Betreff
Wirkungsorientierte Steuerung der Leverkusener Altenhilfe
Vorlage
2424/2013
Aktenzeichen
wi
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Die Finanzierung der kommunalen Altenhilfe ab 01.01.2014 erfolgt gemäß Anlage 1. Den Änderungen zur zukünftigen Mittelverteilung wird zugestimmt.

                                          

2.      Entsprechende Haushaltsmittel wurden für den Haushalt 2014 angemeldet. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe gemäß § 71 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) und § 14 Landespflegegesetz Nordrhein – Westfalen (PfG NW).

 

3.      Die Auszahlung der Haushaltsmittel für die Jahre 2014 bis 2018 erfolgt nach Abschluss der Wirkungsvereinbarungen.

 

4.      Dem beigefügten Entwurf der mit den Trägern von Altenhilfeleistungen abzuschließenden Leistungsvereinbarung (Anlage 2) wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, Änderungen im Vertragstext vorzunehmen, soweit dadurch der Inhalt nicht verändert wird.

 

 

gezeichnet:                                      

In Vertretung

Buchhorn                                           Stein

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 02.06.2003 der Verteilung der Haushaltsmittel für die kommunale Altenhilfe auf der Grundlage der wirkungsorientierten Bewertung der durch die Träger eingebrachten Angebote (Wirkungspakete) zugestimmt.

 

Seitdem werden die Wirkungsvereinbarungen und die damit verbundene Mittelverteilung für einen festgelegten Zeitraum, zuletzt für 5 Jahre, getroffen.

 

Während der Vertragsperiode werden die Angebote im Rahmen eines Controllings begleitet, so dass Eckpunkte für die folgende Vertragsperiode gesetzt werden können.

 

Aufgrund der so festgelegten Schwerpunkte erfolgte nunmehr die Bewertung der Wirkungspakete für die Zeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018.

 

Neben den Begegnungsstätten ist der Aufbau von Netzwerken in den Stadtteilen ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Altenhilfe und wurde im Bewertungsverfahren entsprechend berücksichtigt.

Die trägerübergreifende Vernetzung der Angebote in der Stadt soll weiterhin Bestandteil der vertraglichen Regelung sein.

 

Aufgrund einer Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) – Leverkusen hatte seinerzeit bei der Prüfung der Hilfe zur Pflege den Benchmark erreicht - wurde im Jahr 2009 der Zuschuss für die kommunale Altenhilfe von 422.000 € auf 520.000€ erhöht.

Im Jahr 2013 fand erneut eine überörtliche Prüfung aller kreisfreien Städte in NRW unter anderem im Bereich der Hilfe zur Pflege statt, deren Ergebnis noch nicht vorliegt. Dennoch wurde seitens der GPA bereits signalisiert, dass Leverkusen im interkommunalen Vergleich beim Zuschussbedarf der Hilfe zur Pflege je Einwohner wieder ein sehr gutes Ergebnis aufweist.

 

Dies ist neben anderen, auch strukturellen Gründen, in der wirkungsorientierten Steuerung der kommunalen Altenhilfe, deren stadtteilorientierten Konzepte, das hohe ehrenamtliche Engagement wie z.B. Besuchs- und Betreuungsdienste sowie ein umfassendes Beratungsangebot begründet.

 

Um auch künftig die hohe Qualität in der Seniorenarbeit gewährleisten zu können soll den Trägern ein Inflationsausgleich von 5 % zugestanden werden.

Darüber hinaus sollen die Wirkungspakete von zwei neuen Anbietern finanziell unterstützt werden, so dass sich ein jährlicher Betrag von 607.970 € ergibt.

Die Erhöhung in Höhe von 87.970 € kann durch eine budgetneutrale Verschiebung erreicht werden.

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   …………

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Willich/FB 50/50 13.

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

Wirkungsorientierte Steuerung der kommunalen Altenhilfe

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

PN0515

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

607.970 € jährlich

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

607.970 € jährlich

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine