Jahresabschluss 2012 der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2012 gem. beigefügter Bilanz (Anlage 1), Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2), sowie Genehmigung des Lageberichts (Anlage 3),
b) Verwendung des Jahresüberschusses 2012 in Höhe von 9.499.014,41 € durch Ausschüttung eines Teilbetrags in Höhe von 8.000.000,00 € an die Gesellschafter RheinEnergie AG und Stadt Leverkusen entsprechend der anteiligen Kommanditeinlagen je zur Hälfte sowie durch Zuführung des Restbetrags in Höhe von 1.499.014,41 € in die Gewinnrücklagen,
c) Entlastung der Komplementärin sowie deren Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012.
2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 zuzustimmen.
3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2012 gem. beigefügter Bilanz (Anlage 6), Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 8), sowie Genehmigung des Lageberichts (Anlage 8),
b) Verwendung des Jahresüberschusses 2012 in Höhe von 2.564,83 € durch Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag),
c) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler
Begründung:
Energieversorgung Leverkusen GmbH &
Co. KG (EVL)
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH hat auftragsgemäß den Jahresabschluss 2012 der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) geprüft.
In der nachfolgenden Übersicht werden die aggregierten Bilanzpositionen und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.
Bilanz 2012 (Werte
in T€)
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:
GuV 2012 (Werte in T€)
Als Anlagen 1 - 3 sind dieser Vorlage der Jahresabschluss zum 31.12.2012, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2012 sowie der Lagebericht beigefügt. Zusätzlich als Anlage 4 ist eine Übersicht über - aus Sicht der Verwaltung - wesentliche Kennzahlen der EVL beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 5 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, der Gruppe bzw. den Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.
Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 08.07.2013 kurz vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.
Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH hat auftragsgemäß den Jahresabschluss 2012 der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH geprüft.
Der Jahresabschluss 2012 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) sowie der Lagebericht sind als Anlagen 6 - 8 beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 9 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, der Gruppe bzw. den Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.
Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 08.07.2013 kurz vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der EVL angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der EVL gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.
Somit ist über Beschlusspunkt 2 gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und -herren im Aufsichtsrat der EVL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn
Rh. Dr. Walter Mende
Rf. Marita Schmitz
Rh. Erhard T. Schoofs
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2273/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Herr Bosbach / Finanzen/Beteiligungen, Steuern und Abgaben /
02171/406-2034
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Jahresabschluss 2012 der EVL
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Konzessionsabgabe
Finanzstelle 970011150101 / Produkt 111501 / Produktgruppe 1115
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Die Ausschüttung der Gesellschaft wird im Konzern Stadt an den Sportpark Leverkusen geleistet, dem die Gesellschaftsanteile wirtschaftlich zugeordnet sind. Diese Ausschüttung stellt eine entsprechende Ergebnisverbesserung dar, die ggf. zu einer Ausschüttung des Sportparks an die Stadt führen kann.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Um eine den gesetzlichen Fristen entsprechende Beschlussfassung über den Jahresabschluss zu gewährleisten, ist eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 15.07.2013 notwendig.