Westfalen und das Schulangebot in Leverkusen
(siehe Anlagen). Die Unterlagen werden auch in türkischer, russischer und
englischer Sprache erstellt und verteilt. Der Integrationsrat der Stadt
Leverkusen hat sich bereit erklärt, bei Bedarf Ansprechpartner für Bürgerinnen
und Bürger zu benennen.
Für die Informationsveranstaltungen hat die Verwaltung eine einheitliche
Präsentation erarbeitet, die die verbindliche und damit einheitliche Grundlage
für die Durchführung der Informationsveranstaltung und Befragung bildet. Die
Präsentation ist im Ratsinformationssystem Session im Internet unter der
Vorlagennummer 2140/2013 und im Schulnetz der Stadt Leverkusen unter www.schulnetz-leverkusen.de,
Elternbefragung, einsehbar. Der Inhalt
der Präsentation ist mit den weiterführenden Schulen abgestimmt.
Die Informationsveranstaltungen sind öffentlich.
Der zeitliche und organisatorische Ablauf der
Informationsveranstaltungen und der Elternbefragungen ist wie folgt vorgesehen:
06.05.2013 Verteilung
der Einladungen zu den Informationsveranstaltungen,
der Fragebögen und des
Informationsmaterials an die Eltern
über die Schulen
15.05. - 29.05.2013 Durchführung der Informationsveranstaltungen in Eigenverant- wortung der Schulen
03.06. - 14.06.2013 Durchführung der Elternbefragung unter Federführung des
Fachbereiches Schulen
17.06. - 21.06.2013 Auswertung der Elternbefragung
24.06.2013 Präsentation
im Schulausschuss
25.06. - 26.06.2013 Veröffentlichung
der Auswertung
Die Vorgehensweise ist mit der örtlichen Schulaufsicht abgestimmt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2140/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Oestreich/ 40/ 4011
Herr Broscheid/40/4010
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Erforderliche Mittel stehen unter PN 9940, Kostenstelle 401020, Sachkonto
526100, zur Verfügung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Ggf. ca. 3.000 € Übersetzungskosten
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der einfachen
Dringlichkeit:
Mit Blick auf den v. g. Zeitplan und die Einbindung in die künftigen
Schulentwicklungsplanungen ist eine Beratung und Beschlussfassung in diesem Sitzungsturnus erforderlich.