Betreff
Sitzungsplan 2014
Vorlage
2282/2013
Aktenzeichen
011-30-04-he
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat nimmt den in der Anlage beigefügten Sitzungsplan 2014 zur Kenntnis.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Auch wenn die formelle Festsetzung des Wahltages der Kommunalwahl 2014 erst im Spätherbst 2013 erfolgen wird, ist nach der Festlegung des Wahltages der Europawahl 2014 auf den 25.05.14 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass auch an diesem Tag die Kommunalwahl stattfinden wird.

 

Um für Verwaltung und Politik Planungssicherheit zu bekommen, wird der Sitzungsplan für das Jahr 2014 bereits heute dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

Wegen der in 2014 stattfindenden Kommunalwahl ist auf einige Besonderheiten hinzuweisen:

 

Die Wahlzeit des 17. Tagungsabschnittes endet am 31.05.14; die Wahlzeit des 18. Tagungsabschnittes beginnt am 01.06.14. Gem. § 47 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) muss die erste Sitzung des Rates innerhalb von 3 Wochen nach Beginn der Wahlperiode (01.06.14) stattfinden. Gem. § 36 Abs. 3 Satz 1 GO NRW gilt gleiches für die erste Sitzung der Bezirksvertretungen.

 

Gem. § 42 Abs. 2 GO NRW üben die bisherigen Ratsmitglieder nach Ablauf der Wahlperiode (31.05.14) ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neu gewählten Rates weiter aus. Gleiches gilt für die Bezirksvertreter.

 

Die konstituierende Ratssitzung mit Verpflichtung der Ratsmitglieder und Wahl der Stellvertreter des Oberbürgermeisters sowie die konstituierenden Sitzungen der Bezirksvertretungen I – III wurden auf den 16.06.14 terminiert.

Die eingeplante Ratssitzung am 02.07.14 findet nur dann statt, wenn sich die Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter bis dahin auf die Bildung und Besetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien verständigt haben. Anderenfalls muss der Rat diese Entscheidungen in seiner Sitzung am 25.08.14 treffen. Da die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresergebnisse der städtischen Gesellschaften bis zum 31.08.14 durch den Rat erfolgt sein müssen, werden auch diese Vorlagen im Rat am 25.08.14 behandelt werden müssen. Eine Vorberatung durch den Finanzausschuss am 18.08.14 wird nur möglich sein, wenn die Ausschüsse bereits am 02.07.14 vom Rat gebildet wurden. Anderenfalls findet die Beratung der Jahresabschlüsse ohne Vorberatung unmittelbar im Rat statt.

 

Noch fehlende Termine der Gesellschaften, die nach Kenntnisnahme durch den Rat, aber noch vor Drucklegung, bekannt sind, werden noch nachträglich eingearbeitet.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   …………

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: ……………………………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)