Betreff
Beschluss über die Feststellung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2011 (Gesamtabschluss 2011)
Vorlage
2374/2013
Aktenzeichen
20-22-2011-schu
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.     Der Rechnungsprüfungsausschuss erteilt auf der Basis des Prüfberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner vom 13.09.2013 (Berichtsauslieferung 20.09.2013) sowie den ergänzenden Ausführungen des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 116 Abs. 6 i.V.m. § 101 Abs. 4 GO NRW.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Leverkusen, den Oberbürgermeister zu entlasten.

 

2.     Der Rat der Stadt Leverkusen bestätigt den geprüften Gesamtabschluss 2011 mit einer Bilanzsumme von 1.996.543.045 €. In der Gesamtergebnisrechnung wird ein Fehlbetrag in Höhe von 14.415.982 € ausgewiesen.

 

3.     Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt dem Oberbürgermeister nach § 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW für den Gesamtabschluss zum 31.12.2011 die Entlastung.

 

 

 

 

 

Kenntnis genommen                                   Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO

Gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 RPO                     Der Leiter des Fachbereichs

Der Oberbürgermeister                              Rechnungsprüfung und Beratung

 

gezeichnet: Buchhorn                                  gezeichnet: Johanns

 

 

 

Begründung

 

1.         Prüfauftrag und Prüfergebnis

 

Die Kommunen haben nach § 2 des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFEG NRW) spätestens zum 31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss nach § 116 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufzustellen.

 

Der erste Gesamtabschluss der Stadt Leverkusen zum 31.12.2010 wurde am 10.12.2012 (siehe Vorlage 1902/2012) vom Rat festgestellt (§ 116 Abs. 6 GO NRW).

 

Der Gesamtabschluss 2010 wurde zwischenzeitlich durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) geprüft.

Die Prüfung erfolgte vom Dezember 2012 bis zum April 2013 und wurde mit der Übersendung des Prüfberichts vom 28.08.2013 abgeschlossen. Parallel zur Feststellung des Gesamtabschlusses 2011 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss mit der Vorlage 2326/2013 der Prüfbericht der GPA NRW zur Beratung vorgelegt.

Anschließend informiert der Rechnungsprüfungsausschuss (Vorlage 2382/2013) den Rat der Stadt über die wesentlichen Inhalte der überörtlichen Prüfung zum Gesamtabschluss 2010 sowie über das Ergebnis seiner Beratungen (§ 105 GO NRW).

 

Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Leverkusen zum 31.12.2011 ist per Dringlichkeitsbeschluss (Vorlage 2317/2013) in die Beratungen eingebracht und nach § 116 Abs. 6 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet worden.

 

Für die Prüfung des Gesamtabschlusses ist nach § 59 Abs. 3 GO NRW der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, der sich zur Durchführung dieser Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung bedient.

 

§ 103 Abs. 5 GO NRW ermöglicht mit Genehmigung des Rechnungs-prüfungsausschusses Dritte mit der Prüfung zu beauftragen.

Am 07.07.2010 (Vorlage 0554/2010) hat der Rechnungsprüfungsausschuss der Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Gesamtabschlusses zugestimmt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner wurde mit der Prüfung der Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2010 bis 2012 beauftragt.

 

Der Gesamtabschluss ist daraufhin zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelt. Geprüft wird auch, ob der Gesamtlagebericht im Einklang mit dem Gesamtabschluss steht.

Die Prüfung hat sich ferner darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.

 

Mit Datum vom 13.09.2013 (Berichtsauslieferung 20.09.2013) legt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner den Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2011 vor, in dem ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk ausgesprochen wird (s. Anlage 2).

 

Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses (siehe Entwurf Anlage 1) wird – vorbehaltlich des Beschlusses in der Sitzung am 07.10.2013 – von der Vorsitzenden unterzeichnet und zur Ratssitzung als Bericht über das Ergebnis der Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss verteilt.

 

Neben der Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2011 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner hat der Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung weitere Prüfungen durchgeführt. Diese Prüfungen erstrecken sich über sämtliche städtische Fachbereiche und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen. Zudem sind Leistungsbeziehungen zu den städtischen Töchtern Gegenstand von Prüfungen.

 

Der Prozess hin zu einem Gesamtabschluss wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung prüfungsbegleitend beraten. Dabei erfolgte auch eine Abstimmung mit der Prüfinstanz.

Im Ergebnis schließt sich der Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung als örtliche Rechnungsprüfung den Feststellungen und dem Testat des Wirtschaftsprüfungs-unternehmens Rödl & Partner zum Gesamtabschluss 2011 an und erteilt nach § 116 Abs. 6 i.V.m. §§ 103 Abs. 6 und 101 Abs. 4 GO NRW ebenfalls einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Der Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer haben auf die ihnen nach § 101 Abs. 2 GO NRW zustehende Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zu dem Prüfbericht verzichtet.

 

2.         Testierte Bilanzsumme/Deckung des Fehlbetrages

 

Mit Beschluss über den Gesamtabschluss entscheidet der Rat im Rahmen seines Budgetrechts gleichzeitig nach § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW über die Behandlung des Gesamtfehlbetrages.

 

Die Verwaltung empfiehlt, zur Deckung des Gesamtfehlbetrages i.H.v. 14.415.982 € die allgemeine Rücklage in Anspruch zu nehmen.

 

Der Betrag der allgemeinen Rücklage verringert sich entsprechend und beläuft sich zum 01.01.2012 auf 438.450.423 €.

 

3.         Entlastung des Oberbürgermeisters

 

Nach § 116 Abs. 1 i.V.m. §§ 95 Abs. 1 und 96 Abs. 1 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Oberbürgermeisters. Der Beschluss ist als abschließende Entscheidung des Rates über die Haushaltsführung im Jahr 2011 anzusehen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern, dem Oberbürgermeister die Entlastung zu erteilen.

 

Der Prüfbericht (Anlage 2) wird in Schriftform an die Mitglieder des Rechnungsprüfungs- und Finanzausschusses sowie an die Fraktionen verteilt und kann dort eingesehen werden. Darüber hinaus steht der Bericht im Ratsinformationssystem allen Mitgliedern des Rates elektronisch zur Verfügung.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2374/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Werner Schulte / 14 / 406-1416

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Vorlage hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich im Rahmen des Jahresabschlusses nach § 96 GO NRW. Gleichwohl muss der Rat über den festgestellten Gesamtfehlbetrag 2011 entscheiden (§ 116 Absatz 1 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW).

 

Die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz (inklusive Gesamtanhang) und der Gesamtlagebericht zum Gesamtabschluss 2011 informieren umfassend über die Entwicklung des Konzerns „Stadt Leverkusen“ zum Bilanzstichtag 31.12.2011.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner liegt der Verwaltung seit dem 20.09.2013 vor, so dass der reguläre Abgabetermin nicht erreicht werden konnte.

 

Gleichwohl ist es sinnvoll, die Feststellung des Gesamtabschlusses 2011 parallel mit dem Prüfbericht der GPA NRW zum Gesamtabschluss 2010 und dem Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen für 2012 zu beraten und zu entscheiden.