Betreff
Bestellung von sachkundigen Einwohnern in den Schulaussschuss
- Vertreterin der kath. Kirche
Vorlage
2368/2013
Aktenzeichen
-40-Gr.2-sm
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Rat bestellt gem. § 85 Abs. 2 Schulgesetz NRW i.V. mit § 50 Abs. 3 GO NW folgendes Mitglied als sachkundige Einwohnerin für den Schulausschuss:

 

Vertreter/in der katholischen Kirche

 

Mitglied:         Frau Donata Pohlmann

 

Das bisherige Mitglied, Frau Beatrix Vogel, steht ab sofort nicht mehr zur Verfügung.

Als neues Mitglied wurde von der kath. Kirche Frau Donata Pohlmann benannt.

Frau Bettina Köppe bleibt 1. Stellvertreterin.

 

 

gezeichnet:

 

 

 

Buchhorn

Begründung:

 

Gem. § 85 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz NRW sind je eine oder ein von der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder benannter Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss zu berufen.

 

Im Rahmen der Neubesetzung des Schulausschusses nach der Kommunalwahl 2009 wurde für die kath. Kirche Frau Beatrix Vogel durch den Rat als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss berufen.

 

Mit Schreiben vom 15.07.13 teilt der Katholikenrat mit, dass Frau Beatrix Vogel den Katholikenrat zu den Sommerferien verlässt und bittet darum, Frau Donata Pohlmann mit beratender Stimme in den Schulausschuss zu berufen.

 

 

Das Wahlverfahren richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NW. Danach ist entweder

 

  • die einstimmige Annahme des einheitlichen Wahlvorschlages oder
  • die Verhältniswahl nach d`Hondt anhand von Wahlvorschlägen der Fraktionen und Gruppen des Rates (Listenwahl) möglich.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2368/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: …Heike Simon, FB 40, Tel. 4086

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Berufung einer sachkundigen Einwohnerin gem. § 85 Abs. 2 Schulgesetz als ständige Vertreterin mit beratender Stimme in den Schulausschuss

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

entfällt

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

entfällt

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

entfällt

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt