Betreff
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 (Jahresabschluss 2012)
Vorlage
2196/2013
Aktenzeichen
20-21-2012-kr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.        Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung vom 13. Juni 2013 in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes nach § 101 Abs. 4 GO NRW fest, dass

 

·      die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2012 zu keinen Beanstandungen geführt hat,

 

·      der Jahresabschluss 2012 auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkennt- nisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und

 

·      unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Leverkusen vermittelt.

 

2.        Der Rat der Stadt Leverkusen stellt den geprüften Jahresabschluss 2012 mit einer Bilanzsumme von 1.462.908.934,11 € fest und beschließt, den Jahresfehlbetrag 2012 in Höhe von 19.519.201,94 € durch die allgemeine Rücklage zu decken. Die allgemeine Rücklage beträgt zum 1. Januar 2013 damit 383.013.499,26 €.

 

3.    Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt dem Oberbürgermeister nach § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung aus dem Jahresabschluss 2012.

 

Kenntnis genommen                            Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO

gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 RPO               Der Leiter des Fachbereichs

Der Oberbürgermeister                       Rechnungsprüfung und Beratung

                                                                                                                              In Vertretung

 

 

 

gezeichnet: Buchhorn                          gezeichnet: Krämer

Begründung:

 

 

1.             Prüfauftrag

 

Die Stadt Leverkusen hat nach § 95 der Gemeindeordnung (GO NRW) i. V. m. § 37 der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt.

 

Mit Vorlage 2125/2013 wurde der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 vom Rat bestätigt (§ 95 Absatz 3 GO NRW) und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vorgelegt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss – vorbehaltlich seiner Beschlussfassung am 8. Juli 2013 – und der Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung haben den Jahresabschluss der Stadt Leverkusen zum 31. Dezember 2012 gemäß § 101 GO NRW geprüft, das Ergebnis in einem Prüfungsbericht zusammengefasst und uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt.

 

2.             Prüfergebnis

 

Der Jahresabschluss 2012 vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags und Finanzlage der Stadt Leverkusen und wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellt.

 

Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen wurden beachtet. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und stellt die zum Zeitpunkt seiner Erstellung absehbaren Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat keine Tatsachen ergeben, die einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und der Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat entgegenstehen.

 

Mit der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2012 ist der Vorschlag verbunden, den Jahresfehlbetrag 2012 in Höhe von 19.519.201,94 € durch die allgemeine Rücklage zu decken.

 

Auf eine Stellungnahme nach § 101 Absatz 2 GO NRW zum vorliegenden Prüfbericht haben der Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer verzichtet. 

 

Detaillierte Ausführungen zum Jahresabschluss 2012, zur Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung einschl. Lagebericht sind dem beigefügten Prüfungsbericht sowie den Erläuterungen und Hinweisen zum geprüften Jahresabschluss 2012 zu entnehmen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 8. Juli 2013 mit dem Jahresabschluss 2012 befassen und sich ggfs. mit einem (im Entwurf beigefügten) Testat, das von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen wäre, dem Prüfungsergebnis anschließen.

 

3.             Wesentliche Eckdaten des Jahresabschlusses 2012

 

Der Lagebericht enthält nach Auffassung des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung folgende Kernaussagen, die mit den bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 gewonnenen Erkenntnissen in Einklang stehen und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln, das die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellen:

 

-          Die Ertragslage der Stadt Leverkusen hat sich wesentlich besser entwickelt als geplant. Im Ergebnisplan hatte der Rat der Stadt Leverkusen für 2012 einen Jahresfehlbetrag von rd. 43,9 Mio. € beschlossen.

 

Der Jahresabschluss 2012 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 19.519.201,94 € ab.

 

Die Verbesserung gegenüber dem Haushaltsplan 2012 beträgt rd. 24,4 Mio. €.

 

-          Die Bilanzsumme beträgt zum 31.12.2012 rd. 1.463 Mio. € und hat sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 19 Mio. € verringert.

 

-          Das Eigenkapital als Residualgröße zwischen dem Vermögen und den Schulden verringert sich zum Bilanzstichtag nach der Entnahme zur Abdeckung des Jahresfehlbetrages und beträgt 383.013.499,26 Mio. €.

 

-          Weitere Informationen zum Jahresabschluss 2012 können dem beigefügten geprüften Jahresabschluss 2012 entnommen werden.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2196/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Guido Krämer/ 14 / 0214 406 14 10.

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 stellt nach § 96 GO NRW eine Pflichtaufgabe dar.

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Nicht erforderlich

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine unmittelbaren Auswirkungen aus der Vorlage. Die Vorlage stellt nur die Ergebnisse des Jahresabschlusses fest.

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Siehe B)

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit

 

Die Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2012 im Sommer 2013 ist ein Zielbeitrag zum Stadtziel Kommunale Haushaltskonsolidierung. Er macht es möglich, bei den Haushaltsplanberatungen 2014 bereits über festgestellte Ist-Zahlen des Haushaltsjahres 2012 zu verfügen.

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Der Prüfbericht (Anlage) wird den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses und des Finanzausschusses sowie den Fraktionen, der Gruppe und den Einzelvertretern als Druckstück zur Verfügung gestellt.

 

Die weiteren Ratsmitglieder haben die Möglichkeit, diesen in den Fraktionsgeschäfts-stellen oder über Session einzusehen.