Betreff
Jahresabschluss 2012 der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften und Entlastung
Jahresabschluss 2012 der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs.1 GO NRW
Vorlage
2267/2013
Aktenzeichen
201-01-01-14-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss 2012 wird mit einer Bilanzsumme von 7.730.917,85 € und einem Jahresüberschuss von 175.310,69 € (inklusive 76.000,00 € Beteiligungsbeiträge) gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt (Anlage 1).

 

b) Der Jahresüberschuss in Höhe von 175.310,69 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

c) Der Komplementärin sowie deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

 

d) Der Geschäftsführer als Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 genannten Beschlüsse zu fassen.

 

2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss 2012 wird mit einer Bilanzsumme von 35.864,36 € und einem Jahresüberschuss von 2.104,00 € gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht (Anlage 4) festgestellt.

b) Der Jahresüberschuss 2012 wird in die Gewinnrücklage eingestellt.

c) Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2012 Entlastung erteilt.

 

4. Den Vertretern der Stadt in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wird ermächtigt, Rödl & Partner, Köln, zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2013 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                                                  Häusler

Begründung:

 

 

RELOGA Holding GmbH & Co. KG

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der RELOGA Holding GmbH & Co. KG geprüft.

 

Der Jahresabschluss 2012 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) einschließlich Lagebericht ist in der Anlage 1 beigefügt. Zusätzlich zeigt Anlage 1 d) eine Übersicht - aus Sicht der Verwaltung - wesentlicher Finanzkennzahlen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG.

 

 

Tochter- und Beteiligungsgesellschaften

 

Nach den gesetzlichen Regelungen ist es nicht möglich, dass sich der Geschäftsführer als Vertreter der Gesellschafterin selbst Entlastung erteilt. Daher ist es erforderlich, entsprechende Ermächtigungen für die einzelnen Gesellschaften durch die Gesellschafterversammlung der Holding zu beschließen. Entsprechend wird bei den Tochtergesellschaften verfahren, bei denen Herr Sprokamp nicht als Geschäftsführer bestellt ist.

 

 

Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

 

Die Beschlüsse über die für die jeweiligen Gesellschaften zu bestellenden Wirtschaftsprüfer erfolgten in den Sitzungen der Gesellschafterversammlung der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH am 05.07.2013.

 

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der RELOGA Holding GmbH & Co. KG angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung der Aufsichtsrates der RELOGA Holding GmbH & Co. KG gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).

 

Über den Beschlusspunkt 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der RELOGA Holding GmbH & Co. KG tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Ratsfrau Ingrid Geisel

Ratsherr Frank Hasivar

Ratsherr Stefan Hebbel

Ratsherr Peter Ippolito

Ratsherr Stefan Manglitz

Ratsherr Albrecht Omankowsky

 

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) stehen allen Ratsmitgliedern die Prüfungsberichte der Jahresabschlüsse der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen 4 a) und b) im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, der Gruppe bzw. den Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.

 

Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 08.07.2013 kurz vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2267/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Herr Liebsch / Finanzen/Beteiligungen, Steuern und Abgaben / 02171/406-2041

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

entfällt

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

entfällt

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

entfällt

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da das Vorliegen des testierten Prüfberichtes des Jahresabschlusses abgewartet werden musste, war eine frühere Fertigung der Vorlage nicht möglich.