Betreff
Beschluss über die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 und über die Entlastung des Oberbürgermeisters zur Eröffnungsbilanz
Vorlage
0210/2009
Aktenzeichen
20-21-2008-kr
Art
Beschlussvorlage

 

Unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Beschlusses des Rechnungsprüfungs-ausschusses, der sich in seiner Sitzung am 10.12.2009 mit der Prüfung der Eröffnungs-bilanz befasst, ergeht folgender

 

Beschlussentwurf:

 

1. Die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 wird gemäß § 92 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt und beschlossen.

 

2. Dem Oberbürgermeister wird nach § 92 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW zur Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Entlastung erteilt.

Kenntnis genommen                           Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO

gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 RPO               Der Leiter des Fachbereichs

Der Oberbürgermeister                       Rechnungsprüfung und Beratung

gezeichnet: Buchhorn                          gezeichnet: Johanns

 

Begründung:

 

Zu 1.:

 

Die Stadt Leverkusen erfasst seit dem 1. Januar 2008 alle Geschäftsvorfälle nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) in Form einer kaufmännischen doppelten Buchführung. Gem. § 92 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat sie daher zum Stichtag 1. Januar 2008 eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.

 

Der Entwurf der Eröffnungsbilanz mit Lagebericht, Anhang und Aufgliederung bzw. Erläuterungen zu allen Posten ist dem Rat der Stadt in der Sitzung am 29.06.2009 vorgelegt (Vorlage R 1631/ 16.TA) und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur weiteren Prüfung übermittelt worden.

 

Gem. § 92 Abs. 5 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss die Eröffnungsbilanz und bedient sich hierzu nach § 101 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 92 Abs. 5 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung.

 

Gem. § 103 Abs. 5 GO NRW kann sich die örtliche Rechnungsprüfung mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüfer bedienen.

 

Mit Beschluss vom 20.05.2009 (Vorlage RP 20/ 16. TA) hat der Rechnungsprüfungsausschuss auf Vorschlag des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung der Beauftragung eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens zur Prüfung der Eröffnungsbilanz sowie des Jahresabschlusses 2008 zugestimmt. Auf der Basis mehrerer Vergleichsangebote wurde das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Rödl & Partner mit der Prüfung der Eröffnungsbilanz beauftragt.

 

Mit Datum vom 30.11.2009 legt das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Rödl & Partner den Entwurf des Berichtes über die Prüfung vor, in dem ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk ausgesprochen wird. Der Prüfbericht wird in der Entwurfsfassung vorgelegt, damit mögliche Veränderungen durch den Rechnungsprüfungsausschuss noch eingearbeitet werden können. Nach der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird der Bericht fertig gestellt und versiegelt.

 

Dem Prüfergebnis schließt sich der Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung vollinhaltlich an.

 

Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Die Inventur, das Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sind in die Prüfung einbezogen worden.

 

Das Prüfungsergebnis ist danach zu beurteilen, ob der Lagebericht mit der Eröffnungsbilanz im Einklang steht und insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch darauf einzugehen, ob die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde zutreffend dargestellt sind (§ 101 Abs. 6 GO NRW i.V.m. § 92 Abs. 5 GO NRW).

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Bericht der Wirtschaftprüfungsgesellschaft Rödl & Partner beraten, sich dem formulierten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk angeschlossen und mit Beschluss vom 10.12.2009 dem Rat der Stadt die Feststellung der Eröffnungsbilanz gem. § 96 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 92 Abs. 1 GO NRW empfohlen.

 

Der vollständige Berichtsentwurf mit dem Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfungsunternehmens Rödl & Partner vom 30.11.2009 ist als Anlage 1 beigefügt. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses wird – vorbehaltlich des Beschlusses in der Sitzung am 10.12.2009 – von der Vorsitzenden unterzeichnet und zur Ratssitzung als Bericht über das Ergebnis der Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss verteilt.

 

Der Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer haben auf die ihnen nach § 101 Abs. 2 GO NRW zustehende Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

 

Zu 2.:

 

Vor dem Hintergrund des Ergebnisses der Prüfung, wird gleichzeitig empfohlen, dem Oberbürgermeister die Entlastung hinsichtlich der Eröffnungsbilanz zu erteilen.

 

 

Hinweis:

 

Gem. § 92 Abs. 6 GO NRW unterliegt die Eröffnungsbilanz der überörtlichen Prüfung nach § 105 GO NRW durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA). Die Durchführung dieser Prüfung ist für den Februar 2010 geplant.