Betreff
Jahresabschluss 2012 der Klinikum Leverkusen gGmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2271/2013
Aktenzeichen
20-201-01-16-14-ma
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:

 

a) den Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von 129.573.290,15 € und einem Jahresüberschuss von 167.486,19 € festzustellen,

 

b) den Lagebericht 2012 zu genehmigen,

 

c) den Jahresüberschuss nach Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 in Höhe von 167.486,19 € zur Saldierung mit dem bestehenden Bilanzverlust in Höhe von 6.456.484,51 € zu verwenden. Der ausgewiesene Bilanzverlust in Höhe von 6.288.998, 32 € wird auf das Geschäftsjahr 2013 vorgetragen.

 

d) der Geschäftsführung der Klinikum Leverkusen gGmbH für das Wirtschaftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Klinikum Leverkusen gGmbH für das Wirtschaftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                                                  Häusler

Begründung:

 

Dem von der Geschäftsführung der Klinikum Leverkusen gGmbH aufgestellten Jahresabschluss 2012 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

In der nachfolgenden Übersicht werden die aggregierten Bilanzpositionen und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.

 

Bilanz 2012 (Werte in T€)

 

 


 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:

 

GuV 2012 (Werte in T€)

Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte das Klinikum Leverkusen ein positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von rd. 167 T€ verzeichnen.

 

Das mit den Krankenkassen vereinbarte Erlösbudget wurde von 102,8 Mio. € in 2011 um 5,3 Mio. € (ca. 5,2 %) auf 108,1 Mio. € in 2012 weiter entwickelt. Hierfür waren insbesondere die erbrachten Mehrleistungen maßgeblich. Die tatsächlich erzielten Umsatzerlöse aus Krankenhausleistungen wurden von 104,1 Mio. € (2011) um 5,7 Mio. € auf 109,8 Mio. € in 2012 gesteigert.

 

Der Aufwand für den medizinischen Sachbedarf hat sich von 26,9 Mio. € im Jahr 2011 um 1,0 Mio. € auf 27,9 Mio. € erhöht. Diese Kostenerhöhung  ist im Wesentlichen dem Anstieg von Fallzahlen und dem verstärkten Anspruch von externen Dienstleistungen geschuldet.

 

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlage 1 bis 3 beigefügt.

 

Zusätzlich hat die Verwaltung die im Beteiligungsbericht verwendeten Finanzkennzahlen als Anlage 4 dieser Vorlage beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 5 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, der Gruppe bzw. den Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.

 

Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 08.07.2013 kurz vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.


 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und –herren im Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn

Rh. Paul Hebbel

Rh. Raimund Gietzen

Rh. Ernst Küchler

Rh. Gerd Masurowski

Rf. Barbara Trampenau

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2271/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Herr Malek/ Finanzen/Beteiligungen, Steuern und Abgaben / 02171/406-8871

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

./.

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

./.

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

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C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

./.

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da das Vorliegen eines testierten Prüfberichtes des Jahresabschlusses abgewartet werden musste, war eine frühere Fertigung der Vorlage nicht möglich.