Beschlussentwurf:
Die 5. Änderung der Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Technische Betriebe der Stadt Leverkusen“ wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung:
Buchhorn Stein
Begründung:
Vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen in der praktischen Zusammenarbeit des Verwaltungsrates, dessen Vorsitzenden sowie des Vorstands der TBL sollen organisatorische Regelungen angepasst werden. Dies wird auch unter dem Aspekt des anstehenden Personalwechsels im Vorstand angestrebt. Zudem sollen sprachliche Unklarheiten der bestehenden Satzung präzisiert werden.
Die vorgesehenen Änderungen sind dieser Vorlage in Anlage 1 beigefügt. Zur besseren Übersicht enthält Anlage 2 in einer Synopse den alten Satzungstext sowie den Verwaltungsvorschlag einschließlich Änderungen.
Es ist beabsichtigt, dass die geänderte Satzung zum 01.01.2014 in Kraft tritt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2257/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / FB 20 / 20 34
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Satzungsänderung TBL AöR
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
entfällt