Beschlussentwurf:
Der Rat stimmt der Anpassung der Nutzungsordnung (Anlage 1) und der neuen Preisliste (Anlage 2) für den Gartensaal in den Vorburgen Museum Morsbroich zum 01.01.2014 zu.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Stein Adomat
(gleichzeitig in Vertretung
des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Im Rahmen einer Zweckmäßigkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfung durch den Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung wurde die Überarbeitung der bisherigen Entgeltordnung (siehe Anlage 3) für den Gartensaal empfohlen, damit die Regelungen zukünftig für die Nutzerinnen und Nutzer transparenter und verständlicher sind.
Dieser Empfehlung möchte die KSL mit dieser Änderung (Anlage 2) nachkommen. Die ursprünglichen zeitlichen Staffelungen (bis 4 Stunden und über 4 Stunden), die in der bisherigen Praxis nur schwierig zu kontrollieren waren, und die Differenzierung nach Wochentagen sollen zukünftig entfallen.
Durch die vorgeschlagene Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung sind -bei gleichbleibender Nachfrage- höhere Mieterlöse von rd. 4.000 € pro Jahr zu erwarten (Ergebnis 2012: 23.529,15 €). Darüber hinaus reduziert sich der Verwaltungsaufwand durch das vereinfachte Vermietungsverfahren.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2395/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Her Rheinfrank/KSL/8555-613
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Wirtschaftsplan KSL
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Voraussichtliche Mehrerträge i. H. v. 4.000 € / Jahr
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
s. B)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund des hohen verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfs war eine Einbringung der Vorlage erst zum Nachtragstermin möglich.