Betreff
8. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der "Musikschule der Stadt Leverkusen" vom 19.12.2005
Vorlage
2410/2013
Aktenzeichen
417-10-01-sa
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur 8. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der „Musikschule der Stadt Leverkusen“ vom 19.12.2005 wird beschlossen.

 

 

gezeichnet:

                                   In Vertretung              In Vertretung

Buchhorn                   Stein                                       Adomat

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 06.12.2010 das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2011 bis 2015 verabschiedet. Bestandteil dieses Haushaltssicherungs-konzeptes (Vorlage Nr. 0600/2010) ist die Anhebung der Musikschulgebühren ab 01.01.2014 mit dem Ziel einer Mehreinnahme von 18.500 € jährlich.

 

In den letzten 21 Jahren sind folgende Erhöhungen der Musikschulgebühren vorgenommen worden:

 

durchschnittlich  20 %     mit Wirkung vom 01.01.1993
durchschnittlich    9 %      mit Wirkung vom 01.01.1994
durchschnittlich 7,5 %     mit Wirkung vom 01.01.1996
durchschnittlich  10 %     mit Wirkung vom 01.01.1998
durchschnittlich    5 %      mit Wirkung vom 01.01.2000
durchschnittlich 2,5 %     mit Wirkung vom 01.01.2002
durchschnittlich    5 %      mit Wirkung vom 01.01.2004
durchschnittlich    9 %      mit Wirkung vom 01.01.2006
durchschnittlich    5 %      mit Wirkung vom 01.01.2007
durchschnittlich 8,4 %     mit Wirkung vom 01.01.2008
durchschnittlich 9,3 %     mit Wirkung vom 01.01.2009
durchschnittlich 6,4 %     mit Wirkung vom 01.01.2010
durchschnittlich 3,9 %     mit Wirkung vom 01.01.2012

 

Um die o.g. Mehreinnahmen zu erreichen, müssen ab 01.01.2014 die Gebühren um durchschnittlich 2,9 % erhöht werden.

Aufgrund der Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren ab 01.02.2014 wird der Wortlaut des § 6 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der „Musikschule der Stadt Leverkusen“ an die gesetzlichen Vorgaben angepasst.

 


 

Tabellarische Übersicht der Änderungen

 

 

 

 

 

 

Berechnung der Schulgeldeinnahme für das Jahr 2014

Im Elementarunterricht der Musikschule konnten die Zielzahlen für Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung, Fit for Music und Piepmätze trotz aller Bemühungen in den vergangenen Jahren nicht erreicht werden. Seitens der Musikschule gewünschte Kooperationen mit Kindertagesstätten konnten nicht geschlossen und auch hierdurch Gebühren nicht im gewünschten Umfang erzielt werden. Die Zielzahlen wurden daher entsprechend angepasst.

An der Musikschule ist in den letzten Jahren Personal im TVöD abgebaut worden. Auch für die Zukunft ist durch das Haushaltssicherungskonzept weiterer Personalabbau durch Wegfall von Stellen im TVöD festgelegt. Dies führt nicht nur zu Minderausgaben bei den Personalkosten, sondern auch zu Mindereinnahmen bei den Gebühren.

Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, für die eine Sozialermäßigung gewährt wird (Gutschein „Bildung und Teilhabe“ und darüber hinaus gewährte Sozialermäßigungen), ist stetig steigend. Im Jahr 2013 betrifft dies rd. 180 Schülerinnen und Schüler. Dem Gebührenausfall in Höhe von rd. 52.000 € stehen zu erwartende Einnahmen durch Gutscheine „Bildung und Teilhabe“ in Höhe von rd. 16.000 € gegenüber.

Die Gebührenziele der letzten Jahre konnten unter anderem aus diesen Gründen nicht erreicht werden. Die nachfolgende Kalkulation der Gebühreneinnahme trägt diesen Entwicklungen Rechnung.

 

 

 

         

 

 

 

Ausgaben-/Kostendeckung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr / Wirtschaftsjahr

Gesamtausgaben / Gesamtkosten

Gesamteinnahmen / Gesamterträge

davon Elternbeiträge

Kostendeckung durch Elternbeiträge

Gesamtausgabendeckung / Gesamtkostendeckung

1988

      1.613.718,98 €

402.962,94 €

 

25,00%

1989

      1.612.529,21 €

411.505,60 €

25,50%

1990

      1.739.718,69 €

426.376,01 €

24,50%

1991

      1.956.926,22 €

446.156,87 €

22,80%

1992

      2.062.328,01 €

457.008,53 €

443.987,46 €

21,50%

22,20%

1993

      2.092.327,04 €

531.824,85 €

516.927,34 €

24,70%

25,40%

1994

      2.094.463,22 €

571.241,88 €

558.213,14 €

26,70%

27,30%

1995

      2.169.252,95 €

560.348,80 €

548.135,57 €

25,30%

25,80%

1996 *

      2.200.251,04 €

629.653,91 €

600.432,55 €

27,30%

28,60%

1997 *

      2.126.274,78 €

601.204,09 €

583.167,25 €

27,40%

28,30%

1998 *

      2.211.560,82 €

672.912,27 €

637.846,34 €

28,80%

30,40%

1999 *+

      2.205.032,65 €

654.716,41 €

631.055,36 €

28,60%

29,70%

2000 *+

      2.262.865,38 €

696.259,90 €

671.300,16 €

29,70%

30,80%

2001 *+

      2.331.580,40 €

736.529,30 €

709.021,82 €

30,40%

31,60%

2002

      2.461.538,20 €

805.014,32 €

731.414,97 €

29,71%

32,70%

2003

      2.619.531,43 €

760.670,23 €

702.094,58 €

26,80%

29,04%

2004

      2.685.664,28 €

795.391,05 €

726.264,48 €

27,04%

29,62%

2005

      2.644.495,53 €

825.170,54 €

703.384,61 €

26,60%

31,20%

2006

      2.689.141,50 €

850.998,26 €

748.990,50 €

27,85%

31,65%

2007

      2.660.829,52 €

970.468,49 €

813.066,60 €

30,66%

36,47%

2008

      2.719.105,74 €

958.023,76 €

818.670,80 €

30,11%

35,23%

2009

      2.759.636,00 €

1.016.743,00 €

866.882,00 €

31,41%

36,84%

2010

      2.847.232,00 €

        1.098.639,00 €

           885.555,00 €

31,10%

38,59%

2011

      2.754.793,00 €

        1.185.593,00 €

           893.366,00 €

32,43%

43,04%

2012

      2.665.492,00 €

        1.203.485,00 €

           908.321,00 €

34,08%

45,15%

2013

      2.639.750,00 €

        1.053.350,00 €

           906.200,00 €

34,33%

39,90%

 

-          * Der Sammelnachweis 3 (Verrechnungen) wurde in der Berechnung bis 2001 nicht berücksichtigt.
+   1999-2001 wurden die EDV-Entgelte dezernatsbezogen veranschlagt (kein Sammelnachweis 5 mehr).

-          Bei den Zahlen von 1988 – 2001 handelt es sich um Rechnungsergebnisse,

-          bei den Jahren 2002 – 2012 um Jahresergebnisse des Teilbetriebs Musikschule.
Bei der Bewertung der Ergebnisse ab 2002 ist zu berücksichtigen, dass die Kostenrechnung in der KSL sukzessive weiterentwickelt wurde und innere Verrechnungen, die über die Umlage der Sammelnachweise hinausgehen, vorgenommen wurden und werden.

-          Das Jahr 2013 wurde auf Basis von Daten des Wirtschaftsplans berechnet.

-          Die Einnahmen des Jahres 2012 beinhalten für die KSL zur Verfügung gestellte Drittmittel.

 

Diese Veränderungen im Verlaufe der Jahre machen es daher nur bedingt möglich, den Kostendeckungsgrad der einzelnen Jahre zu vergleichen.

 

Die Elternbeiträge setzen sich wie folgt zusammen:

-          Schulgeld inklusive Grundgebühr sowie Einteilungsgebühr

-          Benutzungsgebühren/Instrumentenmiete

-          Elternbeiträge Musikfreizeiten

 

Bei den Elternbeiträgen ab 2008 ist zu berücksichtigen, dass für diverse Kooperationsprojekte keine Elternbeiträge vereinnahmt werden. Die Kostenerstattung wird unter „Erträge Weiterbelastung“ verbucht.

 

 

Vgl. hierzu auch Hinweis zur Ausgabendeckung: Die Veränderungen im Kostenrechnungsmodus machen die Vergleichbarkeit des Zuschussbedarfs über die Jahre nur bedingt möglich.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2410/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Birgit Sander, KSL-Musikschule, Tel. 406-4053

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Anhebung der Musikschulgebühren ab 01.01.2014

(gemäß HSK-Beschluss vom 06.12.2010, Vorlage 0600/2010)

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

Wirtschaftsplan KulturStadtLev 2014

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

18.500 € Mehreinnahme  / Jahr ab 2014

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

18.500 € Mehreinnahme / Jahr ab 2014

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)