Betreff
Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung des Gartensaals Museum Morsbroich
Vorlage
2395/2013
Aktenzeichen
412-06-41-dr. hzm-ley
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat stimmt der Anpassung der Nutzungsordnung (Anlage 1) und der neuen Preisliste (Anlage 2) für den Gartensaal in den Vorburgen Museum Morsbroich zum 01.01.2014 zu.

 

gezeichnet:

In Vertretung                                                 In Vertretung

Stein                                                              Adomat

(gleichzeitig in Vertretung

des Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

Im Rahmen einer Zweckmäßigkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfung durch den Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung wurde die Überarbeitung der bisherigen Entgeltordnung (siehe Anlage 3) für den Gartensaal empfohlen, damit die Regelungen zukünftig für die Nutzerinnen und Nutzer transparenter und verständlicher sind.

 

Dieser Empfehlung möchte die KSL mit dieser Änderung (Anlage 2) nachkommen. Die ursprünglichen zeitlichen Staffelungen (bis 4 Stunden und über 4 Stunden), die in der bisherigen Praxis nur schwierig zu kontrollieren waren, und die Differenzierung nach Wochentagen sollen zukünftig entfallen.

 

Durch die vorgeschlagene Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung sind -bei gleichbleibender Nachfrage- höhere Mieterlöse von rd. 4.000 € pro Jahr zu erwarten (Ergebnis 2012: 23.529,15 €). Darüber hinaus reduziert sich der Verwaltungsaufwand durch das vereinfachte Vermietungsverfahren.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2395/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Her Rheinfrank/KSL/8555-613

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Wirtschaftsplan KSL

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Voraussichtliche Mehrerträge i. H. v. 4.000 € / Jahr

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

s. B)

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund des hohen verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfs war eine Einbringung der Vorlage erst zum Nachtragstermin möglich.