Beschlussentwurf:

 

1. Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Grundlage des Entwurfs des Prüfberichtes des Wirtschaftsprüfungsunternehmens Rödl & Partner vom 30.11.2009 gemäß § 92 Abs. 5 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 101 Abs. 4 GO NRW in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerk fest, dass

 

              a) die durchgeführte Prüfung der Eröffnungsbilanz und des Anhangs zu keinen Beanstandungen geführt hat,

 

b) die Eröffnungsbilanz den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet wurden (§ 92 Abs. 4 GO NRW) und

 

               c) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zum Bilanzstichtag 01.01.2008 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde vermittelt (§ 92 Abs. 2 GO NRW).

 

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat hinsichtlich der Eröffnungsbilanz die Entlastung des Oberbürgermeisters (§ 92 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW).

 

3. Der vollständige Wortlaut des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks zur Eröffnungsbilanz gem. § 101 GO NRW ist in der Anlage 1 beigefügt und wird nach Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss von der Vorsitzenden nach § 101 Abs. 7 GO NRW unterschrieben.

 

4. Dem o.a. uneingeschränkten Bestätigungsvermerk schließt sich der Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung vollinhaltlich an.

 

5. Der Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer haben auf die ihnen nach § 101 Abs. 2 GO NRW zustehende Abgabe einer Stellungnahme zum vorgelegten Prüfbericht des Wirtschaftsprüfungsunternehmens Rödl & Partner verzichtet.

 

Der Leiter des Fachbereiches

Rechnungsprüfung und Beratung

Gem. § 2 Abs. 7 RPO

 

gezeichnet:

 

Johanns

 

Begründung:

 

Gemäß § 92 Abs. 5 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss die Eröffnungsbilanz der Gemeinde. Er bedient sich gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 92 Abs. 5 GO NRW dabei des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung als örtliche Rechnungsprüfung.

Mit Beschluss vom 20.05.2009 (Vorlage RP 20/16. TA) hat der Rechnungsprüfungsausschuss auf Vorschlag des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung der Beauftragung eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens zur Prüfung der Eröffnungsbilanz nach § 103 Abs. 5 GO NRW zugestimmt. Auf der Basis mehrerer Vergleichsangebote hat die Stadt Leverkusen das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Rödl & Partner mit der Prüfung der Eröffnungsbilanz beauftragt.

 

Der vollständige Entwurf des Prüfberichtes des Wirtschaftsprüfungsunternehmens Rödl & Partner vom 30.11.2009 (siehe Anlage 2), der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abschließt, liegt dem Rechnungsprüfungsausschuss als Grundlage für den abschließenden Bestätigungsvermerk vor. Dieser uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wird Bestandteil des Bestätigungsvermerks des Rechnungsprüfungsausschusses. Der Prüfbericht wird in der Entwurfsfassung vorgelegt, damit mögliche Veränderungen durch den Rechnungsprüfungsausschuss noch eingearbeitet werden können. Nach der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird der Bericht fertig gestellt und versiegelt.

 

Der Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung schließt sich dem Prüfergebnis des Wirtschaftsprüfungsunternehmens Rödl & Partner vollinhaltlich an.

 

Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur Eröffnungsbilanz ist gem. § 92 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen und ist bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 17 Ziffer 1 der Hauptsatzung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen.