Beschlussentwurf:
1. Die
Finanzierung der kommunalen Altenhilfe ab 01.01.2014 erfolgt gemäß Anlage 1.
Den Änderungen zur zukünftigen Mittelverteilung wird zugestimmt.
2. Entsprechende
Haushaltsmittel wurden für den Haushalt 2014 angemeldet. Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe gemäß § 71 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) und § 14
Landespflegegesetz Nordrhein – Westfalen (PfG NW).
3. Die
Auszahlung der Haushaltsmittel für die Jahre 2014 bis 2018 erfolgt nach
Abschluss der Wirkungsvereinbarungen.
4. Dem
beigefügten Entwurf der mit den Trägern von Altenhilfeleistungen
abzuschließenden Leistungsvereinbarung (Anlage 2) wird zugestimmt.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, Änderungen im Vertragstext vorzunehmen, soweit
dadurch der Inhalt nicht verändert wird.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Stein
Begründung:
Der Rat der Stadt
Leverkusen hat in seiner Sitzung am 02.06.2003 der Verteilung der
Haushaltsmittel für die kommunale Alten
Seitdem werden die
Wirkungsvereinbarungen und die damit verbundene Mittelverteilung für einen
festgelegten Zeitraum, zuletzt für 5 Jahre, getroffen.
Während der
Vertragsperiode werden die Angebote im Rahmen eines Controllings begleitet, so
dass Eckpunkte für die folgende Vertragsperiode gesetzt werden können.
Aufgrund der so
festgelegten Schwerpunkte erfolgte nunmehr die Bewertung der Wirkungspakete für
die Zeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018.
Neben den
Begegnungsstätten ist der Aufbau von Netzwerken in den Stadtteilen ein
wesentlicher Bestandteil der kommunalen Altenhilfe und wurde im
Bewertungsverfahren entsprechend berücksichtigt.
Die
trägerübergreifende Vernetzung der Angebote in der Stadt soll weiterhin
Bestandteil der vertraglichen Regelung sein.
Aufgrund einer
Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) – Leverkusen hatte seinerzeit bei
der Prüfung der Hilfe zur Pflege den Benchmark erreicht - wurde im Jahr 2009
der Zuschuss für die kommunale Altenhilfe von 422.000 € auf 520.000€ erhöht.
Im Jahr 2013 fand
erneut eine überörtliche Prüfung aller kreisfreien Städte in NRW unter anderem
im Bereich der Hilfe zur Pflege statt, deren Ergebnis noch nicht vorliegt.
Dennoch wurde seitens der GPA bereits signalisiert, dass Leverkusen im
interkommunalen Vergleich beim Zuschussbedarf der Hilfe zur Pflege je Einwohner
wieder ein sehr gutes Ergebnis aufweist.
Dies ist neben
anderen, auch strukturellen Gründen, in der wirkungsorientierten Steuerung der
kommunalen Altenhilfe, deren stadtteilorientierten Konzepte, das hohe
ehrenamtliche Engagement wie z.B. Besuchs- und Betreuungsdienste sowie ein
umfassendes Beratungsangebot begründet.
Um auch künftig die
hohe Qualität in der Seniorenarbeit gewährleisten zu können soll den Trägern
ein Inflationsausgleich von 5 % zugestanden werden.
Darüber hinaus
sollen die Wirkungspakete von zwei neuen Anbietern finanziell unterstützt
werden, so dass sich ein jährlicher Betrag von 607.970 € ergibt.
Die Erhöhung in Höhe
von 87.970 € kann durch eine budgetneutrale Verschiebung erreicht werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. …………
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Willich/FB 50/50 13.
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Wirkungsorientierte Steuerung der kommunalen Altenhilfe
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
PN0515
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten, Abschreibungen,
Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
607.970 € jährlich
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
607.970 € jährlich
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine