Betreff
Remigiusschule
- Umbau der Dienstwohnung für die Betreuung des Offenen Ganztags
Vorlage
2185/2013
Aktenzeichen
651-He
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der Entwurfsplanung des Fachbereichs Gebäudewirtschaft zum Umbau der ehemaligen Dienstwohnung für die Betreuung des Offenen Ganztags an der Remigiusschule in Opladen wird zugestimmt.

 

2.      Die prognostizierten Gesamtbaukosten für die Maßnahme betragen gemäß Kostenberechnung nach heutigem Stand 120.000 € inkl. Mehrwertsteuer.

 

3.      Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung ist auf der Grundlage der Entwurfsplanung fortzuführen.

 

4.      Mit der Durchführung der Maßnahme ist nach der Beschlussfassung zu beginnen.

 

 

gezeichnet:

Buchhorn                                                                  Adomat                                                        

 

Begründung:

 

Für das Schuljahr 2012/2013 besteht an der Remigiusschule in Leverkusen-Opladen, ein flächenmäßiges Defizit von 448 m².
Entsprechend der prognostizierten Schülerzahlentwicklung für die KGS Remigius-Schule werden in den nächsten Jahren durchschnittlich zwischen 85 und 95 Kinder an der Schule angemeldet. Nach den Regelungen des 8. Schulrechtsänderungsgesetz NW zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebots sind bei einer Schülerzahl zwischen 82-104 Schülerinnen und Schülern in den Eingangsklassen 4 Klassen (nach bisherigem Recht konnten bis 90 Kindern 3  Klassen gebildet werden) an der KGS Remigius-Schule zu bilden.

 

Diese Entwicklung wird im kommenden Teilschulentwicklungsplan berücksichtigt und empfohlen, die KGS Remigius-Schule als vierzügige Grundschule auszuweisen.   

 Auch bei Nutzbarkeit der beiden im UG befindlichen OGS-Räume wird ein flächenmäßiges Defizit von 322 m² bestehen bleiben, das aus folgenden Gründen nicht durch multifunktionale Nutzung ausgeglichen werden kann:

 

Die Einbeziehung aller Klassenräume für den OGS-Betrieb ist aus schulorganisatorischen Gründen nur eingeschränkt möglich.
Zudem ist eine multifunktionale Nutzung der vorhandenen Differenzierungsräume auf Grund ihrer geringen Größe (Ø 47,25 m² / Raum) nur sehr eingeschränkt möglich.

 

Durch die Nutzung der Hausmeisterwohnung für schulische Zwecke kann das Defizit verringert werden. Daher ist die Umnutzung zwingend erforderlich.

 

 

Zustand:

 

Zurzeit sind 3 Gruppenräume im Erdgeschoss des Schulgebäudes (Trakt C) vorhanden. Dort befindet sich auch die Mensa mit Küche. Zwei Gruppenräume im Untergeschoss können momentan nicht genutzt werden.


Der Umbau der Hausmeisterwohnung ist für die Fortführung der Übermittagsbetreuung an der Grundschule unabdingbar.

 

 

Raumprogramm:

 

Wohnung gesamt:    

130,7 m²

Küche

16,4 m²

großer OGS-Gruppenraum

47,9 m²

kleiner OGS-Gruppenraum

17,7 m²

WC

3,5 m²

Aufenthaltsraum Personal   

13,2

Garderobe

8,7 m²

Bad

5,6 m²

Flur

18,0 m²

 

                       

Geplante Maßnahme:

 

Die Hausmeisterwohnung wird baulich saniert und den Anforderungen angepasst. Das ehemalige Schlafzimmer wird durch einen Wanddurchbruch mit dem Wohnzimmer verbunden und wird dadurch zu einem großen Gruppenraum für die Offene Ganztagsschule (OGS). Das Kinderzimmer 3 wird ebenfalls ein OGS-Gruppenraum. Das Kinderzimmer 2 dient in Zukunft als Aufenthalts- und Besprechungsraum für das OGS-Personal. In Kinderzimmer 1 wird eine Garderobe eingerichtet. Die Küche behält ihren Verwendungszweck als Teeküche und bekommt eine neue Kücheneinrichtung.
Fenster und Türen sowie der gesamte Bodenbelag  werden erneuert. Die zwei Gruppenräume erhalten eine Akustikdecke. Teilweise werden Sanitärobjekte ersetzt.
Im Zuge der Sanierung wird die Elektroinstallation in der gesamten Wohnung erneuert und der Verteilerkasten in den Keller verlegt.

 

Kosten:

 

Die Kosten betragen gemäß Kostenberechnung 120.000 €. Die notwendigen Mittel stehen im Finanzplan auf dem Sachkonto 783100 und der Kostenstelle 6500 017001 1083 zur Verfügung.

Die Kosten für Möbel und Kücheneinrichtung sind beim Fachbereich Schulen veranschlagt.

 

 

Terminplanung:

 

Nach Beschlussfassung soll mit der Maßnahme begonnen werden. Die Bauarbeiten müssen nicht in den Ferien ausgeführt werden, da in dem Gebäude kein Schulbetrieb stattfindet.

 

 

Abstimmung mit der Schule:

 

Die gesamte Planung und Ausführung ist mit der Schule abgestimmt. Die Stellungnahme der Schulkonferenz wird nachgereicht.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2185/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Miriam Hesse, Abt. 651, Tel.: 406-65 24

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Umbau der ehemaligen Dienstwohnung des Hausmeisters für den Offenen Ganztag.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Auf dem Sachkonto 783 100 stehen Mittel von 120.000 € bereit.

 

Die Kosten für Möbel und Kücheneinrichtung übernimmt der FB 40 Schulen.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)