Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den als Anlage beigefügten XIX. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler
Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sieht in § 117 Abs.1 vor, dass zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner die Gemeinde einen Bericht über ihre Beteiligungen zu erstellen und jährlich fortzuschreiben hat.
Die Verwaltung ist dieser gesetzlichen Verpflichtung in 2011 durch Erstellung des
XVIII.
Beteiligungsberichtes - Vorlage Nr.: 1575/2012 - nachgekommen. Der Rat
der Stadt hat diesen Bericht in seiner Sitzung am 02.07.2012 zur Kenntnis
genommen. Nunmehr schließt sich der XIX.
Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen an.
Gemäß § 117 Abs. 2 GO NRW ist der
Beteiligungsbericht den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Die Gemeinde hat zu diesem Zweck den Bericht zur Einsichtnahme
verfügbar zu halten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter
Weise öffentlich hinzuweisen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2304/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Thielen / Fachbereich
20-201 / Telefon: 2043
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Gemeindeordnung NRW sieht in § 117 Abs. 1 vor, dass zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner die Gemeinde einen Bericht über ihre Beteiligungen zu erstellen und jährlich Fortzuschreiben hat.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die Abwicklung erfolgt über interne Leistungsverrechnung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Die Abwicklung erfolgt über interne Leistungsverrechnung.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Fehlanzeige
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Fehlanzeige