- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der neue bahnstadt opladen GmbH (nbso) gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:
a) Den Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von 136.541,85
€ und einem Jahresfehlbetrag von 561,64 € festzustellen,
b) den Lagebericht 2012 zu genehmigen,
c) den Jahresüberschuss von 1.253,84 € auf neue Rechnung vorzutragen,
d) der Geschäftsführung der nbso GmbH für
das Wirtschaftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der nbso gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung,
den Mitgliedern des Aufsichtsrates der nbso für das Wirtschaftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler
Begründung:
Dem von der
Geschäftsführung der nbso aufgestellten Jahresabschluss 2012 wurde nach
auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische
Revision GmbH, Im Teelbruch 128, 45219 Essen, der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 5 Abs. 2
lit. e) + f) i.V.m. § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der nbso beschließt
die Gesellschafterversammlung aufgrund einer Weisung des Rates der Stadt
Leverkusen über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des
Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines
Verlustes und die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung.
Die Prüfung des durch die nbso treuhänderisch
verwalteten Vermögens ergab keine Beanstandungen seitens der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.
Zusätzlich hat die Verwaltung die im Beteiligungsbericht verwendeten Finanzkennzahlen als Anlage 4 dieser Vorlage beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses als nicht öffentlich zu behandelnde Anlage 5 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, der Gruppe bzw. den Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.
Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 08.07.2013 kurz vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der nbso angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.
Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine
entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im
abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und –herren im
Aufsichtsrat der nbso tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Oberbürgermeister
Reinhard Buchhorn
Rf. Roswitha
Arnold
Rh. Heinz-Gerd
Bast
Rh. Markus
Beisicht
BM Friedrich
Busch
Rh. Paul
Hebbel
Rh. Peter
Ippolito
Rh. Martin
Keil
Rh.
Christopher Krahforst
Rh Ernst
Küchler
Rh. Stefan
Manglitz
Rh. Wolfgang
Pockrand
Rh. Markus
Pott
Rh. Karl
Schweiger
Rh. Martin
Steinkühler
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2254/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Herr Liebsch, Finanzen/Beteiligungen, Steuern und Abgaben, 02171/406-2041
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Entfällt.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Entfällt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Entfällt.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Entfällt.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Entfällt.
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Da das Vorliegen des testierten Prüfberichtes des Jahresabschlusses abgewartet werden musste, war eine frühere Fertigung der Vorlage nicht möglich.