Beschlussentwurf:
Der Einrichtung einer zweiten
Personenunterführung zum S-Bahn-Gleis im Rahmen des durch die Einrichtung des
Rhein-Ruhr-Express notwendigen Umbaus des Bahnhofes Leverkusen-Mitte wird auf
der Grundlage der Ausführungen in der Begründung der Vorlage zugestimmt.
Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich
der Bereitstellung der notwendigen Eigenmittel im Rahmen der Haushaltsplanung und
der mit der Bahn im Einzelnen noch einvernehmlich auszuhandelnden vertraglichen
Rahmenbedingungen.
gezeichnet: gezeichnet:
In Vertretung: In Vertretung:
Stein Deppe
(i. V. des Oberbürgermeisters
und des Stadtkämmerers)
Begründung:
Mit
Schreiben vom 16.07.2012 hat die Stadt Leverkusen ihre Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren gem. §§ 18 ff.
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den Rhein-Ruhr-Express (RRX);
Planfeststellungsabschnitt 1.2 Bayerwerk bis Leverkusen-Küppersteg abgegeben.
In der Stellungnahme wurde ein zweiter Zugang zum S-Bahn-Gleis gefordert, siehe nachfolgendes Zitat:
è
„Bahnhof Leverkusen–Mitte
Zweiter
Zugang S-Bahn-Gleis
Nicht zuletzt durch
das Unglück bei der „Loveparade“ in Duisburg wird die Frage der Sicherheitskonzepte
und der Lenkung von Besucherströmen bei Veranstaltungen genauer betrachtet. Mit
den Spielen von Bayer 04 Leverkusen in der Bundesliga und in Champions- bzw.
Europaleague wird der Bahnhof Leverkusen–Mitte an Spieltagen von den
Fußballfans sehr stark genutzt. In der Saison nahezu wöchentlich, da auch bei
Auswärtsspielen rege auf das Angebot der Bahn zurück gegriffen wird. Das
Verhalten von Fußballfans kann durchaus problematisch werden, die Lenkung der
Besucherströme ist nicht einfach. Am nördlichen Ende des S-Bahnsteiges ist ein
umzäunter, geschotterter Bereich auf Ebene des Schotterbettes geplant, der über
eine Treppenanlage erreichbar sein soll, wenn z. B. im Brandfall der
S-Bahnsteig verlassen werden muss. Diese vermeintliche Sicherheitseinrichtung
wird durch die Stadtverwaltung Leverkusen, hier auch durch die Berufsfeuerwehr,
sehr kritisch gesehen. Im „Normalfall“ eines Bundesligaspieltages muss durch
aufwändige, personalintensive Maßnahmen sichergestellt werden, dass nicht
irrtümlich Menschengruppen in den umzäunten Bereich gelangen und entweder durch
Drängeleien im Zugangsbereich unkontrollierbare Situationen entstehen, oder
Menschen durch Überklettern der Zaunanlage auf das Gleisbett geraten. Im
Unglücksfall werden die Menschen in einen gefangenen Raum geleitet, es wird
also ein Angstraum neu angelegt. Die oben benannten Problempunkte können durch
einen zweiten Zugang zum S-Bahnsteig leicht vermieden werden.
Der neue Bahnsteig
der S-Bahn wird in der Länge reduziert und erhält nur noch einen Zugang zum
nördlichen Fußgängertunnel. Der bislang vorhandene 2. Zugang in Richtung Forum
ist durch das zusätzliche Gleis nicht mehr in der Form möglich. Ferner wird für
Notfälle ein Sammelplatz am Ende des Bahnsteiges vorgesehen, der als
Notaufenthalt dienen soll.
Diese Planung
bedeutet eine deutliche Verschlechterung gegenüber der heutigen Situation.
Aufgrund des zukünftig fehlenden Halts des RRX in Düsseldorf-Benrath und
Köln-Mülheim wird es zu einer verstärkten Inanspruchnahme der S-Bahn in diesen
Fahrbeziehungen kommen. Entsprechend mehr Fahrgäste werden sich auf dem
Bahnsteig aufhalten und die Zu- und Abgänge in Anspruch nehmen.
Aufgrund des
steigenden Fahrgastaufkommens der S-Bahn ist der Bahnsteig in der momentan
vorhandenen Länge zu erhalten bzw. noch weiter zu verlängern. Ferner ist am
nördlichen Ende des Bahnsteiges durch eine Fußgängerunterführung die Verbindung
zum Busbahnhof sowie zum Forum herzustellen.“
In verschiedenen Abstimmungsgesprächen mit der DB AG wurde von Seiten der DB AG betont, dass entsprechend der einzuhaltenden Gesetzesgrundlagen, der anzuwendenden Regelwerke und Gutachten die Erschließung des S-Bahnsteiges über eine Treppenanlage und einen Aufzug ausreichend ist. Durch die Einrichtung eines „Fluchtraumes“ wäre nach Einschätzung der DB AG auch im Brandfall die Sicherheit gewährleistet.
Gleichwohl wurde in gemeinsamen Gesprächen zwischen DB AG, Nahverkehr Rheinland (NVR) als Fördergeber und der Stadt Leverkusen nach Realisierungsmöglichkeiten einer zweiten Personenunterführung gesucht.
Aufgrund des großen Nutzens für den öffentlichen Personennahverkehr hat der NVR eine Förderung der zweiten Personenunterführung zwischen Busbahnhof und S-Bahnsteig in Aussicht gestellt.
Nach ersten überschlägigen Berechnungen würden folgende Kosten entstehen:
1. Herstellkosten
Gesamtkosten (gefördert) ca.
1.191.000 €
davon verbleibende Eigenmittel ca.
57.600 €
2. Kosten lfd. Betrieb
Strom, Reinigung, baul. jährl. Instandhaltung ca.
5.700 € p.a.
3. Grundinstandsetzung
innerhalb von 25 Jahren in Summe ca.
130.000 €
Vorschlag DB zur Kostenteilung:
-
DB stellt
Fördermittel sicher
DB
übernimmt ca. 80 % d. Kosten zu 3. 100.000
€
-
Stadt übernimmt
Kosten/Aufgaben aus 2. ca.
5.700 € p.a.
Stadt übernimmt Kostenanteil
Eigenmittel aus 1. ca. 57.600
€
Stadt übernimmt anteilige Kosten zu 3. max.
30.000 €
Die veranschlagten Kosten würden im Rahmen des geplanten Gesamtumbaus des Busbahnhofes durch den Fachbereich Tiefbau etatisiert.
Es wird empfohlen, dem Vorschlag zur Kostenteilung der DB AG zu folgen, um aus den oben genannten Gründen die Realisierung eines zweiten Zuganges zum S-Bahnsteig umsetzen zu können. Eine nachträgliche Realisierung erscheint aufgrund der dann zu erwartenden Kosten und notwendigen Betriebseinschränkungen nahezu illusorisch.
Im Erörterungstermin am 07.10.2013 wird die Stellungnahme der Stadt Leverkusen thematisiert und darüber entschieden. Um von Seiten der Verwaltung zu dem Themenpunkt „zweite Personenunterführung zum S-Bahnsteig“ Aussagen treffen zu können, ist ein Beschluss des Rates mit den entsprechenden Vorberatungen notwendig.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr.2343/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Christian Kociok / 61 / 6121
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Ausgelöst durch das Projekt Rhein-Ruhr-Express
(RRX) muss der Bahnhof Leverkusen-Mitte umgebaut werden. Aus Gründen der
Sicherheit und der besseren Zugänglichkeit ist eine zweite Personenunterführung
vom Busbahnhof zum S-Bahn-Gleis notwendig.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Die Finanzierung wird im Rahmen der Etatisierung des Umbaus des Busbahnhofes dargestellt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Kostenanteil Eigenmittel: 57.600 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Strom, Reinigung, baul. jährl. Instandhaltung ca. 5.700 € p.a.
Kalkulatorische Rückstellungen Grundinstandsetzung: max. 30.000 €
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)