Betreff
Widmung Bertha-Middelhauve-Straße
Vorlage
2408/2013
Aktenzeichen
66-3152-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, den städtischen Teil der Bertha-Middelhauve-Straße (bis zur Grundstücksgrenze bei Nr. 9/11) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeinde- / Anliegerweg zu widmen.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die Bertha-Middelhauve-Straße im Stadtteil Schlebusch wurde 1995 benannt und sollte gemäß Entwurf des Bebauungsplanes ursprünglich bis zur Reuterstraße führen.

Bereits 1992 war eine Baustraße entstanden, die das Baugelände erschloss.

Da das Bebauungsplan-Verfahren nicht fortgeführt wurde, ist 2011 der Endausbau erfolgt.

 

Im gleichen Jahr hat ein Bauträger zur Erschließung privater Bauten die Straße verlängert. Eine Übernahme wurde nicht vereinbart und ist auch nicht geplant.

 

Aufgrund der verkehrsberuhigten Mischfläche (Spielstraße) erfolgt eine Einstufung als Anliegerweg.

 

Die von der Widmung betroffene Fläche im Flurstück 515 (Gemarkung Schlebusch, Flur 10) ist im Lageplan dargestellt.