Betreff
Aufstellung von Kolumbarien
Vorlage
2193/2013
Aktenzeichen
01-40-2193/2013-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Aufstellung von weiteren 48 Urnenkammern auf dem Friedhof Reuschenberg gemäß der vorgelegten Planung mit einem geschätzten Bruttoauftragswert von 32.000 Euro zu.

2.      Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der Aufstellung von weiteren 36 Urnenkammern auf dem Friedhof Scherfenbrand gemäß der vorgelegten Planung mit einem Auftragswert von 52.000 Euro zu.

 

gezeichnet:

 

 

 

Häusler

Begründung:

 

Seit 1996 die ersten Kolumbarien (Urnenkammern) auf dem Friedhof Manfort aufgestellt wurden, hat sich diese Begräbnisform etabliert. Die Nachfrage nach neuen Kolumbarien ist seit Jahren ungebrochen. Jährlich werden Nutzungsrechte an rd. 70 bis 90 neuen Kammern vergeben. Bei 907 Feuerbestattungen im Jahr 2012 bedeutet dies, dass bis zu rd. 10 % aller Urnenbestattungen in Kolumbarien stattfinden.

 

Die Kolumbarien werden nicht zuletzt deshalb gern nachgefragt, weil es sich um eine pflegefreie Bestattungsart ohne zukünftigen Unterhaltungsaufwand handelt.

 

Da jede Bestattung auf einem der städtischen Friedhöfe dazu beiträgt, die Friedhofsgebühren trotz aller widrigen Umstände einigermaßen stabil zu halten, ist die Friedhofsverwaltung -wie bei allen anderen Bestattungsarten auch- bestrebt, stets ein ausreichendes Angebot vorzuhalten, um evtl. Abwanderungen von Bestattungen zu auswärtigen Angeboten vorzubeugen.

 

In der Vergangenheit wurden Kolumbarien vor allem auf dem Friedhof Manfort aufgestellt. In geringerem Umfang auch auf dem Friedhof Scherfenbrand und in kleinerer, schon seit Jahren komplett vergebener Zahl, auch auf dem Friedhof Mülheimer Straße.

 

Anregungen und Nachfragen aus der Bevölkerung folgend wurden vor wenigen Monaten die ersten 24 Urnenkammern auf dem Friedhof Reuschenberg errichtet. Davon waren zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage bereits 20 Kammern vergeben.

 

Dieser rasanten Nachfrage folgend sollen 2013 nunmehr auf dem Friedhof Reuschenberg weitere 48 Kolumbarienkammern entlang der östlichen Friedhofsgrenze aufgestellt werden. Die als Anlage vorgelegte Planung sieht entlang dieser Grenze noch einige weitere Standorte vor, die in den nächsten Jahren bedarfsorientiert weiter ausgebaut werden sollen.

 

Um auch die Nachfrage aus dem Schlebuscher Raum mittelfristig abdecken zu können, sollen -ebenfalls noch in diesem Jahr- im Umfeld des Ruhegartens auf dem Friedhof Scherfenbrand, weitere 36 Urnenkammern errichtet werden.

 

Der Grund für diese Vorlage liegt darin, dass die geschätzte Bruttobausumme für die Errichtung der Kolumbarien in diesen beiden Fällen über der in § 10 der Hauptsatzung festgelegten Beteiligungsgrenze der Bezirksvertretungen in Höhe von 30.000 € liegt.

 

Ab 2014 ist geplant, zunächst auch auf dem Friedhof Birkenberg, später auch in Lützenkirchen und Berg. Neukirchen Kolumbarienanlagen aufzubauen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2193/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Cremer / 67 / 6717

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Anlegung und der Betrieb von Friedhöfen sind eine gesetzlich vorgeschriebene, kommunale Pflichtaufgabe.

 

Die einzelnen, von der Friedhofsverwaltung vorzuhaltenden Begräbnisarten, sind in der Friedhofssatzung festgeschrieben. Die Urnenkolumbarien werden in der materiellen Satzung und in der Gebührensatzung für die Friedhöfe explizit als Wahlleistung genannt.

 

Es handelt sich um investive Baumaßnahmen.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produktgruppe 1310 –Friedhofs- und Bestattungswesen

 

Maßnahme 67001310012012 –Friedhofserweiterungs- und Ausbaukosten

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Baukosten Reuschenberg:             32.000 €

Baukosten Scherfenbrand:             52.000 €

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Abschreibungen p.a.:          1.400 €

kalk. Verzinsung p.a.:          2.835 €

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Die Kosten der investiven Maßnahme sind gebührenrelevant und werden über die Friedhofsgebühren refinanziert.

 

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit

 

Wegen notwendiger verwaltungsinterner Abstimmungen konnte die Vorlage nicht zum normalen Abgabetermin eingebracht werden. Um die deutliche Nachfrage nach Kolumbarien möglichst zeitnah befriedigen zu können ist eine Beschlussfassung noch vor der Sommerpause erforderlich.