Betreff
Umgestaltung Knoten Langenfelder Straße/Fahnenacker
- Planungsbeschluss
Vorlage
2241/2013
Aktenzeichen
660-ws
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung zur Umgestaltung des Knotens Langenfelder Straße/Fahnenacker in einen Kreisverkehr wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangslage

 

Der Knotenpunkt Langenfelder Straße/Fahnenacker ist Bestandteil der freien Strecke der L 43 und somit in der Baulastträgerschaft des Landesbetriebes Straßenbau. Der Knoten liegt am Ortsrand des Stadtteils Leverkusen Hitdorf-Nord und ist als klassische T- Einmündung ausgebildet, bei der der Verkehr auf der Straße Fahnenacker wartepflichtig ist. Die Straße Fahnenacker ist bis zur Stadtgrenze als Gemeindestraße im Eigentum der Stadt Leverkusen.

 

Das hohe Verkehrsaufkommen in der Abendspitzenstunde auf dem Fahnenacker führt häufig zu Verkehrsstaus und langen Wartezeiten des Berufsverkehrs zwischen dem Werk Bayer CropScience und der Einmündung. Hierdurch wird der Straßenzug Fahnenacker/Langenfelder Straße vor allem in der abendlichen Spitzenstunde unattraktiv für den Verkehr Richtung A 59, was wiederum zu zusätzlichem Durchgangsverkehr durch den Ortsteil Hitdorf führt.

 

In der Statistik für das Jahr 2012 wird der Knoten als Unfallhäufung mit Sachschäden und Verletzung der Vorfahrtsberechtigung aufgeführt.

 

Vor diesem Hintergrund haben Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau als Baulastträger dieses Knotenpunktes stattgefunden mit dem Ziel, eine Verbesserung des Verkehrsflusses zu erreichen. Folgende Punkte wurden vereinbart:

 

·        Eine Änderung der Vorfahrtsregelung für den Straßenzug Fahnenacker/Langenfelder Straße würde den Stau nur verlagern und somit zu keinem befriedigenden Ergebnis führen.

·        Ein Umbau in einen Kreisverkehr erhöht sowohl die Leistungsfähigkeit für die Verkehrsbeziehung Fahnenacker/Langenfelder Straße ohne Qualitätseinbußen für die übrigen Zufahrten als auch die Verkehrssicherheit und reduziert Lärm und Abgasemissionen.

·        Da die Stadt Verursacher des Knotenumbaus ist, werden die Planung durch die Stadt durchgeführt und die Kosten für den Umbau durch die Stadt getragen.

·        Der Kreisverkehr geht anschließend in die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht des Landesbetriebes Straßenbau über.

 

Planungsrecht

 

Im Rahmen der Flächennutzungs- und der Landschaftsplanung bestehen keine Bedenken zu dem Vorhaben. Bei den überplanten Abschnitten im Geltungsbereich der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 41 A/I „Tageserholungsanlage Laacher See“ und Nr. 116/I „Gewerbegebiet Hitdorf-Nord“ werden insgesamt die Grundzüge der Planung durch die erweiterte Verkehrsfläche nicht berührt, da nur geringe Flächenanteile der bestehenden Nutzung beansprucht werden und weiterhin ausreichende Flächen für die durch den Bebauungsplan beabsichtigten Nutzungen bestehen bleiben. Die Anlage eines Kreisverkehrs führt gestalterisch zu positiven Veränderungen im vorhandenen Straßenraum.

 

Planung der Kreisverkehrsanlage

 

Auf der Grundlage des Merkblattes für die Anlage von Kreisverkehren ist ein

einspuriger kleiner Kreisverkehr mit 40 m Außendurchmesser - außerhalb bebauter Gebiete - und einer Querungshilfe im Straßenast Fahnenacker vorgesehen. Die Verkehrsbelastung liegt heute bei etwa 14.200 Kfz pro Tag und damit erheblich unter der max. Belastung von 25.000 Kfz pro Tag für einspurige Kreisverkehre. Die Berechnung der geplanten Kreisanlage hat ergeben, dass zu Verkehrsspitzenzeiten eine mehr als ausreichende Leistungsfähigkeit erzielt wird.

 

Die Kreisgeometrie ist so gewählt, dass Fahrzeuge aller Art den Kreis mit mäßiger Geschwindigkeit ungehindert durchfahren können. Für Großraum- u. Schwertrans-

porte wird eine befahrbare Teilfläche im Innenkreis ausgebildet. Die Kreiszufahrten haben eine Breite von 3,75 m und die Kreisausfahrten werden mit einer Breite von 4,00 m geplant. Zur Verbesserung der Erkennbarkeit sollen die Kreisinsel und die Fahrbahnteiler mit so genannten F- Borden  (abgeschrägte Borde) mit reflektierender Beschichtung ausgebildet werden. Die Planung sieht eine 8,00 m Kreisfahrbahn vor, die sich in einen 6,50 m breiten Außen- und in einen 1,50 m breiten Innenring gliedert. Die Trennung erfolgt durch einen markierten Breitstrich, der im Bedarfsfall von großen Fahrzeugen überfahren werden kann. Die geplanten Straßenachsen der zulaufenden Äste werden aus Gründen der Verkehrssicherheit soweit möglich radial auf den Kreismittelpunkt zugeführt.

 

Die Kreisinsel wird durch einen Erdhügel ausgebildet der bis 1,00 m Höhe zum Kreismittelpunkt ansteigt. Des Weiteren wird sie zusätzlich mit einem gepflasterten Innenring umgeben, der zusätzlich zur Erleichterung für Unterhaltungsarbeiten der Begrünung dient. Die Straßenraumkante soll durch geeignete Baumpflanzungen im nord- und südwestlichen Quadranten betont werden. An der Nordostseite ist durch den Eingriff auf eine Privatfläche eine Ersatzpflanzung in Form einer Hecke erforderlich.

 

Der „Feldweg“ Weinhäuser Straße im südwestlichen Quadranten wird für die Durchfahrt von Kraftfahrzeugen gesperrt. Die im Hinterland befindlichen Ackerflächen können über andere vorhandene Zufahrten vom öffentlichen Straßennetz aus angedient werden. Eine Durchfahrts- und Durchgangsmöglichkeit für den bestehenden Rad- und Fußgängerverkehr bleibt erhalten.

 

Da sich durch diese Baumaßnahme die versiegelte Fläche um ca. 220 m² reduzieren wird und zusätzlich acht Bäume gepflanzt werden, kann dieses Projekt für andere Maßnahmen als Kompensation (Eingriff/Ausgleich) dienen.

 

Beleuchtung

 

Die Ausleuchtung erfolgt mit vier Einzelleuchten. Es werden LED- Leuchten verwendet.

 

Grunderwerb

 

Für den Ausbau der Kreisanlage sind in Teilbereichen Flächen für den Straßenbau zu erwerben.

 

Haushaltstechnische Belange

 

Die Straßenbau-, Beleuchtungs- u. Begrünungskosten der Gesamtmaßnahme betragen ca. 335.000 €. Dieser Betrag wurde im Rahmen der zurzeit laufenden Haushaltsanmeldungen ab dem Jahr 2014 angemeldet. Demgegenüber stehen Einnahmen von 250.000 € durch die Stadt Monheim und Bayer CropScience, die ebenfalls durch den Knotenumbau profitieren. Da die Stadt Leverkusen nicht Eigentümer der Umbauflächen ist, muss die Veranschlagung im konsumtiven Teil des Haushaltes erfolgen.

 

Durchführungszeitraum

 

Die Umsetzung dieses Vorhabens soll - vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung - ab der zweiten Jahreshälfte 2014 erfolgen. Die Bauzeit beträgt ca. vier Monate. Die Umbauarbeiten erfolgen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2241/2013 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Wildschütz /66 / 406-6613

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Umbau des Knotenpunktes Langenfelder Straße/Fahnenacker in einen Kreisverkehr

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produktgruppe: Öffentliche Verkehrsflächen

Maßnahme: Kreisverkehr Langenfelder Straße/Fahnenacker

 

Innenauftrag:  6600 1205 0403 / Sachkonto   523200  - Baukosten

                                     2014                10.000 €

                                     2015              325.000 €

Innenauftrag   6600 1205 0403 / Sachkonto   448200  - Kostenanteil Dritter

                                    2015               250.000 €

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)

             

a)     Verbleibender Kostenanteil der Stadt Leverkusen   etwa 85.000 €

b)     Planung und Bauleitung obliegen der Stadt Leverkusen

c)     Erwerb von zusätzlichem Straßenland/ optional Grundstückstausch

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Mit Fertigstellung wird die Anlage in die Unterhaltung des Landesbetriebs übergeben.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Die Finanzierung des Projektes erfolgt mit Mitteln der Stadt Monheim, Bayer CropScience Monheim und der Stadt Leverkusen – ohne Beteiligung des Landesbetriebs Straßen NRW.