- Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen
Beschlussentwurf:
1. Die bereits
bestehende Tempo-30 Zone auf dem Mühlenweg wird erweitert, und zwar zwischen
dem Abschnitt „Alte Landstraße“ und „Gisbert-Cremer-Straße“.
2. Es werden die in der
Begründung der Vorlage unter Punkt 2.2 dargestellten
geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen vorgenommen.
3. Ein Radschutzstreifen wird im
Einfahrtsbereich zum Friedhof Reuschenberg markiert sowie der Bereich in der
Tunnelunterführung ergänzt.
gezeichnet:
Stein
Begründung:
1. Sachverhalt:
Am 12.03.13
ereignete sich auf dem Mühlenweg ein schwerer Verkehrsunfall, der auf überhöhte
Geschwindigkeiten zurückzuführen war. Die Presse hat über diesen Unfall
ausführlich berichtet.
Daraufhin wandte
sich die „Bürgerinitiative Sicherer Mühlenweg“ an die Verwaltung mit der Bitte,
durch entsprechende Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Die
Bürgerinitiative wies nach, dass sich in den letzten Jahren zahlreiche
Verkehrsunfälle auf dem Mühlenweg ereigneten, die im Zusammenhang mit
überhöhten Geschwindigkeiten standen. Der Verwaltung waren diese Unfälle
bislang überwiegend nicht bekannt, da z. T. keine polizeiliche Aufnahme
erfolgte.
Gemeinsam mit der
Bürgerinitiative sowie Vertretern der Verwaltung wurden Lösungen erarbeitet, um
dauerhaft eine Geschwindigkeitsreduzierung auf dem Mühlenweg herbeizuführen und
somit das Unfallgeschehen zu minimieren.
2. Lösung:
2.1: Tempo-30
Zone:
Die derzeit
vorhandene Tempo-30 Zone auf dem Mühlenweg beginnt vor den Einmündungen „Alte
Landstraße/Auf dem Weiherberg“ und verläuft in Richtung Bürrig. Nunmehr soll
der Bereich zwischen den Einmündungen „Alte Landstraße“ und
„Gisbert-Cremer-Straße“ ebenfalls als Tempo-30 Zone ausgewiesen werden. Hierfür
ist es notwendig, die Beschilderung „Tempo-30 Zone“ in Richtung Mühlenweg/Einmündung
„Gisbert-Cremer-Straße“ zu versetzen.
In Tempo-30 Zonen
gilt grundsätzlich die „Rechts-vor-Links“-Regelung. Dementsprechend ist die
derzeit vorhandene Vorfahrtregelung zu ändern. Um auf die geänderte
Verkehrsführung hinzuweisen, wird für einen Zeitraum von 6 Monaten an den
jeweiligen Einmündungen das Verkehrszeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung mit
Vorfahrt von rechts) mit dem Zusatzzeichen „geänderte Vorfahrt“ errichtet. Nach
einer Eingewöhnungsphase von 6 Monaten wird die Beschilderung entfernt.
2.2:
Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen:
2.2.1: Die vorhandenen markierten Stellplätze im
Bereich zwischen Amselweg und Hardenbergstraße werden mittels Markierung einer
Sperrfläche und Installation von Baken deutlicher dargestellt und somit von der
Fahrbahn optisch abgegrenzt. Damit soll auch in den Zeiten, in denen die
Parkflächen nicht genutzt werden, eine geschwindigkeitssenkende Wirkung erzielt
werden.
2.2.2: Die auf dem Mühlenweg bereits baulich
vorhandenen Grüninseln werden mittels Markierung optisch verbreitert und mit
zusätzlichen Baken versehen. Hierdurch wird die Restfahrbahnbreite auf 3,50
Meter verengt. Diese Maßnahme erwirkt eine Geschwindigkeitsreduzierung, da nur
noch ein Fahrzeug den Engpass passieren kann.
2.2.3: Hinter der Einmündung „Alte Landstraße“ in
Fahrtrichtung Tunnel sowie im Kurvenverlauf „Mühlenweg/Entenpfuhl“ werden sog.
„Kölner Teller“ auf der Fahrbahn angebracht. Die Höhe und die Anordnung der
verlegten Kölner-Teller zwingen die Kraftfahrer, die Bereiche langsam zu
passieren.
2.2.4: Auf dem Mühlenweg werden an verschiedenen
Stellen, die in den beigefügten Plänen dargestellt werden, Poller auf dem
Gehweg installiert, die ein Überfahren des Gehweges im Begegnungsverkehr
verhindern.
2.2.5: Im Kurvenbereich „Mühlenweg“ wird schräg
gegenüber der Haus-Nr. 4 a in Fahrtrichtung „Entenpfuhl“ die Markierung in
Fahrbahnmitte vorgenommen, um die Kurvenführung hierdurch zu verdeutlichen.
Bislang wird dieser Kurvenbereich häufiger „geschnitten“ und Verkehrsteilnehmer
fahren somit in den Gegenverkehr. Die Kurve ist unübersichtlich, so dass durch
die Markierung des Mittelstreifens die Fahrspuren verdeutlicht werden.
2.2.6: Optional soll zu einem späteren Zeitpunkt
ein Fußgängerbereich (provisorischer Fußweg mit wassergebundener Decke) im
Bereich „Entenpfuhl“ geschaffen werden, da in diesem Bereich kein Gehweg
vorhanden ist. Derzeit stehen hierfür jedoch keine Mittel zur Verfügung.
2.3:
Radschutzstreifen:
Der Mühlenweg wird
auch verstärkt durch Radfahrer frequentiert, die z.B. zum Friedhof oder zum
Tierpark Reuschenberg möchten.
Daher wird ein
Radschutzstreifen im Einfahrtsbereich zum Friedhof Reuschenberg markiert, der
zusätzlich auch ein Schneiden der Kurve zum Friedhof durch Autofahrer
reduzieren soll. Außerdem soll der im Bereich der Tunnelunterführung auf dem
Mühlenweg bereits vorhandene markierte Streifen durch eine rote
Radschutzstreifen-Markierung ergänzt werden, um hier die hohe Anzahl an
Radfahrern in diesem Bereich besser zu schützen und dem Autofahrer den Sinn des
vorhandenen Streifens zu verdeutlichen. Ergänzend werden hier noch mittig vor
bzw. hinter dem Tunnel Radfahrer-Symbole
markiert.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 207/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Genger /36 / 3681
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Verkehrslenkende und geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen auf dem Mühlenweg zur Vermeidung von Unfallhäufungen
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag: 360002300102, Sachkonto: 526100 und 523600
Innenauftrag: 36000230012006, Sachkonto: 782700
Innenauftrag: 360002300122005, Sachkonto: 782700
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Markierung: ca. 4.050,00 €
Poller: ca. 1.460,00 €
Beschilderung: ca. 2.600,00 €
Kölner Teller: ca. 1.400,00 €
Gesamt: ca. 9.510,00 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
keine