Betreff
Abberufung sowie Neubestellung eines Geschäftsführers der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2288/2013
Aktenzeichen
wen
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl GmbH) die Weisung,

 

1.      Herrn Jost Herrmanns als Geschäftsführer der ivl GmbH mit Ablauf des 31.12.2013 abzuberufen und

 

2.      Herrn Axel Groß mit Wirkung vom 01.01.2014 zum Geschäftsführer der ivl GmbH zu bestellen und mit ihm einen Dienstvertrag abzuschließen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                              

Begründung:

 

Gesellschaftsverhältnis

Die Stadt Leverkusen ist mit 10 % - gehalten über die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Sportpark Leverkusen - und die EVL GmbH & Co. KG (EVL) mit 90 % an der ivl GmbH beteiligt, wobei die Stadt Leverkusen und die RheinEnergie AG zu jeweils 50 % an der EVL beteiligt sind. Hieraus ergibt sich neben dem unmittelbar gehaltenen städtischen Anteil von 10 % ein über die EVL gehaltener mittelbarer Anteil von 45 %. 

 

Das zwischen der ivl GmbH und der RheinEnergie AG bestehende Vertragsverhältnis bezüglich der Geschäftsführertätigkeit von Herrn Jost Herrmanns für die ivl GmbH endet zum 31.12.2013, sodass damit einhergehend ein Wechsel in der Geschäftsführung der ivl GmbH vorzunehmen ist.

 

Die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer sowie die Festsetzung deren Anstellungsbedingungen obliegt gem. § 14 Buchstabe e) des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Das Vorschlagsrecht für die Bestellung des Geschäftsführers liegt nach § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages auf Seiten der Stadt Leverkusen.  

 

Bei der Festsetzung der Anstellungsbedingungen hat sich der Gesellschafter an den branchenüblichen Eckdaten zu orientieren.

 

Die Stadt Leverkusen schlägt Herrn Axel Groß zur Nachfolge von Herrn Jost Herrmanns vor.

 

Herr Groß ist bei der EVL als Prokurist tätig und verantwortet seit dem 01.08.2000 den kaufmännischen Geschäftsbereich. Zu seinen Aufgabenbereichen gehören die Gebiete Juristische Dienste/Versicherungen, Organisation/Datenverarbeitung, Personalwirtschaft, Materialwirtschaft, Forderungsmanagement/Abrechnung und Rechnungswesen/Controlling. Herr Groß hat dabei Führungsverantwortung für über 70 Mitarbeiter. Daneben gehört die Betreuung der Gremiensitzungen der EVL ebenfalls zu seinem Aufgabenbereich.

Herr Groß hat den Werdegang der ivl GmbH seit seiner aktiven Begleitung der Gründung der Gesellschaft zunächst als Beirat, dann als Aufsichtsratsmitglied und derzeit als Gesellschaftervertreter mit gestaltet.  

Die Gremien der ivl GmbH haben am 26.06.2013 vorbehaltlich der Weisung des Rates Herrn Axel Groß zum 01.01.2014 zum Geschäftsführer bestellt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.2288/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:  Herr Wendling / Dezernat II / 0214 406 88 23

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

s. Vorlage

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

./.

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

./.

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

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D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

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