Beschlussentwurf:
1. Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur 10. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Übergangsheimen der Stadt Leverkusen für die vorläufige Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen, (Spät-) Aussiedlern und Obdachlosen vom 17.12.2001.
2. Der Rat nimmt die als Anlagen 2 – 7 erstellte Wirtschaftlichkeitsberechnung 2012 sowie die Gebührenkalkulation 2013 für die städt. Übergangsheime zur Kenntnis.
gezeichnet:
In Vertretung:
Buchhorn Stein
Begründung:
Mit Vorlage Nr. 1759/2012 wurde die im Betreff genannte Gebührensatzung zuletzt geändert.
Die hierin festgelegten Beträge basierten auf dem Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung für die städt. Übergangsheime für das Jahr 2011.
Nunmehr liegt das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Jahr 2012 vor (Anlagen 2 – 7). Auf dieser Basis sind die voraussichtlichen zukünftigen Aufwendungen festzulegen mit dem Ergebnis, dass verschiedene Gebührensätze anzupassen sind.
1. Grundgebühr (§ 3, Ziffer 1 der Satzung):
Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnung 2012 und der Gebührenkalkulation 2012 differieren um 1,73 €/m² (6,81 € zu 8,54 €).
Die kalkulierten Gesamtkosten für 2013 (unter Berücksichtigung allgemeiner Preissteigerungsrate) liegen aber weiterhin über dem in der Ursprungssatzung (R833/15.TA) festgelegten Betrag in Höhe von 5,00 €/m² Wohnfläche.
2. Verbrauchskostenumlage
Die Verbrauchskostenumlage ist abhängig von den Faktoren:
- Verbrauchsmenge
- Preisanpassung
- Durchschnittliche Belegung (mit/ohne individuelle Verbrauchserfassung)
Für den Bereich Spätaussiedler sowie sonstiger nach dem Landesaufnahmegesetz zugewiesener Personen wird für 2014 aufgrund der Entwicklung in den letzten Monaten mit geringem Zuwachs gerecht.
In einem krassen Gegensatz hierzu steht der erhebliche Zugang von Asylbegehrenden seit Ende 2012. Nach einer Prognosemeldung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist auch für das zweite Halbjahr 2013 mit weiteren deutlichen Zuwächsen zu rechnen. Aufgrund dieser Entwicklung muss auch für das Jahr 2014 von einer hohen Belegungsquote ausgegangen werden.
Entsprechend der voraussichtlichen Belegung verändern sich auch die Verbrauchsmengen, wobei hier Preisanpassungen zu berücksichtigen sind.
Dabei wird mit gleich bleibenden Wasserpreisen gerechnet. Für Strom wird eine Erhöhung um 2 % angenommen, für Heizkosten um 10 %.
3. Heizkosten (§ 3, Ziffer 2.1 der Satzung):
Entsprechend der durchgeführten Gebührenkalkulation für 2013 unter Berücksichtigung von Kostenanpassungen ergibt sich ein voraussichtlicher Betrag in Höhe von 23,50 €/Person.
4. Wasserkosten (§ 3, Ziffer 2.2 der Satzung):
Der bisher angesetzte Betrag in Höhe von 15,00 €/Person hat sich nach dem Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung für 2012 (tatsächliches Ergebnis:
13,23 €/Person) als zu hoch erwiesen und ist entsprechend der durchgeführten Gebührenkalkulation für 2013 auf 12,00 €/Person zu verringern.
5. Stromkosten (§ 3, Ziffer 2.3 der Satzung):
Der bisher angesetzte Betrag in Höhe von 28,30 €/Person hat sich als zu hoch erwiesen (tatsächliches Ergebnis: 24,90 €/Person).
Entsprechend der durchgeführten Gebührenkalkulation für 2013 ergibt sich ein voraussichtlicher Betrag in Höhe von 25,00 €/Person.
6.
Gesamtverbrauchskosten
Nach der durchgeführten Gebührenkalkulation für 2013 beläuft sich die Gesamtpauschale auf einen Gesamtbetrag in Höhe von 60,50 €.
Bei etwa 90% der Übergangsheimnutzer ist der lfd. Lebensunterhalt incl. Kosten der Unterkunft durch öffentliche Leistungen (z.B. SGB II, AsylbLG) sicherzustellen.
Schnellübersicht über die finanziellen
Auswirkungen der Vorlage Nr. 2405/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom
01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Wielspütz / 50 / 406-5014
Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die
Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum
Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver
Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Anpassung der Gebührensatzung für städt. Übergangsheime aufgrund durchgeführter Wirtschaftlichkeitsberechnung
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
PG 0515
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen,
Sachkosten etc.)
Gebührenanpassung
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem
Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung pro Jahr)
Keine
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)