- Aufstellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Der Flächennutzungsplan wird in dem Teilbereich „südlich Platanenweg“ geändert. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 2) zu entnehmen.
Rechtsgrundlagen:
Die Aufstellung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Märtens
Begründung:
In Zusammenhang mit der Vorlage Nr. 1995/2013 (2. Änderung
des Flächennutzungsplanes Teilbereich „Wuppertalstraße“) und Vorlage Nr.
1982/2013 (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V19/I „Supermarkt Bergisch
Neukirchen“) hat der Bau- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 25.02.2013
beschlossen, wegen der geplanten Bauflächendarstellung an der Wuppertalstraße eine
entsprechende Fläche an anderer Stelle im Flächennutzungsplan (FNP) in eine
Freiflächendarstellung umzuwidmen. Der Beschluss zum Antrag der SPD-Fraktion
vom 19.03.2012 (Nr. 2021/2013) lautet wie folgt:
„Die Verwaltung wird
beauftragt zu prüfen, welche Potentialfläche bzw. Teile einer Potentialfläche aus
dem aktuellen Flächennutzungsplan in Bergisch Neukirchen in der Größe des
Gebietes, für das nunmehr der Flächennutzungsplan geändert und ein
vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden sollen, gestrichen werden
kann bzw. können.“
Es ist vorgesehen, mit der Vorlage 2401/2013 den Beschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich „Wuppertalstraße“ und mit der Vorlage 2402/2013 den Satzungsbeschluss für den Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V19/I „Supermarkt Bergisch Neukirchen“ fassen zu lassen.
Im Zuge der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes soll zur Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes die Darstellung einer Fläche mit der Größe von ca. 5.600 m² von „landwirtschaftlicher Fläche“ in die Darstellung Sondergebiet SO H3 – Einzelhandel geändert werden.
Mit dem Beschluss der Vorlage Nr. 2101/2013 am 22.04.2013 hat der Bau und Planungsausschuss bereits den Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Teilbereich „Am Hofacker“ gefasst. Im Rahmen der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine Wohngebietsdarstellung in die Darstellung „Landwirtschaftliche Fläche“ geändert werden. Es handelt sich hier um einen Bereich in der Größe von ca. 2.900 m².
Um einen Flächenausgleich über die im Rahmen der 2. Änderung des FNP in Anspruch genommene Fläche in Höhe von ca. 5.600 m² vorzunehmen, ist die Änderung einer weiteren Fläche oder Teilfläche von ca. 2.700 m² der Baugebietsdarstellung in eine Gründarstellung notwendig.
Es wird vorgeschlagen, die in unmittelbarer räumlicher Nähe gelegene Wohnbauflächendarstellung im Bereich Platanenweg (Potentialbezeichnung BN-15) zu verkleinern, so dass lediglich eine Bebauung entlang des Platanenweges möglich sein wird.
Bei dieser Änderung entsprechend der anliegenden Planzeichnung werden ca. 2.475 m² Wohnbauflächendarstellung in die Darstellung Grünfläche geändert.
Durch diese Änderung wird die im FNP vorhandene Grünflächendarstellung und z. T. in dem benachbarten Bebauungsplan Nr. 159 / II „Pastor-Scheibler-Straße“ festgesetzte Grünflächenfestsetzung sinnvoll ergänzt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2400/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Christian Kociok / FB 61 /
6121..
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bauleitpläne
gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit
es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3
BauGB). Für die Gemeinde ergeben sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur
Planung und damit das Verbot, die geordnete städtebauliche Entwicklung
ausschließlich durch fallweise Einzelfallscheidungen zu verwirklichen.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
siehe oben
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
siehe oben
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
siehe oben
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)