Betreff
Fällung eines Spitzahorn an der Straße Am Kettnersbusch
Vorlage
2334/2013
Aktenzeichen
01-40-2334/2013-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Fällung eines Spitzahorn an der Straße Am Kettnersbusch zu.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Betroffen ist der Baum Nr. 14 Am Kettnersbusch. Der Spitzahorn (Acer platanoides) hat, bei einer Höhe von 23 m, einen Stammumfang von 230 cm. An dem Baum gab es bereits seit Jahren eine sehr große Krebsgeschwulst von ca. 80 x 50 cm. Solche Krebsgeschwulste sind normalerweise kein Grund, einen Baum zu fällen, da sie gemeinhin die Standsicherheit nicht beeinträchtigen.

 

In diesem Fall wurde bei der turnusgemäßen Baumkontrolle jedoch festgestellt, dass das Holz der Geschwulst durch einen Anfahrschaden beschädigt wurde. In diese Schadstelle sind holzzersetzende Pilze (sog. „Judasohr“) eingedrungen und haben die Substanz der Geschwulst vollkommen abgebaut und zersetzt. Der Pilzbefall des übrigen Stammes ist die Folge. Der Pilzbefall kann nicht aufgehalten oder rückgängig gemacht werden.

 

Durch den Ausfall des ursprünglich stabilisierend mit dem Stamm verwachsenen Holzes der Krebsgeschwulst ist an dieser Stelle eine erhebliche Schwachstelle im Stamm entstanden, die zu einer entsprechenden Kerbspannung führt. Der Baum ist stark bruchgefährdet und muss zur Erhaltung der Verkehrssicherheit spätestens im Herbst 2013 aus dem öffentlichen Straßenraum entnommen werden.

 

Eine Ersatzpflanzung ist geplant.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2334/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: H. Hammer / 67 / 6730

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Fällung des Baumes ist zur Erhaltung der Verkehrssicherheit erforderlich. Es handelt sich damit um eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PN 1305 -öff. Grün und Landschaftsbau- Finanzposition 720000, Sachkonto 523101, Innenauftrag 670013050208

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

nach Jahresvertragspreisen 942,48 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine