Betreff
Straßen-, Geh- und Radwegeinstandsetzungskonzept 2014
Vorlage
2362/2013
Aktenzeichen
660-sch
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

1.      Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III nehmen den Sachstand zum Straßeninstandsetzungskonzept zur Kenntnis.

2.      Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III beschließen die für 2014 geplanten konsumtiven Straßensanierungsmaßnahmen. 

 

3.      Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III beschließen die Vorschlagsliste für die investiven Geh- und Radwegesanierungsmaßnahmen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                    

Deppe                                                                     

Begründung:

 

Instandsetzung von Straßen

 

Ausgangslage

 

Das erste Straßeninstandsetzungskonzept, das mit Vorlage Nr. R 1130/15. TA am 17.02.2003 vom Rat beschlossen wurde, beinhaltete in erster Linie Hauptverkehrsstraßen. Mit Vorlage Nr. R 1202/16. TA beschloss der Rat am 23.06.2008 die Fortschreibung, die schwerpunktmäßig Nebenstraßen enthält.

 

Finanzierung

 

Die Finanzierung erfolgte in den letzten Jahren sowohl über den städtischen konsumtiven Haushalt aus dem Budget „Aufwand Unterhaltung Infrastruktur“, Innenauftrag 660012050202 der Produktgruppe 1205 mit jährlich rd. 800.000 Euro, als auch über die Unterhaltungsmittel der TBL, die durch das pauschale Leistungsentgelt abgedeckt wurden. Stellte sich beim Bau der Maßnahme heraus, dass es sich um eine grundlegende Erneuerung handelte, so wurden Finanzmittel im investiven Haushalt auf eine Vorbehaltshaushaltsstelle umgebucht.

 

Da bereits im gültigen Haushalt 2013 die Ansätze im konsumtiven Haushalt für die Straßeninstandsetzung gestrichen wurden, erfolgt nunmehr eine neue Aufteilung der Finanzierung:

 

·        Straßensanierungsmaßnahmen, die neben der Erneuerung der Deck- und Binderschicht auch einen neuen Aufbau der darunterliegenden Trag- und Frostschutzschichten gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus (RSTO 2012) erfordern, gelten als investiv und werden daher als Einzelveranschlagung im investiven Haushalt aufgeführt. In der Regel werden hierbei Einnahmen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) von den betroffenen Anliegern und Eigentümern erhoben. Zudem wird überprüft, ob im Zuge der Sanierungsmaßnahmen eine Optimierung der Straßenraumgestaltung durchgeführt werden kann. Die Anwohner werden sowohl hinsichtlich der Straßenplanung als auch der Beiträge im Rahmen einer Bürgerbeteiligung informiert. Diese Sanierungsmaßnahmen sind nicht Bestandteil dieser Vorlage.

 

·        Straßensanierungsmaßnahmen, die lediglich eine Erneuerung der Deck- und Binderschicht erfordern, gelten als konsumtiv und werden durch die TBL finanziert. Eine Änderung der Straßenraumgestaltung erfolgt hierbei nicht. In der Regel werden auch hier Beiträge nach § 8 KAG erhoben; die betroffenen Anwohner werden diesbezüglich im Vorfeld informiert (siehe Tabelle 2). Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der finanziellen Rahmenbedingungen der TBL.

 

·        Straßensanierungsmaßnahmen, die lediglich eine Erneuerung der Deckschicht erfordern, gelten als konsumtiv und werden durch die TBL finanziert. Es erfolgt weder eine Änderung der Straßenraumgestaltung noch werden Beiträge nach § 8 KAG erhoben (siehe Tabelle 2). Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der finanziellen Rahmenbedingungen der TBL.

 

 

Sachstand Instandsetzungsmaßnahmen zum Ende des Jahres 2013 (siehe Beschlusspunkt 1):

 

Tabelle 1:

Bez.

Maßnahme

Prognose 01.11.2013

I

Willy-Brandt-Ring

abgeschlossen

I

Rostocker Straße / Jenaer Straße

abgeschlossen

I

Gustav-Heinemann-Straße

wegen Witterung und parallel laufender Maßnahmen verschoben auf 2014

I

Am Stadtpark (nach dem Kanalbau)

verschoben auf 2014

I

Gehwegverbindung Rheindorf-Hitdorf

verschoben

II

Düsseldorfer Straße zw. Wupperbrücke und Im Kalkfeld

abgeschlossen

II

Burscheider Straße

abgeschlossen

II

Peter-, Paul- und Heribertstraße, Im Kalkfeld (Teilstück), Alexanderstraße (Teilstück) (im Zuge des Kanalbaus)

abgeschlossen

II

Lützenkirchener Straße zw. Pommern- und Maurinusstaße

abgeschlossen

II

Böcklerstraße / Am Weiher (im Zuge des Kanalbaus)

abgeschlossen

II

Brucknerstraße

abgeschlossen

III

Semmelweißstraße

abgeschlossen

III

Hamberger Straße

abgeschlossen

III

Einmündung Alkenrather Straße/Gustav-Heinemann-Straße

wegen Planungskonzept Alkenrather Straße verschoben

III

Forellental

wegen Witterung verschoben nach 2014

 

 

Von den TBL finanzierte konsumtive Straßensanierungsmaßnahmen für 2014 (siehe Beschlusspunkt 2):

 

Tabelle 2:

Bez.

Maßnahme

Umfang

Beiträge

Beschlussfassung

II

Platanenweg

Deckschicht

nein

durch diese Vorlage

II

Zedernweg

Deckschicht

nein

durch diese Vorlage

II

Tannenweg

Deckschicht

nein

durch diese Vorlage

II

Birkenweg

Deckschicht

nein

durch diese Vorlage

II

Akazienweg

Deckschicht

nein

durch diese Vorlage

II

Europaring zw. Freiheitsstraße und Brücke A 3

Deck- und Binderschicht; Verwendung von lärmoptimierten Asphalt (LOA)

nein, da Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße

durch diese Vorlage

III

Kapellenstraße von Hamberger Straße bis Altenberger Straße einschl. Einmündung Hamberger Straße

Deck- und Binderschicht

nein, da Ortsdurchfahrt einer Landessstraße

durch diese Vorlage

 

Zudem wird ab 2014 von den TBL geprüft, ob es bei größeren Leitungsverlegungen der EVL sinnvoll ist, nicht nur die Leitungsgräben zu schließen, sondern die betreffenden Fahrbahnabschnitte durch ergänzende finanzielle Mittel der TBL in halber oder in voller Breite instand zu setzen. Hier soll im Einzelfall entschieden werden. Da die Maßnahmen seitens der EVL zum jetzigen Zeitpunkt nur unter Vorbehalt benannt wurden, wird nicht jetzt sondern erst nach erfolgter Umsetzung darüber berichtet.

 

 

Instandsetzung von Geh- und Radwegen

 

Ausgangslage

 

Am 10.12.2012 beschloss der Rat der Stadt Leverkusen, dass von Seiten der Verwaltung ein Konzept zur Instandsetzung von Fuß- und Radwegen erstellt werden soll. Bezüglich der Gehwege wurden die bereits vorhandenen Daten aktualisiert und eine Vorschlagsliste erstellt. Hinsichtlich der Radwege wurde ein Ingenieurbüro beauftragt, um neben der Erfassung der vorhandenen Radwegezustände auch eine straßenrechtliche Beurteilung über die Benutzungspflicht etc. aufgrund der neuen STVO vorzunehmen.

 

Finanzierung

 

·        Geh- und Radwegesanierungsmaßnahmen, die neben der Erneuerung des Belages und der darunter liegenden Bettung auch einen neuen Aufbau der Trag- und Frostschutzschichten gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus (RSTO 2012) erfordern, gelten als investiv. Hierfür wurde im investiven Haushalt die Finanzstelle 66001205022009 „Instandsetzung Geh- und Radwege“ mit jährlich 150.000 € angemeldet. Es wird bei diesen Maßnahmen zudem überprüft, ob die vorhandenen Querschnitte ausreichend dimensioniert sind. Diese Maßnahmen können Beiträge nach § 8 KAG von den betroffenen Anliegern und Eigentümern hervorrufen; ist dies der Fall, werden die Anwohner vorab informiert. In der Tabelle 3 sind die entsprechenden Maßnahmenvorschläge aufgeführt, die sukzessive im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten abgearbeitet werden sollen; es erfolgt jeweils eine maßnahmenbezogene separate Vorlage für die politische Beschlussfassung, in der auch Aussagen zu einer eventuellen Beitragsfähigkeit getätigt werden.

 

·        Geh- und Radwegesanierungsmaßnahmen, die lediglich eine Erneuerung des Belages und der darunter liegenden Bettung erfordern, gelten als konsumtiv und werden durch die TBL finanziert. Eine Änderung des Querschnitts erfolgt in der Regel nicht und es werden keine Beträge gemäß § 8 KAG fällig. Wie bei der Instandsetzung von Fahrbahnen wird ab 2014 auch bei Geh- und Radwegen geprüft, ob es bei größeren Leitungsverlegungen der EVL sinnvoll ist, nicht nur die Leitungsgräben zu schließen, sondern die betreffenden Bereiche durch ergänzende finanzielle Mittel der TBL in voller Breite instand zu setzen. Auch hier soll im Einzelfall entschieden und später darüber berichtet werden. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der finanziellen Rahmenbedingungen der TBL.

 

Investive Geh- und Radwegesanierungsmaßnahmen: Vorschlagsliste (zu Beschlusspunkt 3):

 

In Abstimmung mit dem ADFC werden die in Tabelle 3 aufgeführten Maßnahmen als vordringlich bezeichnet. Vorbehaltlich der Beschlussfassung werden die Planungen dieser Maßnahmen in das Arbeitsprogramm des FB Tiefbau aufgenommen und sukzessive abgearbeitet.

 

Tabelle 3:

Bez.

Maßnahme

Beschlussfassung

I

Gehweg Wupperstraße Südseite von Röttgerweg bis zum Ende der wassergebundenen Decke

durch diese Vorlage

I

Rad- und Gehweg Manforter Straße zw. Konrad-Adenauer-Platz und Heymannstraße

durch separate Vorlage

I

Rad- und Gehweg Hitdorfer Seen

durch separate Vorlage

II

Rad- und Fußweg Bismarckstraße zw. Kreisverkehr Hotel Janes und Stadion

durch separate Vorlage

III

Rad- und Fußweg Bensberger Straße zw. B 51 und Ortsgrenze

durch separate Vorlage

III

Dhünnradweg zw. W.-Leuschner-Straße und B 51

durch separate Vorlage

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1830/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Schmitz, 406- 66 10

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Programm der Instandsetzung von Straßen, Geh- und Radwegen im Stadtgebiet für das Jahr 2014

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle 66001205022009 „Instandsetzung Geh- und Radwege“ jährlich 150.000 €

 

Ergänzt durch Unterhaltungsmittel der TBL AöR

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Je nach Eingriff in den Straßenaufbau, kann eine Beitragsfähigkeit der Maßnahme im Sinne des § 8 KAG NW ausgelöst werden.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen steht bezüglich der Finanzmittel der TBL AöR unter dem Vorbehalt der finanziellen Rahmenbedingungen.