Beschlussentwurf:
Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur 8. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der „Musikschule der Stadt Leverkusen“ vom 19.12.2005 wird beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Buchhorn Stein Adomat
Begründung:
Der Rat der
Stadt Leverkusen hat am 06.12.2010 das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre
2011 bis 2015 verabschiedet. Bestandteil dieses Haushaltssicherungs-konzeptes
(Vorlage Nr. 0600/2010) ist die Anhebung der Musikschulgebühren ab 01.01.2014
mit dem Ziel einer Mehreinnahme von 18.500 € jährlich.
In den
letzten 21 Jahren sind folgende Erhöhungen der Musikschulgebühren vorgenommen
worden:
durchschnittlich 20 % mit
Wirkung vom 01.01.1993
durchschnittlich 9 % mit Wirkung vom 01.01.1994
durchschnittlich 7,5 % mit Wirkung vom
01.01.1996
durchschnittlich 10 % mit Wirkung vom 01.01.1998
durchschnittlich 5 % mit
Wirkung vom 01.01.2000
durchschnittlich 2,5 % mit Wirkung vom
01.01.2002
durchschnittlich 5 % mit Wirkung vom 01.01.2004
durchschnittlich 9 % mit Wirkung vom 01.01.2006
durchschnittlich 5 % mit
Wirkung vom 01.01.2007
durchschnittlich 8,4 % mit Wirkung vom
01.01.2008
durchschnittlich 9,3 % mit Wirkung vom
01.01.2009
durchschnittlich 6,4 % mit Wirkung vom
01.01.2010
durchschnittlich 3,9 % mit Wirkung vom
01.01.2012
Um die o.g.
Mehreinnahmen zu erreichen, müssen ab 01.01.2014 die Gebühren um
durchschnittlich 2,9 % erhöht werden.
Aufgrund der
Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren ab 01.02.2014 wird der Wortlaut
des § 6 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der
„Musikschule der Stadt Leverkusen“ an die gesetzlichen Vorgaben angepasst.
Tabellarische Übersicht der Änderungen
Berechnung der Schulgeldeinnahme für das Jahr
2014
Im
Elementarunterricht der Musikschule konnten die Zielzahlen für Musikalische
Früherziehung, Musikalische Grundausbildung, Fit for Music und Piepmätze trotz
aller Bemühungen in den vergangenen Jahren nicht erreicht werden. Seitens der
Musikschule gewünschte Kooperationen mit Kindertagesstätten konnten nicht
geschlossen und auch hierdurch Gebühren nicht im gewünschten Umfang erzielt
werden. Die Zielzahlen wurden daher entsprechend angepasst.
An der
Musikschule ist in den letzten Jahren Personal im TVöD abgebaut worden. Auch
für die Zukunft ist durch das Haushaltssicherungskonzept weiterer Personalabbau
durch Wegfall von Stellen im TVöD festgelegt. Dies führt nicht nur zu
Minderausgaben bei den Personalkosten, sondern auch zu Mindereinnahmen bei den
Gebühren.
Die Anzahl
der Schülerinnen und Schüler, für die eine Sozialermäßigung gewährt wird (Gutschein
„Bildung und Teilhabe“ und darüber hinaus gewährte Sozialermäßigungen), ist
stetig steigend. Im Jahr 2013 betrifft dies rd. 180 Schülerinnen und Schüler. Dem
Gebührenausfall in Höhe von rd. 52.000 € stehen zu erwartende Einnahmen durch
Gutscheine „Bildung und Teilhabe“ in Höhe von rd. 16.000 € gegenüber.
Die
Gebührenziele der letzten Jahre konnten unter anderem aus diesen Gründen nicht
erreicht werden. Die nachfolgende Kalkulation der Gebühreneinnahme trägt diesen
Entwicklungen Rechnung.
Ausgaben-/Kostendeckung |
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Haushaltsjahr
/ Wirtschaftsjahr |
Gesamtausgaben
/ Gesamtkosten |
Gesamteinnahmen
/ Gesamterträge |
davon
Elternbeiträge |
Kostendeckung
durch Elternbeiträge |
Gesamtausgabendeckung
/ Gesamtkostendeckung |
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1988 |
1.613.718,98 € |
402.962,94 € |
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25,00% |
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1989 |
1.612.529,21 € |
411.505,60 € |
25,50% |
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1990 |
1.739.718,69 € |
426.376,01 € |
24,50% |
|||
1991 |
1.956.926,22 € |
446.156,87 € |
22,80% |
|||
1992 |
2.062.328,01 € |
457.008,53 € |
443.987,46 € |
21,50% |
22,20% |
|
1993 |
2.092.327,04 € |
531.824,85 € |
516.927,34 € |
24,70% |
25,40% |
|
1994 |
2.094.463,22 € |
571.241,88 € |
558.213,14 € |
26,70% |
27,30% |
|
1995 |
2.169.252,95 € |
560.348,80 € |
548.135,57 € |
25,30% |
25,80% |
|
1996 * |
2.200.251,04 € |
629.653,91 € |
600.432,55 € |
27,30% |
28,60% |
|
1997 * |
2.126.274,78 € |
601.204,09 € |
583.167,25 € |
27,40% |
28,30% |
|
1998 * |
2.211.560,82 € |
672.912,27 € |
637.846,34 € |
28,80% |
30,40% |
|
1999 *+ |
2.205.032,65 € |
654.716,41 € |
631.055,36 € |
28,60% |
29,70% |
|
2000 *+ |
2.262.865,38 € |
696.259,90 € |
671.300,16 € |
29,70% |
30,80% |
|
2001 *+ |
2.331.580,40 € |
736.529,30 € |
709.021,82 € |
30,40% |
31,60% |
|
2002 |
2.461.538,20 € |
805.014,32 € |
731.414,97 € |
29,71% |
32,70% |
|
2003 |
2.619.531,43 € |
760.670,23 € |
702.094,58 € |
26,80% |
29,04% |
|
2004 |
2.685.664,28 € |
795.391,05 € |
726.264,48 € |
27,04% |
29,62% |
|
2005 |
2.644.495,53 € |
825.170,54 € |
703.384,61 € |
26,60% |
31,20% |
|
2006 |
2.689.141,50 € |
850.998,26 € |
748.990,50 € |
27,85% |
31,65% |
|
2007 |
2.660.829,52 € |
970.468,49 € |
813.066,60 € |
30,66% |
36,47% |
|
2008 |
2.719.105,74 € |
958.023,76 € |
818.670,80 € |
30,11% |
35,23% |
|
2009 |
2.759.636,00 € |
1.016.743,00 € |
866.882,00 € |
31,41% |
36,84% |
|
2010 |
2.847.232,00 € |
1.098.639,00 € |
885.555,00 € |
31,10% |
38,59% |
|
2011 |
2.754.793,00 € |
1.185.593,00 € |
893.366,00 € |
32,43% |
43,04% |
|
2012 |
2.665.492,00 € |
1.203.485,00 € |
908.321,00 € |
34,08% |
45,15% |
|
2013 |
2.639.750,00 € |
1.053.350,00 € |
906.200,00 € |
34,33% |
39,90% |
-
* Der
Sammelnachweis 3 (Verrechnungen) wurde in der Berechnung bis 2001 nicht
berücksichtigt.
+ 1999-2001 wurden die EDV-Entgelte
dezernatsbezogen veranschlagt (kein Sammelnachweis 5 mehr).
-
Bei den Zahlen von
1988 – 2001 handelt es sich um Rechnungsergebnisse,
-
bei den Jahren
2002 – 2012 um Jahresergebnisse des Teilbetriebs Musikschule.
Bei der Bewertung der Ergebnisse ab 2002 ist zu berücksichtigen, dass die
Kostenrechnung in der KSL sukzessive weiterentwickelt wurde und innere
Verrechnungen, die über die Umlage der Sammelnachweise hinausgehen, vorgenommen
wurden und werden.
-
Das Jahr 2013
wurde auf Basis von Daten des Wirtschaftsplans berechnet.
-
Die Einnahmen des
Jahres 2012 beinhalten für die KSL zur Verfügung gestellte Drittmittel.
Diese
Veränderungen im Verlaufe der Jahre machen es daher nur bedingt möglich, den
Kostendeckungsgrad der einzelnen Jahre zu vergleichen.
Die Elternbeiträge setzen sich wie folgt zusammen:
-
Schulgeld
inklusive Grundgebühr sowie Einteilungsgebühr
-
Benutzungsgebühren/Instrumentenmiete
-
Elternbeiträge
Musikfreizeiten
Bei den Elternbeiträgen ab 2008 ist zu berücksichtigen,
dass für diverse Kooperationsprojekte keine Elternbeiträge vereinnahmt werden.
Die Kostenerstattung wird unter „Erträge Weiterbelastung“ verbucht.
Vgl.
hierzu auch Hinweis zur Ausgabendeckung: Die Veränderungen im
Kostenrechnungsmodus machen die Vergleichbarkeit des Zuschussbedarfs über die
Jahre nur bedingt möglich.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2410/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Birgit Sander,
KSL-Musikschule, Tel. 406-4053
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Anhebung der Musikschulgebühren ab 01.01.2014
(gemäß HSK-Beschluss vom 06.12.2010, Vorlage 0600/2010)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Wirtschaftsplan KulturStadtLev 2014
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
18.500 € Mehreinnahme / Jahr ab 2014
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
18.500 € Mehreinnahme / Jahr ab 2014
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)