Betreff
Verkehrsführung Clemens-Winkler-Straße
Vorlage
2436/2013
Aktenzeichen
20-01-lou
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die von der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 19.11.12 beschlossene Änderung der Verkehrsführung auf der Clemens-Winkler-Straße (Vorlage Nr. 1866/2012) wird dauerhaft beibehalten.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat in ihrer Sitzung am 19.11.12 (s. Vorlage Nr. 1866/2013) beschlossen, die Clemens-Winkler-Straße ab der Dhünnstraße zunächst erprobungshalber für 12 Monate durch herausnehmbare Poller zu sperren. Diese Sperrung erfolgte Anfang Dezember 2012. Lediglich die Feuerwehr / Rettungsdienste haben im Einsatzfall die Möglichkeit, den Bereich zu passieren. Die vormalige Abpollerung an der Van’t-Hoff-Straße wurde dafür entfernt. Die Bewohner erreichen ihr Quartier seitdem nur noch über die Van’t-Hoff-Straße Die Zufahrt ist auch für Müllfahrzeuge bzw. entsprechend große Lkw auf diesem Weg möglich. Die Bezirksvertretung hat außerdem beschlossen, auf der Basis eines Erfahrungsberichtes der Verwaltung eine abschließende Entscheidung zur künftigen Verkehrsführung auf der Clemens-Winkler-Straße zu treffen.

 

Nach den Erkenntnissen des Fachbereichs Straßenverkehr hat sich die o. g. Verkehrsführung bzw. Sperrung der östlichen Zufahrt Clemens-Winkler-Straße bislang bewährt. Falschparker, die zuvor im Rahmen des Parksuchverkehrs ungehindert bzw. direkt in die Clemens-Winkler-Straße einfahren konnten, gelangen jetzt nicht mehr ohne weiteres in dieses Quartier.

 

Dadurch ist die Anzahl der Falschparker in der Clemens-Winkler-Straße deutlich zurückgegangen, wenngleich es aufgrund der Zentrumslage auch weiterhin zu Fehlverhalten kommt. Beschwerden von Anwohnern hat es während des Erprobungszeitraumes nicht gegeben. Beschwerden von Autofahrern bzw. sonstigen Verkehrsteilnehmern sind ebenfalls nicht eingegangen bzw. bekannt.

 

Aufgrund der insgesamt positiven Erfahrungen empfiehlt die Verwaltung die dauerhafte Etablierung.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2436/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Louis / 36 80

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)

 

An der (ehemaligen) Einmündung in die C.-Winkler-Str. ab Dhünnstr. müssen derzeit noch abgedeckte Verkehrszeichen demontiert werden.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Sachkonto 523600, AiB360002300102 (Innenauftrag konsumtiv), Instandhaltung

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

100,00 €.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

---

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

---