Betreff
Gerechte Teilhabe in Leverkusen, Sozialbericht 2012
Vorlage
2203/2013
Aktenzeichen
vt
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Sozialbericht 2012 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden auf der Grundlage des Berichts weitere Handlungsempfehlungen zu erarbeiten und den politischen Gremien vorzulegen.

 

gezeichnet:

 

 

 

Buchhorn                               Stein                          Adomat

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 21.02.2011 den Sozialbericht „Leverkusen 2020 - Gerechte Teilhabe in Leverkusen“ zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die in dem Konzept aufgeführten Handlungsempfehlungen umzusetzen.

 

Der als Anlage beigefügte Sozialbericht 2012 beinhaltet die Fortschreibung und Aktualisierung des Sozialberichts 2010 sowie den Stand der Umsetzung der Handlungsempfehlungen.

 

Auf der Grundlage dieses Berichts sollen gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden weitere Handlungsbedarfe geprüft und dargestellt werden.

 

Das Ergebnis wird den politischen Gremien mitgeteilt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2203/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Frau Warkowski, FB 50, Tel. 5010

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Fortschreibung des Sozialberichts 2010

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

0505070601

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Unmittelbare finanzielle Auswirkungen sind nicht gegeben. Evtl. finanzielle Auswirkungen der noch zu erarbeitenden Handlungsempfehlungen werden zum gegebenen Zeitpunkt dargestellt und den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt,.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Siehe oben

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)