Betreff
Entwicklung der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL)
1. Verzicht auf Stellenabbau bis Ende 2020
2. Beschränkung der Ausschüttungen der WGL an die Stadt Leverkusen auf 13,5 Millionen Euro nicht vor den Jahren 2020/2021
3. Verzicht auf Mieterhöhungen zum Zwecke weiterer Zahlungen der WGL an die Stadt Leverkusen
4. Beibehaltung des Standards zur Instandhaltung und Modernisierung der Wohnungen durch die WGL
5. Vergabe von Bauaufträgen mit Schwerpunkt an regionale Unternehmen zur Förderungder regionalen Wirtschaft und Arbeitsplatzsicherheit
- Bürgerantrag des Betriebsrates der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) vom 14.06.13
- m. Stn. v. 28.06.13
Vorlage
2283/2013
Aktenzeichen
01-011-12-11-sc
Art
Beschlussvorlage

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Die Vorlage wurde in der Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden am 11.07.13 einstimmig zur Entscheidung in den Rat verwiesen.

 

Entsprechend § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Rat am 15.07.13 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.

 

Die Verwaltung empfiehlt eine Beratung im Zusammenhang mit dem Antrag gleichen Inhaltes der Fraktion BÜRGERLISTE vom 29.06.13 (Nr. 2292/2013).