Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes III beschließt, folgende Verkehrsflächen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW öffentlich zu widmen:
1. die Otto-Hahn-Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße
2. die Werner-Heisenberg-Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße
3. den Wohnweg der Werner-Heisenberg-Straße (zu den Häusern 2 bis 12a) als Gemeinde-/Anliegerweg
4. den Parkplatz zwischen Otto-Hahn-Straße und Werner-Heisenberg-Straße als öffentlichen Gemeindeplatz
5. den Verbindungsweg von der Otto-Hahn-Straße zur Lützenkirchener Straße als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Mit Übernahme der Verlängerung der Otto-Hahn-Straße im Dezember 2012 gelten die Straßen als fertiggestellt. Anliegerbeiträge sind bereits entrichtet.
Die Verkehrsflächen sind entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz zugunsten der Allgemeinheit zu widmen. Die Punkte des Beschlussentwurfes sind im Anlageplan mit den entsprechenden Nummern dargestellt.