Betreff
Gebührensatzung der TBL über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2010
Vorlage
0198/2009
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 17.11.2009 in anliegender Fassung beschlossene Satzung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

gezeichnet:

 

Buchhorn                                            Häusler

 

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen hat den TBL gemäß § 114 a Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit § 2 Abs. 8 der Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt öffentlichen Rechts „Technische Betriebe der Stadt Leverkusen“ das Recht auf Erlass von eigenen Satzungen eingeräumt.

 

Beim Erlass der Satzungen unterliegt der Verwaltungsrat der TBL jedoch gemäß § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NW dem Weisungsrecht des Rates der Stadt Leverkusen. Zur Ausübung dieses Weisungsrechtes wird dem Rat der Stadt Leverkusen die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 17.11.2009 in anliegender Fassung beschlossene Satzung zur Kenntnis gegeben.