- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:
a) den Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von 3.771.791,34 € und einem Jahresüberschuss von 57.461,26 € festzustellen,
b) den Lagebericht 2012 zu genehmigen,
c) den Jahresüberschuss von 57.461,26 € auf neue Rechnung vorzutragen
d) der Geschäftsführung der JSL für das Wirtschaftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler
Begründung:
Die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung des Geschäftsführers unterliegen gem. § 12 Buchstaben h) und i) des Gesellschaftsvertrages der JSL der Gesellschafterversammlung. Die vom Rat bestellten Vertreter in der Gesellschafterversammlung handeln gem. § 8 Gesellschaftsvertrag einheitlich nach Weisung des Rates.
Der Jahresabschluss 2012 der JSL wurde auftragsgemäß von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH geprüft und hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.
Das ausgewiesene Zuschussvolumen von Dritten (EU, Land NRW und Stadt Leverkusen) sank im Geschäftsjahr 2012 von 412 T€ auf 311 T€, bei gleichzeitiger Verminderung der Umsatzerlöse aus dem eigenen Bereich von 6.265 T€ um 452 T€ auf 5813 T€. Somit ergibt sich ein Anteil der Umsatzerlöse an den Gesamterlösen i. H. v. 90,6 % gegenüber 89,6% im Jahr 2011 und 86,9 % im Jahr 2010. Der städtische Zuschussanteil stieg gegenüber 1,8% in 2010 und 2,1% in 2011 auf 2,3 % in 2012.
Die Entwicklung der Umsatzerlöse aus den JSL-eigenen Beschäftigungsprojekten stellt sich wie folgt dar:
|
Jahr 2010 |
Jahr 2011 |
Jahr 2012 |
Veränderung Vorjahr |
JOB Service Team (inkl. Übergangsheime) |
1.210 T€ |
1.196 T€ |
1.250 T€ |
54 T€ |
OSC |
1.054 T€ |
160 T€ |
0 |
-160 T€ |
Personalservice |
6 T€ |
43 T€ |
26 T€ |
-17 T€ |
Mobile Hausmeisterdienste |
100 T€ |
94 T€ |
105 T€ |
11 T€ |
Personalgestellung AGL |
2.165 T€ |
2.367 T€ |
2.567 T€ |
200 T€ |
Erlöse SGB II |
1.947 T€ |
1.690 T€ |
1.311 T€ |
379 T€ |
Eingliederungshilfe SGB XII |
174 T€ |
147 T€ |
147 T€ |
0 |
Minigolfanlage |
85 T€ |
92 T€ |
75 T€ |
-17 T€ |
Lohnkostenzuschüsse |
6 T€ |
0 |
0 |
0 |
Sprachkurse |
151 T€ |
200 T€ |
161 T€ |
-39 T€ |
Betriebsführung Villa Wuppermann |
63 T€ |
56 T€ |
53 T€ |
-3 T€ |
Hochseilgarten/Bistro |
50 T€ |
63 T€ |
0 |
-63 T€ |
Soziale Stadt Rheindorf |
130 T€ |
130 T€ |
76 T€ |
-54 T€ |
Übrige |
68 T€ |
27 T€ |
42 T€ |
15 T€ |
SUMME: |
7.209 T€ |
6.265 T€ |
5.813 T€ |
-452 T€ |
Bei Aufwendungen i.
H. v. 6.361 T€ und Gesamterträgen i. H. v. 6.418 T€ konnte ein Jahresüberschuss
i. H. v. rd. 57 T€ erreicht werden, was insbesondere auf das zweite
Restrukturierungsprogramm, verbunden mit der Einstellung des Beschäftigungs-
und Qualifizierungsbetriebes „Opladener Service Center“ zurückzuführen ist.
Die Zuschüsse der Stadt Leverkusen sind in folgender Tabelle aufgeschlüsselt:
|
Jahr 2010 |
Jahr 2011 |
Jahr 2012 |
Ausgewiesenes Jahresergebnis |
110 T€ |
190 T€ |
57 T€ |
Zuschuss |
0 T€ |
0 T€ |
0 T€ |
Weiterleitung Mittel für Beschäftigungsförderungsmaßnahmen |
-150 T€ |
-150 T€ |
-150 T€ |
Anteil für Landesprogramm „Hilfe zur Arbeit“ |
0 T€ |
0 T€ |
0 T€ |
Zuschuss Personal- und Betriebskosten |
0 T€ |
0 T€ |
0 T€ |
Bereinigtes Jahresergebnis |
-40 T€- |
40 T€ |
-93 T€ |
Die als Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter ausgewiesenen - nicht verbrauchten - städtischen Zuschusszahlungen belaufen sich auf 350 T€.
Auf Vorschlag der Geschäftsführung wird der Jahresüberschuss 2012 in Höhe von 57.461,26 € auf neue Rechnung vorgetragen.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.
Zusätzlich hat die Verwaltung die auch im Beteiligungsbericht verwendeten Finanzkennzahlen in aktualisierter Form dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 5 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.
Der Jahresabschluss 2012 wird in der Sitzung des
Finanzausschusses am 08.07.2013 kurz vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht
an dem Tag ein Vertreter der JSL zur Verfügung.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2263/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Herr Malek/ Finanzen/Beteiligungen, Steuern und Abgaben/ 02171/406-8871
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Da das Vorliegen eines testierten Prüfberichtes des Jahresabschlusses abgewartet werden musste, war eine frühere Fertigung der Vorlage nicht möglich.