Betreff
Verkehrssituation Mühlenweg
- Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen
Vorlage
2207/2013
Aktenzeichen
20-01-ge
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:             

 

1. Die bereits bestehende Tempo-30 Zone auf dem Mühlenweg wird erweitert, und zwar zwischen dem Abschnitt „Alte Landstraße“ und „Gisbert-Cremer-Straße“.

 

2. Es werden die in der Begründung der Vorlage unter Punkt 2.2 dargestellten geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen vorgenommen.

 

3. Ein Radschutzstreifen wird im Einfahrtsbereich zum Friedhof Reuschenberg markiert sowie der Bereich in der Tunnelunterführung ergänzt.

 

gezeichnet:

Stein

Begründung:

 

1. Sachverhalt:

 

Am 12.03.13 ereignete sich auf dem Mühlenweg ein schwerer Verkehrsunfall, der auf überhöhte Geschwindigkeiten zurückzuführen war. Die Presse hat über diesen Unfall ausführlich berichtet.

 

Daraufhin wandte sich die „Bürgerinitiative Sicherer Mühlenweg“ an die Verwaltung mit der Bitte, durch entsprechende Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Die Bürgerinitiative wies nach, dass sich in den letzten Jahren zahlreiche Verkehrsunfälle auf dem Mühlenweg ereigneten, die im Zusammenhang mit überhöhten Geschwindigkeiten standen. Der Verwaltung waren diese Unfälle bislang überwiegend nicht bekannt, da z. T. keine polizeiliche Aufnahme erfolgte.

 

Gemeinsam mit der Bürgerinitiative sowie Vertretern der Verwaltung wurden Lösungen erarbeitet, um dauerhaft eine Geschwindigkeitsreduzierung auf dem Mühlenweg herbeizuführen und somit das Unfallgeschehen zu minimieren.

 

 

2. Lösung:

 

2.1: Tempo-30 Zone:

 

Die derzeit vorhandene Tempo-30 Zone auf dem Mühlenweg beginnt vor den Einmündungen „Alte Landstraße/Auf dem Weiherberg“ und verläuft in Richtung Bürrig. Nunmehr soll der Bereich zwischen den Einmündungen „Alte Landstraße“ und „Gisbert-Cremer-Straße“ ebenfalls als Tempo-30 Zone ausgewiesen werden. Hierfür ist es notwendig, die Beschilderung „Tempo-30 Zone“ in Richtung Mühlenweg/Einmündung „Gisbert-Cremer-Straße“ zu versetzen.

In Tempo-30 Zonen gilt grundsätzlich die „Rechts-vor-Links“-Regelung. Dementsprechend ist die derzeit vorhandene Vorfahrtregelung zu ändern. Um auf die geänderte Verkehrsführung hinzuweisen, wird für einen Zeitraum von 6 Monaten an den jeweiligen Einmündungen das Verkehrszeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts) mit dem Zusatzzeichen „geänderte Vorfahrt“ errichtet. Nach einer Eingewöhnungsphase von 6 Monaten wird die Beschilderung entfernt.

 

 

2.2: Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen:

 

2.2.1: Die vorhandenen markierten Stellplätze im Bereich zwischen Amselweg und Hardenbergstraße werden mittels Markierung einer Sperrfläche und Installation von Baken deutlicher dargestellt und somit von der Fahrbahn optisch abgegrenzt. Damit soll auch in den Zeiten, in denen die Parkflächen nicht genutzt werden, eine geschwindigkeitssenkende Wirkung erzielt werden.

 

2.2.2: Die auf dem Mühlenweg bereits baulich vorhandenen Grüninseln werden mittels Markierung optisch verbreitert und mit zusätzlichen Baken versehen. Hierdurch wird die Restfahrbahnbreite auf 3,50 Meter verengt. Diese Maßnahme erwirkt eine Geschwindigkeitsreduzierung, da nur noch ein Fahrzeug den Engpass passieren kann.

 

2.2.3: Hinter der Einmündung „Alte Landstraße“ in Fahrtrichtung Tunnel sowie im Kurvenverlauf „Mühlenweg/Entenpfuhl“ werden sog. „Kölner Teller“ auf der Fahrbahn angebracht. Die Höhe und die Anordnung der verlegten Kölner-Teller zwingen die Kraftfahrer, die Bereiche langsam zu passieren.

 

2.2.4: Auf dem Mühlenweg werden an verschiedenen Stellen, die in den beigefügten Plänen dargestellt werden, Poller auf dem Gehweg installiert, die ein Überfahren des Gehweges im Begegnungsverkehr verhindern.

 

2.2.5: Im Kurvenbereich „Mühlenweg“ wird schräg gegenüber der Haus-Nr. 4 a in Fahrtrichtung „Entenpfuhl“ die Markierung in Fahrbahnmitte vorgenommen, um die Kurvenführung hierdurch zu verdeutlichen. Bislang wird dieser Kurvenbereich häufiger „geschnitten“ und Verkehrsteilnehmer fahren somit in den Gegenverkehr. Die Kurve ist unübersichtlich, so dass durch die Markierung des Mittelstreifens die Fahrspuren verdeutlicht werden.

 

2.2.6: Optional soll zu einem späteren Zeitpunkt ein Fußgängerbereich (provisorischer Fußweg mit wassergebundener Decke) im Bereich „Entenpfuhl“ geschaffen werden, da in diesem Bereich kein Gehweg vorhanden ist. Derzeit stehen hierfür jedoch keine Mittel zur Verfügung.

 

 

2.3: Radschutzstreifen:

 

Der Mühlenweg wird auch verstärkt durch Radfahrer frequentiert, die z.B. zum Friedhof oder zum Tierpark Reuschenberg möchten.

Daher wird ein Radschutzstreifen im Einfahrtsbereich zum Friedhof Reuschenberg markiert, der zusätzlich auch ein Schneiden der Kurve zum Friedhof durch Autofahrer reduzieren soll. Außerdem soll der im Bereich der Tunnelunterführung auf dem Mühlenweg bereits vorhandene markierte Streifen durch eine rote Radschutzstreifen-Markierung ergänzt werden, um hier die hohe Anzahl an Radfahrern in diesem Bereich besser zu schützen und dem Autofahrer den Sinn des vorhandenen Streifens zu verdeutlichen. Ergänzend werden hier noch mittig vor bzw. hinter dem Tunnel  Radfahrer-Symbole markiert.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   207/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Genger /36 / 3681

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Verkehrslenkende und geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen auf dem Mühlenweg zur Vermeidung von Unfallhäufungen

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag: 360002300102, Sachkonto: 526100 und 523600

Innenauftrag: 36000230012006, Sachkonto: 782700

Innenauftrag: 360002300122005, Sachkonto: 782700

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

           

Markierung:                                                  ca. 4.050,00 €

Poller:                                                            ca. 1.460,00 €

Beschilderung:                                             ca. 2.600,00 €

Kölner Teller:                                    ca. 1.400,00 €

Gesamt:                                                        ca. 9.510,00 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

 

keine