Beschlussentwurf:
Die von der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 19.11.12 beschlossene Änderung der Verkehrsführung auf der Clemens-Winkler-Straße (Vorlage Nr. 1866/2012) wird dauerhaft beibehalten.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat in ihrer Sitzung am
19.11.12 (s. Vorlage Nr. 1866/2013) beschlossen, die Clemens-Winkler-Straße ab
der Dhünnstraße zunächst erprobungshalber für 12 Monate durch herausnehmbare
Poller zu sperren. Diese Sperrung erfolgte Anfang Dezember 2012. Lediglich die
Feuerwehr / Rettungsdienste haben im Einsatzfall die Möglichkeit, den Bereich
zu passieren. Die vormalige Abpollerung an der Van’t-Hoff-Straße wurde dafür
entfernt. Die Bewohner erreichen ihr Quartier seitdem nur noch über die Van’t-Hoff-Straße
Die Zufahrt ist auch für Müllfahrzeuge bzw. entsprechend große Lkw auf diesem
Weg möglich. Die Bezirksvertretung hat außerdem beschlossen, auf der Basis
eines Erfahrungsberichtes der Verwaltung eine abschließende Entscheidung zur
künftigen Verkehrsführung auf der Clemens-Winkler-Straße zu treffen.
Nach den Erkenntnissen des Fachbereichs Straßenverkehr hat sich die o.
g. Verkehrsführung bzw. Sperrung der östlichen Zufahrt Clemens-Winkler-Straße
bislang bewährt. Falschparker, die zuvor im Rahmen des Parksuchverkehrs
ungehindert bzw. direkt in die Clemens-Winkler-Straße einfahren konnten,
gelangen jetzt nicht mehr ohne weiteres in dieses Quartier.
Dadurch ist die Anzahl der Falschparker in der Clemens-Winkler-Straße
deutlich zurückgegangen, wenngleich es aufgrund der Zentrumslage auch weiterhin
zu Fehlverhalten kommt. Beschwerden von Anwohnern hat es während des
Erprobungszeitraumes nicht gegeben. Beschwerden von Autofahrern bzw. sonstigen
Verkehrsteilnehmern sind ebenfalls nicht eingegangen bzw. bekannt.
Aufgrund der insgesamt positiven Erfahrungen empfiehlt die Verwaltung
die dauerhafte Etablierung.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2436/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Louis / 36 80
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
An der (ehemaligen) Einmündung in die C.-Winkler-Str. ab Dhünnstr. müssen derzeit noch abgedeckte Verkehrszeichen demontiert werden.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Sachkonto 523600, AiB360002300102 (Innenauftrag konsumtiv), Instandhaltung
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
100,00 €.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
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D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
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