Beschlussentwurf:

 

1. Das Planungskonzept zum Ausbau der Ringstraße gemäß Bebauungsplan Nr. 192/I "Ringstraße" wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Das Planungskonzept wird für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Beschlusslage

 

Bzgl. des Verkehrskonzeptes Hitdorf sind in der Vergangenheit folgende Beschlüsse eingeholt worden (auszugsweise):

 

·      September 2000:     Ratsbeschluss zum Verkehrskonzept Hitdorf

·      Dezember 2005:      Ratsbeschluss zum Verkehrsentwicklungsplan und Flächennutzungsplan: Notwendigkeit der Umsetzung des Verkehrskonzeptes Hitdorf wird bekräftigt

·      Februar 2006:           Satzungsbeschluss zum B-Plan Hitdorf-West

·      Oktober 2009:          Ratsbeschluss, dass das Verkehrskonzept Hitdorf kurzfristig umgesetzt werden soll

·      Mai 2010:                  Ratsbeschluss zum Ausbau der Ringstraße gemäß B-Plan Hitdorf-West; anschl. Beginn der baulichen Umsetzung im Rahmen eines Erschließungsvertrages

·      April 2011:                Ratsbeschluss zur Einleitung des B-Planverfahrens Ringstraße

·      November 2011:      Vorlage zur Offenlage des B-Plan 192/I "Ringstraße"

·      März 2013:                Vorlage mit Ergebnis der Bürgerbefragung in Hitdorf und Bekräftigung des Beschlusses zur Umsetzung des Verkehrskonzeptes Hitdorf

 

Gespräch mit den Bürgerinitiativen Ringstraße und Hitdorfer Straße

 

Am 06.05.2013 fand unter Leitung von Herrn Oberbürgermeister Buchhorn ein Gespräch zwischen der Verwaltung und den Bürgerinitiativen der Ringstraße und der Hitdorfer Straße statt. Nach Vorstellung und Erläuterung der Straßenplanung für die Ringstraße wurde in der anschließenden Diskussion bei folgenden Punkten Einvernehmen mit den Bürgerinitiativen für die zukünftige Gestaltung der Ringstraße erzielt:

 

·        Tempo-30 auf der Ringstraße

·        Rechts-vor-Links-Regelung an den Einmündungen und Kreuzungen auf der Ringstraße, soweit nicht Minikreisel möglich sind

 

Verkehrskonzept Hitdorf

 

Das Verkehrskonzept Hitdorf sieht ein Ringsystem bestehend aus der Ringstraße und der Hitdorfer Straße vor. Ziel des Verkehrskonzeptes ist es, den Quell-, Ziel- und Durchgangsverkehr in etwa gleich großen Anteilen auf die Ringstraße und Hitdorfer Straße aufzuteilen. Um dies zu gewährleisten, sollen die Ringstraße und im zweiten Schritt die Hitdorfer Straße umgebaut werden, so dass im Endzustand dann beide Straßen in einer Fahrtrichtung bevorzugt befahren werden können, während die entgegen gesetzte Fahrtrichtung durch Fahrbahneinbauten etc. möglichst unattraktiv für den Kfz-Verkehr werden soll. Die bevorzugte Richtung für die Ringstraße soll in Fahrtrichtung Monheim verlaufen.

 

Ausgangssituation Ringstraße zwischen Kleingansweg und Langenfelder Straße

 

Dieser ca. 1,1 km lange Abschnitt ist baulich überwiegend in einem sehr schlechten Zustand mit Aufbrüchen, Absackungen etc.. Nur im Bereich von Langenfelder Straße bis Weinhäuser Straße sind noch Gehwege vorhanden, danach gibt es dann nur noch Randbereiche, die fußläufig genutzt werden können, aber keine eindeutige Trennung zur Fahrbahn haben.

 

 

Zu Beschlusspunkt 1:  Planungskonzept für den Ausbau der Ringstraße zwischen Kleingansweg und Langenfelder Straße

 

a) Querschnittsaufteilung und Knotenpunktelemente

 

Die geplante Fahrbahnbreite beträgt 6,00 m und orientiert sich am Querschnitt des bereits endgültig hergestellten Abschnitts der Ringstraße im Zuge des  Bebauungsplanes 56/I "Hitdorf-West". Diese Fahrbahnbreite ermöglicht einen Begegnungsverkehr Bus/Lkw oder Lkw/Lkw bei lediglich verminderter Geschwindigkeit.

 

Grundsätzlich schließen an die Fahrbahn beidseitig ein 2,00 m breiter Längsparkstreifen und ein ca. 2,00 m breiter Gehweg an. Zwischen dem Anschlussbereich Kleingansweg und der Stöckenstraße ist auf der Nordseite aufgrund des zur Verfügung stehenden Querschnitts zurzeit kein Gehweg möglich. Aufgrund der fehlenden Bebauung, kann auf diesen Gehweg allerdings zunächst verzichtet werden. Sollte dieser Abschnitt zukünftig bebaut werden, würde ein Gehweg hinter der vorhandenen Baumreihe erfolgen.

 

Im Abschnitt zwischen Weinhäuserstraße und Widdauener Straße befindet sich bzgl. des Querschnittes ein Engpass, der die vorher beschriebene Aufteilung nicht zulässt. Hier kann beidseitig nur Platz für einen Gehweg angeboten werden, die Längsparkstreifen müssen daher entfallen. Jedoch kann hier partiell Parken auf der Fahrbahn angeboten werden.

 

Zwischen der Widdauener Straße und der Langenfelder Straße ist auf der Nord- und Südseite aufgrund des nur begrenzt vorhandenen Straßenraums eine Gehwegbreite von ca. 1,75 m möglich. Der Parkstreifen selbst wird durch die vorhandenen Zufahrten sowie durch Baumscheiben (Straßenbegleitgrün) unterbrochen.

 

In den Knotenpunkten Ringstraße/Langenfelder Straße und Ringstraße/Mohlenstraße sieht das Planungskonzept Minikreisverkehre vor, die hier u. a. zur Geschwindigkeitsreduzierung dienen. An allen anderen Knotenpunkten und Einmündungen soll die Verkehrsregelung „rechts-vor-links“ gelten.

 

Zur Umsetzung des Verkehrskonzepts Hitdorf wird die Fahrtrichtung Monheim-Rheindorf durch zahlreiche fest installierte Einbauten behindert, so dass hier kein Begegnungsverkehr mehr möglich ist und eine Wartepflicht eintritt.

 

Für den Fahrradverkehr bieten die Einengungen die Besonderheit, dass die Radfahrer an den Engstellen rechts vorbeifahren können und diese somit ungehindert ihre Fahrt fortsetzen können, insbesondere auch ohne mögliche Konfliktpunkte mit dem Gegenverkehr.

 

b) Fußgänger

Für Fußgänger sind zahlreiche Querungsstellen mittels Fußgängerüberwegen an den Minikreisverkehren oder Überquerungshilfen vorgesehen, die insbesondere auch die Schulwegsicherung gewährleisten sollen. Auch in der Nähe der vorgesehenen Bushaltestellen befinden sich Querungsstellen.

 

c) Radfahrer

Aufgrund der vorgesehenen Tempo-30- und Rechts-vor-Links-Ausweisung sollen die Radfahrer auf der Fahrbahn geführt werden. 

 

d) ÖPNV

Mit der Umsetzung des Verkehrskonzeptes Hitdorf werden die Buslinien, die zurzeit den ÖPNV-Bedarf in Hitdorf über die Hitdorfer Straße abdecken,  auf die Hitdorfer Straße und Ringstraße in der Form aufgeteilt, dass die Haltepunkte nur auf der Seite der bevorzugten Fahrtrichtung liegen. Auf der Ringstraße entstehen somit 2 Bushaltestellen auf der nord-östlichen Straßenseite.

 

e) Beleuchtung

Im Zuge des Straßenumbaus wird eine neue Beleuchtungsanlage erstellt, die die heutige zum großen Teil aus Holzmasten bestehende Anlage ersetzen soll.

 

f) Entwässerung

Die Verkehrsfläche wird später mittels Sinkkästen in der Fahrbahn entwässert. Der vorhandene Mischwasserkanal ist für die Aufnahme des anfallenden Regenwassers bereits ausgelegt bzw. nimmt dieses teilweise heute schon auf.

 

Lärmschutz

 

Innerhalb des Bebauungsplanverfahrens Ringstraße wurden umfassend die Auswirkungen des Straßenverkehrs auf die Anwohner der Ringstraße ermittelt und bewertet. Der notwendige Lärmschutz für Wohn- und Schlafbereiche der angrenzenden Gebäude kann als passiver Schallschutz in Form von Fenstern mit entsprechender Schallschutzklassifizierung hergestellt werden. Für die Anwohner der Ringstraße besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Lärmschutz. Die konkrete Ermittlung und ggf. Durchführung von Maßnahmen für den Schallschutz kann von den betroffenen Grundeigentümern zu Lasten der Stadt Leverkusen geltend gemacht werden. Das Immissionsschutzgutachten ist Bestandteil der Vorlage Nr. 2199/2013 „Bebauungsplan Nr. 192/I Ringstraße; Satzungsbeschluss“, die im gleichen Sitzungsturnus beraten wird.

 

Kostenbeurteilung

 

Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme belaufen sich nach einer groben Kostenschätzung auf ca. 2.200.000 Euro.

 

Bei dem geplanten Ausbau der Ringstraße fallen über die gesamte Ausbaustrecke für die Grundstücks- und Teileigentümer, deren Grundstücke durch den Ausbau baulich erschlossen werden, Erschließungsbeiträge an. Diese unterscheiden sich jedoch in einzelnen Abschnitten der Ringstraße und werden entweder nach § 127 ff BauGB bzw. nach § 8 KAG NRW (Kommunalabgabengesetz NRW) veranschlagt. Die Höhe der Beträge ist weiterhin u. a. abhängig von der Grundstücksgröße, der Anzahl der Geschosse und der jeweiligen Nutzungsart (Wohnen, Gewerbe etc.).

Aus der folgenden Tabelle gehen das jeweils gültige Gesetz in den einzelnen Abrechnungsabschnitten und die jeweiligen Prozentsätze hervor:

 

von

bis

Gesetz

Prozentsätze

Anschluss Kleingansweg

Concordiastraße

BauGB

90 %

Concordiastraße

Stöckenstraße

KAG

Hauptverkehrsstr:

Fahrbahn: 30 %

Parkstreifen: 60 %

Gehweg: 60%

Begrünung: 60 %

Stöckenstraße

Mohlenstraße

BauGB

90 %

Mohlenstraße

Weinhäuserstraße

BauGB

90 %

Weinhäuserstraße

Widdauener Straße

BauGB

90 %

Widdauener Straße

Langenfelder Straße

KAG

Hauptverkehrsstr.

Fahrbahn: 30 %

Parkstreifen: 60 %

Gehweg: 60%

Begrünung: 60 %

 

 

 

Zu Beschlusspunkt 2: Bürgerbeteiligung

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung dieser Vorlage und vorbehaltlich des Satzungsbeschlusses zum B-Plan Ringstraße ist folgender Zeitplan für die Bürgerbeteiligung vorgesehen:

 

Im Zeitraum vom 08.07.-02.08.2013 werden die Pläne zum Ausbau der Ringstraße in der Raiffeisenbank, Langenfelder Straße 37,  ausgelegt und können zu den Öffnungszeiten der Bank eingesehen werden. Des Weiteren kann die Vorlage mit den Plänen über die Internetseite der Stadt Leverkusen aufgerufen werden. Ein entsprechendes Schreiben für die Anwohner der Ringstraße mit den notwendigen Informationen zur Straßenplanung und den Ansprechpartnern innerhalb der Stadtverwaltung wird zeitnah verteilt. Die Anwohner haben die Möglichkeit, ihre Anregungen und Kritikpunkte sowohl in schriftlicher Form als auch nach vorheriger Terminabsprache in mündlicher Form zu äußern.

 

Weitere Vorgehensweise vorbehaltlich der Beschlussfassung:

 

·        Planungsbeschlussvorlage: November 2013

·        Baubeschlussvorlage: 1. Jahreshälfte 2014

·        Anschließend vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung Ausschreibung und Vergabe der Baumaßnahme

·        Baubeginn: 2. Jahreshälfte 2014 / 1. Jahreshälfte 2015

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1279/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Schmitz / 66 / 6610

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Ausbau der Ringstraße zwischen Langenfelder Straße bis Anschluss Kleingansweg

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produktgruppe 1205: Öffentliche Verkehrsflächen

Maßnahme 66611205021105: Ausbau Ringstraße zwischen Langenfelder Straße und Kleingansweg

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Die anrechenbaren Baukosten werden Abschnittsweise über Anliegerbeiträge getragen, die entweder nach BauGB oder KAG NRW geregelt sind.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Zur baldmöglichen Umsetzung der Planungsziele und der parallel durch den Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht (FB 61) erstellten Vorlage zum Bebauungsplan „Ringstraße“ ist der Beschluss zur Bürgerbeteiligung noch im anstehenden Turnus erforderlich.