Betreff
Satzung zur 5. Änderung der Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt des öffentlichen Rechts "Technische Betriebe der Stadt Leverkusen" vom 19. Oktober 2006
Vorlage
2257/2013
Aktenzeichen
201-01-34-01-bo
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Die 5. Änderung der Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Technische Betriebe der Stadt Leverkusen“ wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

gezeichnet:

                                                           In Vertretung:

Buchhorn                                           Stein

Begründung:

 

Vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen in der praktischen Zusammenarbeit des Verwaltungsrates, dessen Vorsitzenden sowie des Vorstands der TBL sollen organisatorische Regelungen angepasst werden. Dies wird auch unter dem Aspekt des anstehenden Personalwechsels im Vorstand angestrebt. Zudem sollen sprachliche Unklarheiten der bestehenden Satzung präzisiert werden.

 

Die vorgesehenen Änderungen sind dieser Vorlage in Anlage 1 beigefügt. Zur besseren Übersicht enthält Anlage 2 in einer Synopse den alten Satzungstext sowie den Verwaltungsvorschlag einschließlich Änderungen.

 

Es ist beabsichtigt, dass die geänderte Satzung zum 01.01.2014 in Kraft tritt.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2257/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / FB 20 / 20 34

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Satzungsänderung TBL AöR

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt