Betreff
Städtische Tageseinrichtung für Kinder Nikolaus-Groß-Straße 2
- Bustransfer für die Zeit der Auslagerung an den Standort Borkumstraße
Vorlage
2407/2013
Aktenzeichen
510-90-01
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Zeitraum der Auslagerung der Städtischen Tageseinrichtung für Kinder Nikolaus-Groß-Straße 2 an den Standort Borkumstraße einen Bustransfer vom Graf-Galen-Platz in Alkenrath zur Städtischen Tageseinrichtung für Kinder Borkumstraße 3 in der in der Begründung aufgezeigten Form umzusetzen.

 

2. Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von rd. 57.400 € werden mit dem Etat 2014 (34.400 €) bzw. 2015 (23.000 €) zur Verfügung gestellt.

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung              In Vertretung

Buchhorn                               Stein                                      Adomat         

Begründung:

 

Aufgrund der bekannten baulichen Problematik kann der Betrieb der Städtischen Tageseinrichtung für Kinder Nikolaus-Groß-Straße 2 nicht dauerhaft im vorhandenen Gebäude fortgesetzt werden. Zum 01.02.14 soll nach Fertigstellung der derzeit im Bau befindlichen neuen Tageseinrichtung für Kinder Borkumstraße 3 dort der Betrieb übergangsweise sowohl im Neubau als auch in den aktuell für die ausgelagerte Städtische Tageseinrichtung für Kinder Borkumstraße 3 zur Verfügung stehenden Containern erfolgen, nachdem diese von den zwei Betreuungsgruppen der dortigen Tageseinrichtung durch Umzug in den Neubau frei geworden sind. Im Rahmen der Beratungen über diese Maßnahme ist die Thematik eines Bustransfers von Alkenrath zur Städtischen Tageseinrichtung für Kinder Borkumstraße 3 und zurück für den Zeitraum der Auslagerung für die Kinder bzw. die Eltern/Erziehungsberechtigten der die Tageseinrichtung Nikolaus-Groß-Straße 2 besuchenden Kinder angesprochen worden.

 

Die Verwaltung hat in der Zwischenzeit, nach Beginn des neuen Kindergartenjahres 2013/14, um die Eltern/Erziehungsberechtigten der die Einrichtung Nikolaus-Groß-Straße 2  im laufenden Kindergartenjahr besuchenden Kinder zu erreichen, eine Bedarfsabfrage durchgeführt. Insgesamt ist ein Transferbedarf für 40 Kinder aufgezeigt worden. Da die Kinder nur in Begleitung eines Elternteils/Erziehungsberechtigten den Bus nutzen können, besteht damit ein Transportbedarf für 80 Personen.

 

Ausgehend von den Transportzeiten

08.00 h Abfahrt Graf-Galen-Platz zur Borkumstraße

08.30 h Rückfahrt Borkumstraße zum Graf-Galen-Platz

12.15 h Abfahrt Graf-Galen-Platz zur Borkumstraße

12.45 h Rückfahrt Borkumstraße zum Graf-Galen-Platz

14.15 h Abfahrt Graf-Galen-Platz zur Borkumstaße

14.45 h Rückfahrt von Borkumstraße zum Graf-Galen-Platz

16.15 h Abfahrt Graf-Galen-Platz zur Borkumstaße

16.45 h Rückfahrt von Borkumstraße zum Graf-Galen-Platz

ist bei der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG unverbindlich eine Preisabfrage erfolgt, um eine Kalkulationsgrundlage bzw. eine Grundlage für die weitergehenden Erörterungen und Beschlussfassungen zu haben.

 

Als unverbindliche Planungs-/Erörterungsgrundlage ist ein Preis von 153 €/Tag netto anzusetzen. Ausgehend von einer Zeitschiene für die Auslagerung vom 01.02.14 bis 31.07.15 ergeben sich insgesamt rd. 350 Transporttage.

 

350 Tage x 153 € =  53.550 € netto zzgl. 7 % MWSt. = 3.748,50 €  =  57.298,50 € brutto.

 

Für den Bustransfer wäre damit, vorbehaltlich der formalen Umsetzung im Vergabeverfahren und entsprechender Ergebnisse, ein Betrag in Höhe von rd.  57.400 € notwendig, der aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2014 und 2015 anfallen würde, und zwar mit 34.400 € in 2014 (210 Tage) und 23.000 € in 2015 (140 Tage).

 

Bei entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung die weitergehend notwendigen Veranlassungen treffen, um den Bustransfer vom Graf-Galen-Platz zur neuen Städtischen Tageseinrichtung für Kinder Borkumstraße 3 für die Zeit der Auslagerung der Städtischen Tageseinrichtung für Kinder Nikolaus-Groß-Str. 2 an diesen Standort sicher zu stellen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2407/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark, 51, 406-5110

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit einer unabweisbaren Neubaumaßnahme einer Tageseinrichtung für Kinder im gesetzlich geregelten Bereich der Betreuung von Kindern (Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die erforderlichen Finanzmittel sind noch im Etat 2014 bzw. 2015 zu veranschlagen.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Ansatz 2014: 34.400 €

Ansatz 2015: 23.000 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)