Betreff
Weiterführung Glasverbot am Karnevalswochenende 2014 in Leverkusen-Schlebusch
Vorlage
2417/2013
Aktenzeichen
301
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der Rat der Stadt Leverkusen spricht sich für die Fortführung des Glasverbotes in Schlebusch an Weiberfastnacht und dem Karnevalssamstag 2014 aus und stimmt der anliegenden Allgemeinverfügung sowie den in der Vorlage im Einzelnen beschriebenen flankierenden Maßnahmen zu.

 

2.      Die notwendigen Ressourcen werden dem federführend zuständigen FB Recht und Ordnung im Rahmen des Haushaltes 2014 bereitgestellt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Stein

(gleichzeitig in Vertretung

des Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

  1. Ausgangslage

 

Am 12. Dezember 2011 hat der Rat der Stadt Leverkusen die Einführung des Glasverbotes in Leverkusen-Schlebusch für Weiberfastnacht, den 16. Februar 2012, und Karnevalssamstag, den 18. Februar 2012, beschlossen. Die flankierenden Maßnahmen, wie Einrichtung der Sperrstellen und Aufstellen der Container sowie der Einsatz von Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes, wurden im Rahmen des Glasverbotes umgesetzt. Mit Ratsbeschluss vom 24.09.2012 wurde die Fortführung des Glasverbotes für das Jahr 2013 beschlossen.

 

Die bisher stattgefundenen Auswertungen und Nachbesprechungen mit den Sicherheitsbehörden und Veranstaltern haben gezeigt, dass das Konzept in der bisherigen Fassung übernommen werden sollte. Die das Glasverbot umfassende Fläche war nach den Veranstaltungszeiträumen überwiegend glasfrei, jedoch sammelte sich Müll und Glas in der direkten Umgebung des Lindenplatzes. Allerdings ist dieses nicht mit den Zuständen vor Einführung des Glasverbotes zu vergleichen. Für Entspannung an den Sperrstellen hat die Vorhaltung von Pappbechern, die seitens der Schlebuscher Werbe- und Fördergemeinschaft gesponsert wurden, gesorgt. Da diese jedoch zu einem nicht unerheblichen Teil verbraucht wurden, wird eine Ersatzbeschaffung erforderlich sein.

 

Nach übereinstimmender Bewertung der Polizei, der Hilfsorganisationen und der städtischen Dienststellen ist eine Ausweitung des Glasverbotes auf weitere Stadtteile nicht angezeigt. Die in Hitdorf, Opladen und Wiesorf in unterschiedlicher Intensität auftretenden Probleme sind mit der Situation in Schlebusch, speziell auf dem Lindenplatz, nicht vergleichbar.

 

Glas und Scherben sind in Hitdorf im Unterschied zu Schlebusch nach dem Karnevalszug zügig im Wesentlichen beseitigt. Einen für mehrere Tage als Daueraufenthalts- und  Treffpunkt dienenden Platz wie den Lindenplatz gibt es in Hitdorf nicht. Das Geschehen im Umfeld der katholischen Kirche konzentriert sich auf wenige Stunden am Karnevalsfreitag. Die Problematik in Hitdorf besteht vielmehr in einer teilweise erschreckend hohen Gewaltbereitschaft insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, der nur mit polizeilichen Mitteln begegnet werden kann. Ein Glasverbot wäre hier nicht weiterführend.

 

 

  1. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich für das Glasverbot wird auf folgende Gebiete festgelegt:

 

?     Fußgängerzone Schlebusch von der Einmündung Oulustraße (Lindenplatz) bis zur Einmündung Gregor-Mendel-Straße

?     Oulustraße von der Einmündung Münsters Gäßchen bis zur Einmündung von-Diergardt-Straße

?     Ladenfläche und Parkplatz parallel zum Hammerweg und bis zur Dechant-Fein-Straße



Die Dauer des Glasverbotes wird in einer Allgemeinverfügung geregelt und orientiert sich an den Zeiten von 2013. (Anlage 1 Allgemeinverfügung)

 

Zeitraum:

 

Donnerstag, den 27. Februar 2014 von 8.00 – 21.00 Uhr

Samstag, den 01. März 2014 von 10.00 – 19.00 Uhr.

 

 

  1. Sperrmaßnahmen

 

Die Fußgängerzone ist über die Zufahrten aus der Dechant-Fein-Straße und Münsters Gäßchen erreichbar. Daneben führen noch mindestens vier offizielle Zuwegungen in den betroffenen Bereich und nicht zu vernachlässigen ist die Situation um die Kirche St. Andreas. Der Lindenplatz kann von der Oulustraße durch mehrere Zugänge erreicht werden und muss daher komplett mit Gittern abgesperrt werden. Auf Grund der Problematik im Jahr 2012 wurde die räumliche Beschränkung auf den Weg entlang der Apotheke und dem Juwelier und den zur Dechant-Fein-Straße gehörenden Parkplatz erweitert. Die Sperrung erfolgte auf dem Parkplatz und in dem Fußweg parallel zur Häuserfront. Auch dort wurde entsprechendes Sicherheitspersonal eingesetzt. Die Maßnahme hat sich bestens bewährt.

Die Absperrung erfolgt mittels Gittern, die in den Zufahrten / Zugängen aufgestellt werden. Bei einer Breite von zwei Metern pro Gitter ergibt sich das Erfordernis von 100 Gittern. Da die Technischen Betriebe Leverkusen AöR (TBL) nur über ein bestimmtes Kontingent verfügen, und diese Gitter zu Karneval von den jeweiligen Karnevalszügen zum nächsten Veranstaltungsort transportiert werden, müssen die Gitter von einer externen Firma gemietet werden.

Die Ermittlung erfolgt in Form der beschränkten Ausschreibung mit drei Anbietern aus der Bieterdatei der Zentralen Vergabestelle des Fachbereiches Recht und Ordnung.

 

Aus Sicherheitsgründen musste im Jahre 2013 die Oulustraße zwischen Einmündung Herbert-Wehner-Straße und Einmündung Dhünnberg gesperrt werden. Im Jahr 2012 ist es zu Vorfällen gekommen, die ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Besucher und Einsatzkräfte darstellten. Trotz der Tatsache, dass auch dieses Jahr wieder Böller/Knallkörper geworfen wurden, ist dieses nicht mit der Ausgangssituation des Jahres 2012 vergleichbar. Insofern ist auch diese Maßnahme aufrechtzuerhalten. Der Bereich zwischen Einmündung Herbert-Wehner Straße / Oulustraße und Münsters Gäßchen ist für Anlieger befahrbar, nach der Einmündung Münsters Gäßchen erfolgt dann die Vollsperrung bis Einmündung von-Diergardt-Straße. Auch der ÖPNV wird über Dhünnberg – Karl-Carstens-Ring - Herbert-Wehner Straße umgeleitet. Es müssen aber keine Ersatzhaltestellen eingerichtet werden, da auf dieser Umleitung ausreichende Haltestellen vorhanden sind.

(Anlage 2 Sperrplan)

 

Damit die Autofahrer nicht in die Sperrungen fahren, muss die Maßnahme erneut entsprechend kommuniziert werden. Es empfiehlt sich auch, die betroffenen Bereiche frühzeitig mit Hinweisbeschilderung zu versehen, so dass sich bereits im Vorfeld die Anwohner auf die neue Situation einstellen können.

Eine Absperrung mittels Gittern ohne entsprechende personelle Unterstützung ist aufgrund der Brisanz der Veranstaltung nicht durchführbar. In der Vergangenheit wurde daher ein Sicherheitsunternehmen mit der Besetzung der Sperrstellen beauftragt. Diese Maßnahme hat sich bewährt, da die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma entsprechend geschult sind und auch mit dem extrem aggressiven Klientel umgehen können. Das Gleiche gilt für die weiteren Sperrstellen am Hammerweg und im Bereich um die Apotheke. Auch im Bereich Lindenplatz müssen die personellen Besetzungen erheblich verstärkt werden, da zu den Spitzenzeiten ab ca. 13.00 Uhr der Andrang ansteigt und auch die Gewaltbereitschaft steigt. Für die Sperrungen der Oulustraße muss Personal durch den Fachbereich Straßenverkehr gestellt werden, jedoch mit Unterstützung der externen Kräfte der Sicherheitsfirma.

 

Die überarbeitete Fassung des Sperrplanes wurde mit den Ordnungsbehörden FB Recht und Ordnung und Straßenverkehr, sowie der Polizei Köln / Leverkusen abgestimmt. Ferner wird ein privates Sicherheitsunternehmen mit der unterstützenden Umsetzung des Glasverbotes beauftragt.

 

 

  1. Container

 

Die im Jahre 2013 aufgestellten Container waren ausreichend und sind nächstes Jahr erneut aufzustellen. Im Bereich Lindenplatz reicht ein großer Container und es hat sich bewährt, in der Fußgängerzone 3 Glascontainer einzusetzen. Die großen Container müssen jedoch außerhalb der Zeiten abgeschlossen werden, da bei den Kontrollgängen 2012 festgestellt wurde, dass diverse Anwohner ihren privaten Müll entsorgen wollten. An den Sperrstellen wurden Gefäße für das Sammeln der Flaschen bereitgestellt. Dadurch wurde an den Sperrstellen unnötiger Glasbruch vermieden. Die Container müssen am Mittwoch vor Weiberfastnacht aufgestellt werden. Es ist notwendig, die Aufstellung personell zu begleiten und auch beim Abtransport zu gegen zu sein.

Die Schlösser und Schlüssel aus dem Jahre 2012 können weiter verwendet werden.

 

 

  1. Pappbecher

 

Textfeld: Dieser Text wurde in der Vorlage gestrichen, da im VV am 28.08.2012 dies vereinbart wurde.Die von der Werbe- und Fördergemeinschaft Schlebusch gesponserten Pappbecher sind auch im Jahre 2013 noch nicht gänzlich aufgebraucht worden und werden in der Miselohestraße 4 gelagert. Für 2014 können diese wieder verwendet werden. Allerdings ist für das Jahr 2014 ein Nachkauf erforderlich. Inwiefern die Werbe- und Fördergemeinschaft noch einmal von der (für den FB 30) unentgeltlichen Bereitstellung weiterer Pappbecher überzeugt werden kann, bleibt abzuwarten.

 

 

  1. Verpflegung der Mitarbeiter, Einsatzleiter usw.

 

Da der Einsatz an Weiberfastnacht und am Karnevalssamstag in eine Jahreszeit fällt, die mit schlechtem und kaltem Wetter einhergeht und auch der Einsatzzeitraum die sechs Stunden deutlich überschreitet, besteht die Notwendigkeit, für eine ausreichende Verpflegung Sorge zu tragen und entsprechende Aufenthaltsräume anzubieten. Die Karnevalsgesellschaft nutzt am Samstag das evangelische Jugendhaus in der Martin-Luther-Straße. Diese Räumlichkeiten wurden bereits im vergangenen Jahr auch für den Donnerstag angemietet, da der Einsatzort nicht zu weit entfernt ist, über sanitäre Anlagen verfügt und auch für die Verpflegung geeignet ist. Die Raummiete ist bereits in der Budgetierung berücksichtigt. Die Verpflegung – mindestens eine warme Mahlzeit und entsprechende Heiß- und Kaltgetränke, sowie Zwischensnacks werden über eine Cateringfirma geliefert. Eine Beauftragung der örtlichen Hilfsorganisationen schließt sich aus, da für die gesamten Karnevalstage die Personalgestellung im Rettungs- und Sanitätsdienst sowie Sicherung der Zugwege gebunden ist. Darüber hinaus ist der Donnerstag bei vielen Firmen ein normaler Arbeitstag, so dass eine Freistellung für ehrenamtliche Helfer erschwert wird. Durch die Beauftragung eines privaten Caterers kann die Verpflegung jedoch sichergestellt werden.

 

 

  1. Reinigung der Flächen

 

Im Jahre 2013 haben die TBL eine auswärtige Firma mit der Zwischenreinigung an Karnevalstagen beauftragt. Leider gab es an dem Donnerstag zunächst Anlaufschwierigkeiten, die jedoch durch die Bereitstellung eines weiteren Fahrzeuges behoben wurden.

 

 

  1. Medizinische Versorgung und Betreuung alkoholisierter Jugendliche / Kinder

 

Die Anzahl alkoholbedingter Ausfallerscheinungen (bis hin zu Alkoholvergiftungen) erreichte letztes Jahr leider einen traurigen Höhepunkt. Nur durch den Aufbau eines Rettungszeltes durch eine kurzfristig zur Verfügung stehende Hilfsorganisation konnte diesen Umständen Rechnung getragen werden. In diesem Jahr wird ein solches Rettungszelt bereits im Vorfeld unter Federführung des Fachbereichs Feuerwehr errichtet, um die medizinische Versorgung der Kinder und Jugendlichen zu übernehmen. Die Örtlichkeit ist jedoch noch nicht festgelegt, wird sich jedoch im direkten Umfeld des Lindenplatzes befinden. Ferner ist in Absprache mit dem Fachbereich Kinder und Jugend dafür zu sorgen, dass von dort genügend Personal für die Betreuung alkoholisierter Kinder und Jugendlicher zur Verfügung gestellt wird.

 

 

  1. Rechtliche Grundlage

 

Die rechtliche Grundlage für die Umsetzung des Glasverbotes stellt die Allgemeinverfügung dar, die entsprechend bekannt gegeben werden muss. Diese Allgemeinverfügung regelt den zeitlichen und räumlichen Geltungsbereich, und umfasst auch die in diesem Bereich ansässigen Gastronomiebetriebe oder Kioske, die in dem festgelegten Zeitraum keinerlei Glasgefäße an Besucher ausgeben dürfen, die den Bereich der Fußgängerzone betreten wollen. Innerhalb der Gastronomiebetriebe können natürlich Gläser angeboten werden (Anlage 1 Allgemeinverfügung).

 

 

  1. Kosten

 

Für die Maßnahmen im Jahre 2013 wurden Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 Euro bereitgestellt. Aufgrund der Erfahrungen aus dem Jahre 2013 erscheint dieses Budget ausreichend.

 

 

  1. Zuständigkeit

 

Auf Grund der im Jahre 2013 vorgenommenen Zuständigkeitsänderung obliegt die Federführung weiterhin beim FB Recht und Ordnung.

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2417/2013 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Wedler/FB 30 /406-3015

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Weiterführung Glasverbot Karneval 2014, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Leverkusen zu den Karnevalsveranstaltungen in Leverkusen sicher zu stellen. Aufgabe der Gefahrenabwehr und somit im Rahmen des § 82 GO zur Erfüllung der Aufgaben notwendig.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag        Produkte        Produktgruppe        Sachkonto   Betrag

300002050102    020501           0205                          526100          18.000 €

300002050102    020501           0205                          549900          12.000 €

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Sachkosten in Höhe von ca. 30.000 Euro wie 2013

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

entfällt

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da inhaltlich noch einige Fakten im Fachbereich 30 intern abgestimmt werden mussten, konnte die Vorlage erst zum Nachtragstermin fertiggestellt werden.

Eine Beschlussfertigung ist wegen der einzuleitenden Maßnahmen in diesem Sitzungsturnus erforderlich.