Beschlussentwurf:

 

1.      Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen

 

A1.1:        Flyer der Interessengemeinschaft

Bewohnerbeirat AWO Seniorenzentrum „Stadt Leverkusen“,

AWO-Ortsverein Leverkusen – Ost und Anwohner

sowie 1259 Mitunterzeichner (s. Anlage 1)

 

A1.2:        Bewohnerinnen- und Bewohner-Beirat sowie 9 Mitunterzeichner

im Seniorenzentrum  „Stadt Leverkusen“ gGmbH

Tempelhofer Straße 2

51375 Leverkusen

 

A2:           AWO Ortsverein Leverkusen Ost

gez. Wilfried Lahne

                  Tempelhofer Straße 2

51375 Leverkusen

 

A3:           AWO Ortsverein Leverkusen Ost

gez. Dieter Muschan

Wiebertshof 7

51377 Leverkusen

 

A4:            Markus Knott

Quettinger Straße 94

51381 Leverkusen

sowie

Mathias Boer

Th.-Heuss-Ring 110

51377 Leverkusen

 

A5:           Peter Thamm sowie 7 Mitunterzeichner

Tempelhofer Straße 1c, 1d, 1e

51375 Leverkusen

 

A6:            Mohammad Merati-Kashani

Tempelhofer Straße 1d

51375 Leverkusen

 

A7:           Christine und Jan Uliczkor

Tempelhofer Straße 1d

51375 Leverkusen

 

A7a            Peter Thamm

                   Tempelhofer Straße 1c

51375 Leverkusen

 

A 7b          Agstim Gandujo

                   Tempelhofer Straße 1d

                   51375 Leverkusen

 

A8:           Dr. Winfried Mennicke

Karin Mennecke

Steglitzerstraße 8

51375 Leverkusen

 

A9:           Peter Schönbörner

                  Tempelhofer Straße 48a

                  51375 Leverkusen

 

A10:         Benedikt Rees

                  Blankenburg 15

                  51381 Leverkusen

 

A11:         Benedikt Rees

                  Blankenburg 15

                  51381 Leverkusen

 

wird gemäß Beschlussvorschlag der Verwaltung (Anlage 1) entschieden. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.      Der Rat macht sich alle bisherigen Abwägungen zu Eigen. Auf die Begründung und Abwägung innerhalb dieser Vorlage wird verwiesen.

 

3.      Entsprechend dem Ergebnis der Abwägung wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 210/III „Tempelhofer Straße“ nach der öffentlichen Auslegung geändert. Dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 210/III „Tempelhofer Straße“ (Anlage 3 und 4) wird in der vorliegenden Fassung einschließlich Begründung (Anlage 5) zugestimmt.

 

4.      Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 210/III „Tempelhofer Straße“ ist mit seinen eingegangenen Änderungen und Anlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB wird bestimmt, dass der Bebauungsplan für die Dauer von zwei Wochen öffentlich ausgelegt wird und erneute Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden können.

 

gezeichnet:

                                                                                  In Vertretung

Buchhorn                                                                  Deppe

Begründung:

 

Verfahren

Der Bau- und Planungsausschuss hat am 02.05.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes und die öffentliche Auslegung (beschleunigtes Verfahren) beschlossen. Letztere wurde in der Zeit vom 05.06 bis 08.07.2013 durchgeführt. Die Öffentlichkeit wurde informell über Ziele und Zwecke der Planung am 04.12.2012 durch den AWO Kreisverband und zusätzlich am 28.05.2013 durch die Stadtverwaltung in Kenntnis gesetzt.
Ergänzend hatte der Fachbereich 61 am 05.07.2013 in dem Seniorenzentrum (vor Ort) eine zusätzliche Beratung durchgeführt.

 

Sachlage

Der Bebauungsvorschlag des AWO Kreisverbandes zur Errichtung von 15 Wohneinheiten löste insbesondere seitens der Bewohner des Seniorenzentrums (vertreten durch den AWO Beirat), seitens des AWO Ortsverbandes und seitens der Nachbarschaft Kritik aus. Die dementsprechend im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen richten sich gegen die dargestellte Lage des Erweiterungsbaus zusammengefasst aus folgenden Gründen

 

·        Einschränkung der Vorgartenzone und dort verortete Kommunikationsflächen

·        Beeinträchtigung der Sichtachsen

·        unzureichende Parkraumnutzungen für Besucher und Mitarbeiter

·        Umnutzung der rückwärtigen Gartenfreiflächen für die Anlage von Parkplätzen

 

Ferner werden seitens des Anwohnerbeirats die ausgewiesenen Verknüpfungsfunktionen zwischen der hinzukommenden Wohnnutzung mit den vorhandenen Betreuungsdiensten des Seniorenzentrums als nicht sinnvoll erachtet.

Der AWO-Beirat des Seniorenzentrums Tempelhofer Straße hat einen eigenen Bebauungsvorschlag (Anlage 7, Variante 5) vorgelegt, der im Wesentlichen eine dreigeschossige Überbauung des Veranstaltungssaales vorsieht. Der Sanierungsbedarf des etwa 41 Jahre alten Veranstaltungssaales wird in diesem Zusammenhang ebenfalls genannt.

 

Erörterung

Infolge der eingegangenen Anregungen wurde der Planungsentwurf überarbeitet, so dass in Teilen den Anregungen Rechnung getragen werden konnte (s. Anlage 7, Variante 6). Weiterhin sind sowohl die Variante des AWO Kreisverbandes als auch des Bewohnerbeirates planungsrechtlich umsetzbar. Jedoch wird die Planung dahingehend ergänzt, dass nur eine der beiden Varianten umgesetzt werden kann und somit durch den Angebotsbebauungsplan nicht ein Übermaß an Neubebauung ermöglicht wird. Folgende Änderungen und Optimierungen sind vorgesehen:

 

·        Erweiterung der Geschossigkeit von III auf IV für Variante 5

·        Zurückspringen (teilweise) von der öffentlichen Erschließungsfläche für Variante 6

·        Einbeziehung und Erweiterung des Saales hinsichtlich optimierter Licht- und Gartenzuordnungen für Variante 6

·        erweiterte Terrassenflächen im Bereich vor dem Haupteingang für Variante 6

·        Anlage einer zusätzlichen Tiefgarage für Variante 6

·        Klarstellung der Alternativbebauung (Realisierung Variante 5 oder 6)

 

Es wird so dafür Sorge getragen, dass die unterschiedlichen eingegangenen Bebauungsvorschläge gleichsam realisierbar sind (städtebaulicher Angebotsrahmen). Es werden unterschiedliche architektonische Lösungen aufgezeigt, in die der Bebauungsplan nicht zusätzlich steuernd eingreifen soll.

 

Aufgrund der Änderungen ist eine erneute Auslegung erforderlich.

 

Das Vorhaben ist als „Prioritäres Projekt der Infrastruktur“ gemäß Arbeitsprogramm verbindliche Bauleitplanung 2013/2014 (Vorlage Nr. 2013/2013) ausgewiesen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2380/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner Herr Müller / Fachbereich 61 / Telefon: 406-6133

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergeben sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung und damit das Verbot, die geordnete städtebauliche Entwicklung ausschließlich durch fallweise Einzelfallscheidungen zu verwirklichen. Im konkreten Fall ist die Planung erforderlich, da dadurch Wohnbauflächen zur Stabilisierung der Bevölkerungsentwicklung geschaffen werden können.

 

Das Planverfahren ist im Rahmen des aktuellen Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung 2013/2014 (Vorlage Nr. 2013/2013) als „Prioritäres Projekt der Infrastruktur“ vorgesehen.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Kosten für die Stadt fallen nicht an. Die Planungskosten werden durch den Investor übernommen.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

Zur Sicherung der Planungsziele und um die Realisierung des Projektes nicht zu gefährden ist eine möglichst zeitnahe Fortführung des Planverfahrens erforderlich.