Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die Organisationspläne der Stadtverwaltung Leverkusen (Anlagen 1 und 2) zum 01.07.2013 und 01.09.2013 zur Kenntnis.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Mit Datum vom 01.07.2013 nimmt Frau Andrea Deppe die Funktion der Beigeordneten für das Dezernat V „Planen und Bauen“ wahr. Insofern ist der Organisationsplan der Stadt Leverkusen entsprechend anzupassen.
Mit Datum zum 31.08.2013 scheidet Herr Stadtkämmerer Rainer Häusler aus dem Dienst der Stadt Leverkusen aus. Herr Beigeordneter Frank Stein übernimmt die Funktion des Stadtkämmerers zum 01.09.2013. Insofern ist der Organisationsplan der Stadt Leverkusen entsprechend anzupassen.
Gemäß § 62 Gemeindeordnung NRW leitet der Oberbürgermeister die Geschäfte der Verwaltung. Dabei kann sich der Oberbürgermeister bestimmte Aufgaben vorbehalten und die Bearbeitung einzelner Angelegenheiten selbst übernehmen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2285/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Wendling / Dezernat II /
88 23
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
s. Vorlage
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.