Betreff
Brauchtumstage Weiberfastnacht und Rosenmontag
Vorlage
0206/2009
Aktenzeichen
010-wz
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Maßnahme Nr. 9 „Streichung der Brauchtumstage“ aus dem Kienbaum-Gutachten wird aufgehoben.

 

gezeichnet:

Buchhorn                    Stein               Adomat                      Mues

 

Begründung:

 

Mit Beschluss der Vorlage Nr. R 450/16. TA – (Umsetzung Kienbaum-Gutachten 2006 – 2015) hat der Rat der Stadt Leverkusen die Verwaltung mit der Umsetzung der von der Lenkungsgruppe befürworteten Vorschläge aus dem Kienbaum-Gutachten beauftragt.

 

Entsprechend dem Maßnahmenvorschlag mit der lfd. Nr. 9 „Streichung der Brauchtumstage“ wurden Weiberfastnacht ab 2006 und Rosenmontag ab 2008 zu Arbeitstagen.

 

Kienbaum Konsolidierung nicht erreicht

 

Die Erfahrung der zurück liegenden Jahre zeigt deutlich, dass die mit dieser Maßnahme beabsichtigten Einsparungen nicht erzielt werden konnten. Die Kienbaum Maßnahme Nr. 9 sah ursprünglich vor, dass durch den Entfall von insgesamt 1,5 Brauchtumstagen der Verwaltung rd. 0,7% mehr Arbeitszeit zur Verfügung stehen würde. Das Einsparpotential wurde unter der Voraussetzung, dass die Verwaltung an den Brauchtumstagen geschlossen bliebe und für die Beschäftigten Urlaubspflicht bestünde, mit 536.000 € jährlich angenommen.

 

Tatsächlich blieb die Verwaltung an Weiberfastnacht geöffnet, der halbe Tag Dienstbefreiung entfiel. Eine Verpflichtung der Beschäftigten, zur Schließung der Verwaltung an Rosenmontag Urlaub einzusetzen, war rechtlich nicht möglich. Der Personalrat hat außerdem einer entsprechenden Dienstvereinbarung nicht zugestimmt. Im Ergebnis wurde der Rosenmontag daher ein normaler Arbeitstag.

 

Die Arbeitszeit an diesen Brauchtumstagen kann jedoch nicht so effektiv eingesetzt werden, wie an „normalen“ Arbeitstagen, weil

  • ein nicht unerheblicher Teil der Beschäftigten Urlaub oder Freizeitausgleich nimmt, so dass in den Dienststellen nur eingeschränkter Service geleistet werden kann,

(Von den 1.039 Beschäftigten der Kernverwaltung, die an der Zeiterfassung teilnehmen, hatten in 2009

Weiberfastnacht        48 ganztägig Freizeitausgleich und 136 Urlaub

Rosenmontag        132 ganztägig Freizeitausgleich und 287 Urlaub.)

  • zahlreiche Firmen, Behörden und Institutionen geschlossen sind, so dass weder ein Informationsaustausch noch eine Leistungsabfrage erfolgen kann und
  • die Bürgerinnen und Bürger an diesen Tagen das Angebot der Verwaltung kaum in Anspruch nehmen. Beispielsweise suchten das Bürgerbüro lediglich 20 – 25% der sonst üblichen Besucher auf.

 

Die durch das Kienbaum Gutachten prognostizierten Einsparungen sind demnach real nicht eingetreten.

 

Notwendigkeit der Mitarbeitermotivation

 

Darüber hinaus sollte der gegenwärtigen und zukünftigen Situation der Beschäftigten beim Arbeitgeber Stadt Leverkusen Rechnung getragen werden. Die Haushaltssituation verschärft sich bekanntermaßen dramatisch. Das hat für die verbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganz konkrete negative Auswirkungen. Das äußerst knappe Personalbudget reicht nicht aus, alle im Jahr 2009 eigentlich anstehenden Beförderungen zu finanzieren. Durch diese Vorgehensweise können von insgesamt 33 Beamtinnen und Beamten nur sechs des mittleren und acht des gehobenen Dienstes befördert werden. Das Personalbudget lässt es außerdem bis auf weiteres nicht zu, dass die verbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von dem Instrument der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB) profitieren können.

 

Die Verwaltungsführung muss mit Blick auf diese Entwicklung alles daran setzen, Möglichkeiten der Wertschätzung und Mitarbeitermotivation nicht materieller Natur für alle Beschäftigten auszuloten und umzusetzen.

 

Interkommunaler Vergleich

 

Ein aktueller interkommunaler Vergleich zeigt sehr deutlich auf, dass im regionalen Raum die Karnevalszeit und das Feiern in der Karnevalszeit einen sehr hohen Stellenwert haben. In Köln, Langenfeld ebenso wie im Rheinisch Bergischen Kreis und Oberbergischen Kreis beschränkt sich die Arbeitszeit an Weiberfastnacht bis zum Mittag und der Rosenmontag ist dienstfrei. Der demografische Wandel macht auch vor der Stadtverwaltung Leverkusen nicht halt. Das Personalwesen ist ebenfalls von diesen Veränderungen betroffen. Wenn also in sich abzeichnenden Konkurrenzsituationen um die „besten Köpfe“ ein Wettbewerb der Kommunen stattfinden wird, werden solche Rahmenbedingungen entscheidende Faktoren für die Wahl des Arbeitgebers sein.

 

Im Ergebnis und unter Würdigung aller Argumente wird deshalb vorgeschlagen, die bisherige Regelung wieder aufzunehmen, wonach der Dienst an Weiberfastnacht um 12.00 Uhr endet und der Rosenmontag dienstfrei ist.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um eine Umsetzung in 2010 erreichen zu können, muss eine Entscheidung im Rat am 14.12.09 erfolgen.