Beschlussentwurf:

 

1.      Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der / des

 

A1       422 Sammelschreiben der Bürgerinitiative “Wir für Bergisch Neukirchen”

 

A2       97 Ergänzende handschriftliche Argumente zum Sammelschreiben A1

 

A3       Ergänzende, dem Sammelschreiben als Anlage beigefügte Schreiben:

 

1.         Ira Masuhr

            Ewald-Röll-Str. 16

            51381 Leverkusen

 

2.         Gisela Weihert

            Pastor-Scheibler-Str. 17

            51381 Leverkusen

 

3.         Gabriele Treutel

            Wuppertalstr. 13

            51381 Leverkusen

 

4.         Annette und Roland Hölzer

            Hüscheider Straße 70

            51381 Leverkusen

 

5.         Gabriele Charl

            Im Friedenstal 6

            51374 Leverkusen

 

6.         Rolf Bauer

            Wuppertalstr. 28

            51381 Leverkusen

 

7.         Barbara Müer

            Hüscheider Str. 54

            51381 Leverkusen

 

8.         Eberhard Kreye

            Burscheider Str. 139

            51381 Leverkusen

 

9.         Dietrich Hermeling

            Imbacher Weg 100

            51381 Leverkusen

 

10.      Svenja Mebus

            Burscheider Str. 96

            51381 Leverkusen

 

 

            Schreiben ohne Benutzung des Sammelschreibens:

 

A4       Roland Starker

            Theodor-Heuss-Ring 34

            51377 Leverkusen

 

A5       Michael Radke

            Neukronenberger Str. 12

            51381 Leverkusen

 

A6       Dr. Dieter und Ira Becher

            Am Köllerweg 14

            51381 Leverkusen

 

A7       Peter und Hilde Leichter

            Imbach 2

            51381 Leverkusen

 

A8       Dorothee Wächter-Morgenstern

            Am Wasserturm 17 B

            51379 Leverkusen

 

A9       Heinrich Wirtz

            Burscheider Str. 111

            51381 Leverkusen

 

A10     Benedikt Rees

            Blankenburg 15

            51381 Leverkusen

 

A11     Werner Strunk

            Hüscheider Str. 49

            51381 Leverkusen

 

A12     Joachim Steier

            Am Arenzberg 7

            51381 Leverkusen

 

A13     Dr. Hans Martin Kochanek

            Atzlenbacher Str. 77

            51381 Leverkusen

 

A14     Brigitte Radke

            Neukronenberger Str. 12

            51379 Leverkusen

 

A15     Hans Joachim Weßling

            Burscheider Str. 95 D

            51381 Leverkusen

 

A16     Dr. Axel und Barbara von Platen

            Neukronenberger Str. 32

            51379 Leverkusen

 

A17     Ralf Schulz

            Hüscheider Str. 49

            51381 Leverkusen

 

A18     Kay Salawa

            Hüscheider Str. 42

            51381 Leverkusen

 

A19     Stefan Kaufmann

            Grundermühlenweg 19

            51381 Leverkusen

 

 

Das Projekt befürwortende Stellungnahmen:

 

A20     443 Schreiben mit positiver Einschätzung des Vorhabens

 

 

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

B1       NABU – Stadtverband Leverkusen

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.

            LNU – Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt

 

B2       Stadt Burscheid

            Postfach 1420

            51390 Burscheid

 

B3       LVR – Amt für Denkmalpflege

            Postfach 2140

            50259 Pulheim

 

wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

1.      Der Rat macht sich alle bisherigen Abwägungsentscheidungen des Verfahrens der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich „Wuppertalstraße“ zu Eigen.

 

2.      Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich „Wuppertalstraße“ wird gemäß § 5 Baugesetzbuch – BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), in Verbindung mit

 

·        der Baunutzungsverordnung – BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)

 

sowie

 

·        § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom  09. 04. 2013 (GV. NRW. S. 194)

 

beschlossen.

 

3.      Die als Anlage 3 der Vorlage beigefügte Begründung einschließlich des Umweltberichts wird gebilligt.

 

gezeichnet:

                                                           In Vertretung                         In Vertretung

Buchhorn                                           Deppe                                               Märtens

Begründung:

 

Ein Investor hat einen Antrag zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt, der die Errichtung eines großflächigen Vollsortiment-Supermarktes und von 3 Wohnhäusern an der Wuppertalstraße in Bergisch Neukirchen vorsieht.

 

Zur Projektrealisierung sind die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 04.10.2010 beschlossen, dass vor der politischen Beratung über die Einleitung der notwendigen Bauleitplanverfahren eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt wird.

Diese Veranstaltung, in der die ersten Ideen zu dem Projekt vorgestellt worden sind, hat am 22.11.2010 im Verwaltungsgebäude Goethestraße, Opladen (ehem. Ratssaal) stattgefunden.

 

Zur Einleitung der Bauleitplanverfahren ist der Aufstellungsbeschluss für den Vorhaben- und Erschließungsplan V 19/II „Supermarkt Bergisch Neukirchen“ am 21.03.2011 durch den Bau- und Planungsausschuss der Stadt Leverkusen gefasst worden. Parallel erfolgte der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans.

 

Nach dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan hat sich eine Bürgerinitiative gebildet, die sich für einen Erhalt des derzeit als Grünfläche genutzten Geländes ausspricht. Auch wird die Notwendigkeit eines so großen Supermarktes bezweifelt.

 

Diese Bürgerinitiative hat eigenständig zwei Veranstaltungen in 2011 durchgeführt (am 05.04.2011 und am 29.09.2011). Hierbei wurden von der Initiative alternative Strukturkonzepte entwickelt, die u.a. die Erhaltung bzw. den Ausbau der Grünfläche an der Wuppertalstraße, den Umbau und die Umgestaltung des bestehendes Edeka-Marktes an der Wuppertalstraße, sowie der Bebauung an der Ecke Wuppertalstraße/Burscheider Straße und der ehemaligen Gärtnerei an der Burscheider Straße vorsehen (kleinteiliger, nicht großflächiger Einzelhandel).

 

Gleichzeitig wurden durch das vom Investor beauftragte Planungsbüro und die Stadtverwaltung die notwendigen Fachgutachten (Verkehr, Nahversorgung, Lärm etc.) erstellt und deren Ergebnisse sowie die Ergebnisse der Abstimmung mit Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeitsbeteiligung in die Planung eingearbeitet. Insbesondere wurde der Planentwurf wie folgt modifiziert:

 

·        Reduzierung der Gesamtverkaufsfläche auf 1.400 m²

·        Reduzierung der Wohnfläche

·        Reduzierung der Gebäudehöhen deutlich unter der umgebenden Bebauung

·        Zurückrücken der Bebauung von der Straße

·        Zurückstaffelung der Bebauung in Richtung Parkplatzanlage

·        Abstaffelung der auf dem Markt aufstehenden Bebauung

·        Anordnung einer Außengastronomie

 

Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans wurden in der Zeit vom 02.05. bis 06.06.2013 öffentlich ausgelegt. Im Rahmen dieser Auslegung wurden nur Stellungnahmen für (443) oder gegen (438) das Vorhaben abgegeben. Anregungen zur Modifikation liegen nicht vor. Bei einer Vielzahl der Stellungnahmen wurde ein Sammelbrief verwendet, der die Argumente der Bürgerinitiative bündelt. Die Stellungnahmen sind nunmehr gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch abzuwägen. Die Abwägungsergebnisse werden hiermit dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Gleichzeitig empfiehlt die Verwaltung den Beschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans (Vorlage 2401/2013) und den Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 19/II (Vorlage 2402/2013) zu fassen. Nach der Beschlussfassung bedarf die Änderung des Flächennutzungsplans der Genehmigung der Bezirksregierung Köln. Der Bebauungsplan kann erst nach erfolgter Genehmigung der Flächennutzungsplan-Änderung bekanntgemacht werden und damit Rechtskraft erlangen.

 

In den Stellungnahmen, die sich gegen das Vorhaben wenden, wurden ca. 25 Hauptargumente vorgetragen, die mehrfach wiederholt werden. Abwägungsvorschläge zu diesen Hauptargumenten werden in dem als Anlage 1 beigefügten Abwägungsvorschlag und Beschlussentwurf der Verwaltung unter
B- B gemacht.

 

Im Rahmen der dann folgenden einzelnen Stellungnahmen wird, um Wiederholungen zu vermeiden, im Falle dieser Hauptargumente nur noch auf diese Abwägungsvorschläge Bezug genommen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2401/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Christian Kociok / 61 / 6121

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung. Im konkreten Fall ist die Planung erforderlich, da mit dem vorgelegten Konzept eines Investors die städtebaulichen Zielsetzungen hinsichtlich der Versorgungsfunktion in Bergisch Neukirchen umgesetzt werden können. Der Bau- und Planungsausschuss hat auf Antrag des Vorhabenträgers am 21.03.2011 über die Einleitung des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens entschieden.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Kosten für das Planverfahren einschließlich Fachgutachten, den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie für notwendig werdende Umbaumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum werden durch den Investor übernommen.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

siehe oben

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

siehe oben

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)