- Umbau der Dienstwohnung für die Betreuung des Offenen Ganztags
Beschlussentwurf:
1. Der Entwurfsplanung des Fachbereichs Gebäudewirtschaft zum Umbau der ehemaligen Dienstwohnung für die Betreuung des Offenen Ganztags an der Remigiusschule in Opladen wird zugestimmt.
2.
Die prognostizierten Gesamtbaukosten für die
Maßnahme betragen gemäß Kostenberechnung nach heutigem Stand 120.000 € inkl. Mehrwertsteuer.
3. Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung ist auf der Grundlage der Entwurfsplanung fortzuführen.
4. Mit der Durchführung der Maßnahme ist nach der Beschlussfassung zu beginnen.
gezeichnet:
Buchhorn Adomat
Begründung:
Für das Schuljahr 2012/2013 besteht an der Remigiusschule in
Leverkusen-Opladen, ein flächenmäßiges Defizit von 448 m².
Entsprechend der prognostizierten
Schülerzahlentwicklung für die KGS Remigius-Schule werden in den nächsten
Jahren durchschnittlich zwischen 85 und 95 Kinder an der Schule angemeldet.
Nach den Regelungen des 8. Schulrechtsänderungsgesetz NW zur Sicherung eines
qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebots sind bei einer
Schülerzahl zwischen 82-104 Schülerinnen und Schülern in den Eingangsklassen 4
Klassen (nach bisherigem Recht konnten bis 90 Kindern 3 Klassen gebildet
werden) an der KGS Remigius-Schule zu bilden.
Diese Entwicklung
wird im kommenden Teilschulentwicklungsplan berücksichtigt und empfohlen, die
KGS Remigius-Schule als vierzügige Grundschule auszuweisen.
Auch bei Nutzbarkeit der beiden im UG befindlichen OGS-Räume wird ein flächenmäßiges Defizit von 322 m² bestehen bleiben, das aus folgenden Gründen nicht durch multifunktionale Nutzung ausgeglichen werden kann:
Die Einbeziehung aller Klassenräume für den OGS-Betrieb ist
aus schulorganisatorischen Gründen nur eingeschränkt möglich.
Zudem ist eine multifunktionale Nutzung der vorhandenen Differenzierungsräume
auf Grund ihrer geringen Größe (Ø 47,25 m² / Raum) nur sehr eingeschränkt
möglich.
Durch die Nutzung der Hausmeisterwohnung für schulische Zwecke kann das Defizit verringert werden. Daher ist die Umnutzung zwingend erforderlich.
Zustand:
Zurzeit sind 3 Gruppenräume im Erdgeschoss des Schulgebäudes (Trakt C) vorhanden. Dort befindet sich auch die Mensa mit Küche. Zwei Gruppenräume im Untergeschoss können momentan nicht genutzt werden.
Der Umbau der Hausmeisterwohnung ist für die Fortführung der
Übermittagsbetreuung an der Grundschule unabdingbar.
Raumprogramm:
Wohnung gesamt: |
130,7 m² |
Küche |
16,4 m² |
großer OGS-Gruppenraum |
47,9 m² |
kleiner OGS-Gruppenraum |
17,7 m² |
WC |
3,5 m² |
Aufenthaltsraum Personal |
13,2 m² |
Garderobe |
8,7 m² |
Bad |
5,6 m² |
Flur |
18,0 m² |
Geplante Maßnahme:
Die Hausmeisterwohnung wird baulich saniert und den
Anforderungen angepasst. Das ehemalige Schlafzimmer wird durch einen
Wanddurchbruch mit dem Wohnzimmer verbunden und wird dadurch zu einem großen Gruppenraum
für die Offene Ganztagsschule (OGS). Das Kinderzimmer 3 wird ebenfalls ein
OGS-Gruppenraum. Das Kinderzimmer 2 dient in Zukunft als Aufenthalts- und
Besprechungsraum für das OGS-Personal. In Kinderzimmer 1 wird eine Garderobe
eingerichtet. Die Küche behält ihren Verwendungszweck als Teeküche und bekommt
eine neue Kücheneinrichtung.
Fenster und Türen sowie der gesamte Bodenbelag
werden erneuert. Die zwei Gruppenräume erhalten eine Akustikdecke.
Teilweise werden Sanitärobjekte ersetzt.
Im Zuge der Sanierung wird die Elektroinstallation in der gesamten Wohnung
erneuert und der Verteilerkasten in den Keller verlegt.
Kosten:
Die Kosten betragen gemäß Kostenberechnung 120.000 €. Die notwendigen Mittel stehen im Finanzplan auf dem Sachkonto 783100 und der Kostenstelle 6500 017001 1083 zur Verfügung.
Die Kosten für Möbel und Kücheneinrichtung sind beim Fachbereich Schulen veranschlagt.
Terminplanung:
Nach Beschlussfassung soll mit der Maßnahme begonnen werden. Die Bauarbeiten müssen nicht in den Ferien ausgeführt werden, da in dem Gebäude kein Schulbetrieb stattfindet.
Abstimmung mit der
Schule:
Die gesamte Planung und Ausführung ist mit der Schule abgestimmt. Die Stellungnahme der Schulkonferenz wird nachgereicht.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2185/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Miriam Hesse, Abt. 651, Tel.:
406-65 24
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Umbau der ehemaligen Dienstwohnung des Hausmeisters für den Offenen Ganztag.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Auf dem Sachkonto 783 100 stehen Mittel von 120.000 € bereit.
Die Kosten für Möbel und Kücheneinrichtung übernimmt der FB 40 Schulen.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)