Betreff
Organisationsplan der Stadt Leverkusen
Vorlage
2285/2013
Aktenzeichen
wen
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die Organisationspläne der Stadtverwaltung Leverkusen (Anlagen 1 und 2) zum 01.07.2013 und 01.09.2013 zur Kenntnis.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                          

Begründung:

 

Mit Datum vom 01.07.2013 nimmt Frau Andrea Deppe die Funktion der Beigeordneten für das Dezernat V „Planen und Bauen“ wahr. Insofern ist der Organisationsplan der Stadt Leverkusen entsprechend anzupassen.

 

Mit Datum zum 31.08.2013 scheidet Herr Stadtkämmerer Rainer Häusler aus dem Dienst der Stadt Leverkusen aus. Herr Beigeordneter Frank Stein übernimmt die Funktion des Stadtkämmerers zum 01.09.2013. Insofern ist der Organisationsplan der Stadt Leverkusen entsprechend anzupassen.

 

Gemäß § 62 Gemeindeordnung NRW leitet der Oberbürgermeister die Geschäfte der Verwaltung. Dabei kann sich der Oberbürgermeister bestimmte Aufgaben vorbehalten und die Bearbeitung einzelner Angelegenheiten selbst übernehmen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   2285/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Wendling / Dezernat II / 88 23

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

s. Vorlage

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

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B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

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C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

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D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

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